Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 23. Februar 2010

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Mag Renate Brauner und Dr Michael LUDWIG, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Andreas 
Mailath-Pokorny
, Christian Oxonitsch, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADiorSt Dr Franz Zörner, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: Die StRe Johann Herzog und Ing Isabella Leeb sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(00423-2010/0001-GFW; MA 27) Das Amt der Wiener Landesregierung, vertreten durch die MA 27, wird ermächtigt, das beigefügte Übereinkommen zur Übertragung von Aufgaben an eine zwischengeschaltete Stelle gemäß Art 4 (4), BGBl I Nr 60/2008 mit dem Wiener Wirtschaftsförderungsfonds abzuschließen. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(00227-2010/0001-GKU; MA 7) Dkfm Dr Siegfried Sellitsch, Mag Karin Fischer Ausserer und Mag Marion Winkler werden als Mitglieder des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien abberufen; Dr Christoph Öllerer und Dr Robert Streibel werden als Ersatzmitglieder des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien abberufen; VBgm a D Dr Sepp Rieder (gemäß § 13 Abs 1 Z 1 des Wiener Museumsgesetzes), Univ-Prof Dr Ferdinand Opll (gemäß § 13 Abs 1 Z 4 leg cit) und (das bisherige Ersatzmitglied) Mag Rainer Wendel (gemäß § 13 Abs 1 Z 5 leg cit) werden für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien zu Kuratoriumsmitgliedern bestellt; Mag Daniel Löcker (gemäß § 13 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 1 dritter Satz leg cit), SR Mag Dr Alfred Pfoser (gemäß § 13 Abs 1 Z 4 iVm § 13 Abs 1 dritter Satz leg cit) und Mag Dr Edda Pühringer (gemäß § 13 Abs 1 Z 5 iVm § 13 Abs 1 dritter Satz leg cit) werden für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zu Ersatzmitgliedern des Kuratoriums bestellt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(00386-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-6681/2009 betreffend Sozialpsychiatrisches Ambulatorium Landstraße, 3, Modecenterstraße 14; Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00448-2010/0001-GGS; MA 40) I) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für die in der Vollversammlung am 15. Dezember 2009 beschlossene Änderung der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 erteilt. II) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für die in der Vollversammlung am 15. Dezember 2009 beschlossene Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2010 erteilt.  III) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für die in der Erweiterten Vollversammlung der Ärztekammer für Wien am 15. Dezember 2009 beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt. IV) Der Ärztekammer für Wien wird die Genehmigung für die in der Erweiterten Vollversammlung der Ärztekammer für Wien am 15. Dezember 2009 beschlossenen Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien samt Geschäftsplan erteilt. Rechtsgrundlage: § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I Nr 169/1998 idF BGBl I Nr 62/2009 iVm § 229 Abs 2 Z 3 des Ärztegesetzes 1998 BGBl I Nr 169/1998 idF BGBl I Nr 144/2009. Die Änderungen der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 und die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2010, die in der Herbst-Vollversammlung der Ärztekammer für Wien am 15. Dezember 2009 beschlossen wurden sowie die Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und die Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien samt Geschäftsplan, die in der Erweiterten Vollversammlung der Ärztekammer für Wien am 15. Dezember 2009 beschlossen wurden, bilden einen Bestandteil dieses Bescheides. Eine Begründung entfällt gemäß § 58 Abs 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. (einstimmig mit Ausnahme der Positionen I und II)

(00451-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-2974/2008 betreffend Augenlaserklinik GmbH, 8, Lange Gasse 72; Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00452-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-6774/2009 betreffend Sozialpsychiatrisches Ambulatorium Ottakring, 16, Hasnerstraße 27; Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00519-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-9045/2008 betreffend EEG-Laboratorium Dr Strauss, 9, Strudlhofgasse 13/8; Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(00539-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-H256/45/91 betreffend Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien, Bauteil 19/1W, 9, Währinger Gürtel 18-20, A) Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt (Feuerkeller-Entsorgungsräume), B) Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00540-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-10123/2009 betreffend Wiener Privatklinik, 9, Pelikangasse 15; Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00541-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-7682/2009 betreffend Brigittenau Diagnostik sro, 20, Pasettistraße 71-75; Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(00543-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-6559/2009 betreffend Außenstelle des Klinischen Institutes für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie der Medizinischen Universität Wien, 9, Zimmermannplatz 1; I) Änderung der Bezeichnung, II) Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00542-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-7631/2008 betreffend Krankenanstalt für Präventivmedizin Gertrude Pausch GmbH, 14, Meiselstraße 77, Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt, Zurückweisung gemäß § 13 (3) AVG wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(00450-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wiener Kommunal-Umweltschutzprojektgesellschaft mbH, Abfalllogistikzentrum Pfaffenau, Genehmigung nach dem UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(00473-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend 1. WEVAG Wohnpark Trillerpark, 3, Würtzlergasse 15; 2. Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene GenmbH, 23, Untere Aquäduktgasse 7; 3. Liesing Liegenschaften GmbH, 14, Albert-Schweitzer-Gasse 6; Erschließungsvorhaben zur Bebauung des Geländes der ehemaligen Brauerei Liesing, Feststellungsbescheid gemäß UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(00174-2010/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 102 (4) B-VG wird zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 beschlossenen Bundesgesetzes über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten sind, die Zustimmung erteilt. (einstimmig)

(00506-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides nach dem UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Detailprojekt U2/ZSA 2, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00507-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides nach dem UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Detailprojekt U2/TS 2, , wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmStv Dr Michael LUDWIG

(00007-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 099 300 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Gesamtausmaß von 843 520 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00008-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 150 525,79 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Gesamtausmaß von 467 158,79 EUR sowie die Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 23 165,04 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(00009-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 349 998,40 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 656 027,80 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 658 461,19 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00010-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 455 108,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 216 842,54 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 366 186,98 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von insgesamt 627 870 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 3 838 512,13 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00011-2010/0001-GWS; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 046 700 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 379 520,10 EUR sowie der einmalige nichtrückzahlbare Beitrag von 75 957 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03073-2009/0001-GWS; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz -WWFSG 1989  geleisteten Beträge, da in allen Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 479 604,07 EUR die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 00019-2010/0001; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnungen, mit denen Liegenschaften in den Assanierungsgebieten LGBL für Wien Nr 21-25/1991 von Maßnahmen nach dem Stadterneuerungsgesetz ausgenommen werden, aufgehoben werden, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00097-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bau AG, Errichtung einer Netzersatzanlage in 2, Engerthstraße 154, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00424-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Neues Leben reg GenmbH und Menzel-Scheiner Privatstiftung, 10, Knöllgasse 49, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00482-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Peter Schabel, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Kardinal-Piffl-Gasse 6-8, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(00483-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Andrea Schabel-Fuchs, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Kleiner Ring 44, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(00486-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Helmut Hanke, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Preyweg 31, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(00525-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Gisela Feichtinger, 22, Ulanenweg 34, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00443-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 606 580 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(00444-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 940 927 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00477-2010/0001-GWS; MA 50) Über Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion im Wiener Landtag und Gemeinderat wird anstelle des bisher bestellten Ersatzmitgliedes Abg aD Günther Reiter Abg Ing Christian Peterka zum Ersatzmitglied des Wohnbauförderungsbeirates für das Land Wien bestellt. (einstimmig)

(00562-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend "Wie daham" Pflegeheim & Pflegedienstleistungsgesellschaft mit Gemeinnützigkeitsstatus GmbH, 20, Meldemannstraße 25-27, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular