Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 30. November 2005

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: StRin Mag Katharina Cortolezis-Schlager und Sen hc Prof Walter Nettig.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 05006-2005/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2006 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 05007-2005/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2006 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

(04437-2005/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 21 Abs 2 Z 4 des Energielenkungsgesetzes 1982, BGBl Nr 545, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 149/2001, wird vorgeschlagen, anstelle von SR Dipl Ing Georg Schimkowitsch SR Dipl Ing Andreas Eigenbauer, Leiter des Dezernats Energie in der MA 27, als Vertreter Wiens zum Mitglied des Energielenkungsbeirats sowie OMRin Dr Karin Pardy, MA 27, als dessen Stellvertreterin zu bestellen. (einstimmig)

(05286-2005/0001-MDSALTG; MDS) Generaldirektor iR Dkfm Klaus Stadler wird zum Vertreter des Landes Wien im Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks bestellt. (mehrstimmig)

(LG - 04164-2005/0001; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (22. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (24. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Besoldungsordnung 1994 (27. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz (8. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(05064-2005/0001-GFW; MA 4) Für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 werden für die Schiedskommission gemäß § 50 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bestellt:
Als Vorsitzender und als stellvertretende Vorsitzende:
Mag Jörg Ziegelbauer, Richter des OLG Wien, als Vorsitzender und
Dr Andrea Blaszczyk, Richterin des OLG Wien, als stellvertretende Vorsitzende.
Als Mitglieder und Ersatzmitglieder:
Direktor Rudolf Jank als Mitglied und
 
Abteilungsleiter Mag Paul Schimanek als Ersatzmitglied
SR Dr Hans Serban als Mitglied und
OMRin Dr Eva Schantl-Wurz als Ersatzmitglied
Dkfm Stefan Lackner, CURA Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, als Mitglied und
Mag Monica Stadler, CURA Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, als Ersatzmitglied
Dr Wolfgang Höfle, Steuerberater, als Mitglied und
Dr Stefan Steiger, Steuerberater, als Ersatzmitglied
Regina Steinbiller, Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH als Mitglied und
Dkfm Dr Herbert Enders, Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, als Ersatzmitglied. (einstimmig)

(03677-2005/0001-GFW; MA 5) Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005), wird genehmigt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)

(04608-2005/0001-GFW; MA 5) Die Adaptierung der Richtlinie für die Wiener Technologieförderung (Förderprogramme F und H) im Sinne des vorstehenden Berichts mit einer Laufzeit vom 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2008 sowie den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds mit der Umsetzung zu betrauen, wobei dieser seinerseits die ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH beauftragen wird, werden genehmigt. (einstimmig)

(LG - 02224-2005/0001; GFW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Wiener Gesundheitsfonds (Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(04962-2005/0001-GJS; GJS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegeelterngeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(04905-2005/0001-MDSALTG; MDS) 1. Gemäß § 65 Abs 2, 3 und 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird festgesetzt, dass der Sozialdemokratischen Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für 28 Mitglieder (Ersatzmitglieder), der Österreichischen Volkspartei ein Vorschlagsrecht für neun Mitglieder (Ersatzmitglieder), der Grünen Alternative Wien ein Vorschlagsrecht für sieben Mitglieder (Ersatzmitglieder) und der Freiheitlichen Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für sechs Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme zusteht.  
2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b leg cit wird die Anzahl der Vertreter der Lehrerschaft sowie der Vertreter der Väter und Mütter schulbesuchender Kinder mit je zwölf festgesetzt. Aus § 65 Abs 2 leg cit ergibt sich daher für die Sozialdemokratische Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für je sieben Lehrer- und Elternvertreter, für die Österreichische Volkspartei ein Vorschlagsrecht für je zwei Lehrer- und Elternvertreter, für die Grüne Alternative Wien ein Vorschlagsrecht für je zwei Lehrer- und Elternvertreter und für die Freiheitliche Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für je einen Lehrer- und Elternvertreter.
3. Die genannten Parteien sind mit den vorgelegten Schreiben aufzufordern, von den ihnen hinsichtlich der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien zustehenden Vorschlagsrechten innerhalb von zwei Wochen Gebrauch zu machen. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(LG - 01156-2005/0001; MA 15) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(04719-2005/0001-GGS; MA 15) Der Geburtshaus Nußdorf Krankenanstalt GesmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 19, Heiligenstädter Straße 217, von "Geburtshaus Nußdorf" in "Frauen Gesundheit Nußdorf – Institut für Frauengesundheit", erteilt. (einstimmig)

(04833-2005/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Dr Wilhelm Welslau, Facharzt für Arbeits- und Betriebsmedizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Ambulatorium für Tauch- und Hyperbarmedizin" in 14, Hütteldorfer Straße 260, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(04826-2005/0001-MDSALTG; WPA) Der Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)

(05005-2005/0001-GGS; MA 15) I) Dem Österreichischen Verein für Individualpsychologie wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Ambulatorium für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen – die Boje" in 17, Hernalser Hauptstraße 15/3/11, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
II) Die Bestellung von Univ Prof Dr Max H Friedrich, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie (Kinder- und Jugendneuropsychiatrie), zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(05069-2005/0001-GGS; MA 15) I) Die Übertragung der Krankenanstalt "Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität" in 14, Hadikgasse 82, von Univ Doz Dr Peter Kemeter auf die "ADEBAR Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität GmbH" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt.
II) Gleichzeitig wird der "ADEBAR Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität GmbH" nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 14, Hadikgasse 82, von "Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität" in "ADEBAR Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität" erteilt.
III) Die Bestellung von Dr Alexander Schütz, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "ADEBAR Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität" in 14, Hadikgasse 82, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(05100-2005/0001-GGS; MA 15) I) Der Privatinstitut für MRT Wien-Speising GmbH wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Magnetresonanz-Tomographie) am Gelände des Orthopädischen Spitals Speising in einem Container neben dem Pavillon II in 13, Speisinger Straße 109, für die Dauer der architektonischen Umbauarbeiten bis zur Fertigstellung des geplanten Standorts im Orthopädischen Spital Speising, Pavillon I, Erdgeschoß, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
II) Der Privatinstitut für MRT Wien-Speising GmbH wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt im Pavillon I, Erdgeschoß, des Orthopädischen Spitals Speising in 13, Speisinger Straße 109, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteil des Bescheids. (mehrstimmig)

(05199-2005/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Univ Prof Prim Dr Michael Musalek, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Anton-Proksch-Institut" in 23, Mackgasse 7-11, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(05256-2005/0001-GGS; MA 15) I) Der Ambulatorium für Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH wird nach § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 13. Dezember 2004, MA 15-II-H/19/289/2002, bewilligten Projekts der Krankenanstalt "Ambulatorium für Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH" in 19, Heiligenstädter Straße 51, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids unter I) enthaltenen Auflage erteilt.
Der beiliegende Plan samt Beschreibung ist Bestandteil des Bescheids.
Die Änderung stellt sich wie folgt dar:
Der Beratungsraum, top Nr 9, wird in den Behandlungsraum 4 umgewidmet.
II) Der Ambulatorium für Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Ambulatorium für Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH" in 19, Heiligenstädter Straße 51, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids unter II) enthaltenen Auflagen erteilt.
III) Die Bestellung von Univ Prof Dr Erich Müller-Tyl, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(05257-2005/0001-GGS; MA 15) Die Aufstellungen nach § 28 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 des Wiener Krankenanstaltenverbunds und des Orthopädischen Spitals Speising über die im Jahr 2004 erhaltenen Drittmittel und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(05258-2005/0001-GGS; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Physikalisches Therapiezentrum Wien 13" in 13, Lainzer Straße 142, von Isolde Malzer auf die "Physita elf Institut für physikalische Therapie Gesellschaft mbH" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)

(05278-2005/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Univ Doz Dr Hans Jantsch, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Goldenes Kreuz Privatklinik" in 9, Lazarettgasse 16, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(05284-2005/0001-GGS; MA 15) Der Röntgenambulatorium BetriebsgmbH wird nach § 7 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für bildgebende Diagnostik) "Diagnose Zentrum Urania" von 1, Franz-Josefs-Kai 3-5, nach 1, Laurenzerberg 2/Fleischmarkt 19, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (einstimmig)

(05305-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Zl G 119/04 – 10, G 154/04 – 10, G 161/04 – 10 und G 21/05 – 7, auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Wortfolge "oder von Vorschriften einer Vertragspartei des EWR-Abkommens" in § 3 Abs 2 Z 2 des OÖ Pflegegeldgesetzes idF der OÖ Pflegegeldgesetz-Novelle 2002, (LGBl Nr 155/2001) wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 04911-2005/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend Valorisierung des Kostenbeitrags gemäß § 46a Abs 1 iVm Abs 1a des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 sowie des Kostenbeitrags gemäß § 46a Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(05127-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Anträge von Leopold Gstaltner sowie von Leopold Gstaltner und Elfriede Gstaltner auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, Plandokument Nr 7550, in Wien 21, durch den Verfassungsgerichtshof, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(LG - 01787-2005/0001; GSV) Der vorgelegte Entwurf über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Stadtentwicklung und Verkehr)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(LG - 05020-2005/0001; GGU) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(LG - 01727-2005/0001; GGU) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 40/2005, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(03416-2005/0001-GGU; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 23. Juni 2005 beschlossene Neufassung der Beitragsordnung wird gemäß § 24 Abs 2 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 33/2002, genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03565-2005/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über Inhalt und Absolvierung eines Hundeführschein (Wiener Hundeführscheinverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 04038-2004/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Gleichbehandlungskommissions-Geschäftsordnung geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 04175-2005/0001; MA 58) Die Verordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, mit der die Verordnung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle, mit der eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Land- und Forstwirtschaft festgelegt wird, Amtsblatt der Stadt Wien Nr 41/2003, geändert wird, wird gemäß § 22 Abs 1 der Wiener Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 11/2001, genehmigt. (einstimmig)

(05121-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Winterdienst-Verordnung 2003 des Magistrats der Stadt Wien auf Grund der Individualanträge der Firma Jacek Wasiewicz und der Dimmi Hausbetreuung GmbH wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(LG – 05019- und 05021-2005/0001; GGU) 1. Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz und 2. der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Nationalparkgesetz geändert werden, werden angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(05297-2005/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl für Wien Nr 15/2000, iVm § 1 Abs 1 Z 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien, LGBl für Wien Nr 44/2001, erstellte Landwirtschaftsbericht für die Jahre 2003 und 2004 wird dem Wiener Landtag vorgelegt. (mehrstimmig)

(05299-2005/0001-GGU; MA 58) Gemäß § 59 Abs 2 des Wiener Fischereigesetzes, LGBl für Wien Nr 1/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 33/2001, werden folgende Personen ab dem 28. Februar 2006 auf die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern bzw zu Ersatzmitgliedern des Landesfischereibeirats bestellt:
Mitglieder:
Konrad Eder (Vorsitzender), Dipl Ing Karl Prinz und Karl Schatzl.
Ersatzmitglieder:

Dipl Ing Roland Schreckeneder, Karl Prokosch und Josef Rader. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(LG - 03512-2004/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(03955-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 304 548,56 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 48 264,80 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 1 365 588,20 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 138 100 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04186-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 24 749 654,60 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 400 642 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 7 022 082,04 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04230-2005/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb eines von der "VERBUND-Beteiligungs-GmbH" gehaltenen Geschäftsanteils in der Höhe von 489 900 EUR an der "Drau Wohnbau Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in 9020 Klagenfurt, Kohldorfer Straße 98 durch die "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 8, Feldgasse 6-8 wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 idgF erteilt. (einstimmig)

(04288-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 2 860 180 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(04382-2005/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 43 830 445,92 EUR) an Wiener Wohnen zu veräußern. (einstimmig)

(04383-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 55 525 048,87 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 14 163 460,92 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 2 380 235,57 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge und Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 1 026 243,17 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 5 105 832,88 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04433-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 24 094 678,22 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 920 647,16 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 1 495 803,44 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 12 500 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04508-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 2 222 718 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 1 333 599 EUR und Baukostenzuschüsse im Betrag von 211 549 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04541-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Baukostenzuschüsse im Betrag von 243 005 EUR, Landesdarlehen (§ 2b – "Superförderung") im Betrag von 14 150 EUR sowie Annuitätenzuschüsse zu einem zusätzlichen Hypothekardarlehen im Betrag von 86 910 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04816-2005/0001-GWS; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Landesbürgschaft nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz und dem Wohnhaussanierungsgesetz geleisteten Beträge, da in allen bezeichneten Bürgschaftsfällen mit einer Gesamtaushaftung von 1 158 067,30 EUR die Voraussetzung des § 16 Abs 2 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(04837-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 233 024,75 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 7 240,66 EUR) sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 48 274,16 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04908-2005/0001-GWS; MA 50) Der Antrag auf Abschreibung der einzelnen angeführten, im Rahmen der Wohnbauförderungsgesetze 1968 und 1984 sowie dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 geleisteten Beträge aufgrund der Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen, da in allen bezeichneten Fällen mit einer Gesamtaushaftung von 463 467,08 EUR (davon aushaftende Darlehenshöhe 254 720,44 EUR sowie Zinsen 208 746,64 EUR) die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 der Haushaltsordnung gegeben sind, wird genehmigt. (einstimmig)

(04501-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Bundesimmobiliengesellschaft mbH, Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage in 
14, Mariahilfer Straße 212, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(04525-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Institut "Haus der Barmherzigkeit", Netzersatzanlage in 22, Tokiostraße 4, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(04695-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend oekostrom produktions GmbH, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Maxingstraße 13 B, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(04832-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend MA 34, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Hietzinger Kai 1-3, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(LG - 04301-2004/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Kleingartengesetz 1996 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(04829-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 24 142 177 EUR und nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 1 885 080 EUR bewilligt. (einstimmig)

(05062-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Boehringer Ingelheim Austria AG, Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage in
 12, Belghofergasse 9-11, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(05061-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Gerhard Raymann, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 10, Fürstenhoferstraße 1, Tor 3, Parz 245, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(05138-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Z Leasing OMEGA Immobilien Leasing Gesellschaft mbH, Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage in 15, Vogelweidplatz 14, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(05327-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, betreffend den Antrag des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Juli 2005, Zl A 2005/0016-1 (2004/05/0265), § 75 (9) BO für Wien, LGBl für Wien Nr 11/1930 idF LGBl für Wien Nr 36/2001, in eventu Teile davon, als verfassungswidrig aufzuheben, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

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