Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 24. Juni 2005

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, Johann Herzog, Karin Landauer, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer und DDr Eduard Schock sowie MDSt Dr Franz Zörner beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: LADior Dr Ernst Theimer.

Schriftführerin: OAR Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(LG - 01723-2005/0001; MA 1) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Verzicht auf Ersatzforderungen der Gemeinde Wien gegenüber Organwaltern der Gemeinde Wien oder des Landes Wien geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(LG - 01724-2005/0001; MA 1) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (21. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (23. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Besoldungsordnung 1994 (26. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (9. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(LG - 01937-2005/0001; MA 1) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Personalvertretungsgesetz (10. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (1. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (22. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(03044-2005/0001-MDSALTG; MD-PR-GPS) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2005/2006 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in der vorgelegten Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(03067-2005/0001-MDSALTG; MD-PR-GPS) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2004/2005 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(03068-2005/0001-MDSALTG; MD-PR-GPS) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2005/2006 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)

(02870-2005/0001-GIF; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, idF LGBl für Wien Nr 9/2004, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2004 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(LG - 03355-2004/0001; MA 4) Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiet der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(03055-2005/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Grünen Klubs im Rathaus an Stelle von Dr Katharina Novy (Sonstige Vertreterin) Mag Adelheid Putz zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(03057-2005/0001-GGS; MA 15) Der Wiener Gebietskrankenkasse wird nach § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Krankenanstalten I) "Gesundheitszentrum Wien-Mitte" in 3, Strohgasse 28, II) "Gesundheitszentrum Wien-Süd" in 10, Wienerbergstraße 13, und III) "Gesundheitszentrum Nord" in 21, Karl-Aschenbrenner-Gasse 3 erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids.
Die Änderung besteht in der Erweiterung des Anstaltszwecks der gegenständlichen Krankenanstalten jeweils um den Bereich "Psychotherapie". (mehrstimmig)

(03061-2005/0001-GGS; MA 15) Der Antrag der Diagnosezentrum Hietzing GmbH um Bewilligung zur Erweiterung des Anstaltszwecks der Krankenanstalt "Institut für bildgebende Diagnostik" in 13, Hofwiesengasse 44, durch Aufstellung eines MR-Tomographiegeräts wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 abgewiesen. (einstimmig)

(03041-2005/0001-GGS; MA 15) Der PHYSIKO-MED NEULINGGASSE Physikalisch medizinische Behandlungen GmbH wird nach § 7 Abs 3 iVm §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für physikalische Medizin) in 3, Neulinggasse 13, nach 3, Ungargasse 53, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (einstimmig)

(03042-2005/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Dr Hermann Ogris, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtenhilfe, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Ambulatorium für Schwangerenhilfe" in 1, Fleischmarkt 26, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03043-2005/0001-GGS; MA 15) Gemäß § 13 Abs 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 wird das Ansuchen nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 des Vereins "Geben für Leben – Knochenmarkspende Österreich" um Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums für Untersuchungen zur Bestimmung von Knochenmarkspendern in 8, Florianigasse 38, zurückgewiesen. (einstimmig)

(03056-2005/0001-GGS; MA 15) Der Antrag von Dr Maryam Schatzer um Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für Magnetresonanz-Tomographie und Computertomographie in 22, Siebenbürgerstraße 4, wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 abgewiesen. (einstimmig)

(03060-2005/0001-GGS; MA 15) Der Ambulatorium für Kinderkardiologie GmbH wird nach § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Kinderkardiologie) in 22, Leonhard-Bern-stein-Straße 8/3/2.2, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (mehrstimmig)

(03075-2005/0001-GGS; MA 15) I) Der "HZL-Nussdorf" Dr Th Kessler GmbH wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "HZL Nussdorf - Institut für Pathologie" in 19, Greinergasse 45, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. 
II) Gleichzeitig wird die Bestellung von Dr Thomas Kessler, Facharzt für Pathologie (Zytodiagnostik), zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(03077-2005/0001-GGS; MA 15) Dem Kuratorium für psychosoziale Dienste in Wien wird nach § 7 Abs 3 iVm §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Verlegung der privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "Sozialpsychiatrisches Ambulatorium Landstraße" von 3, Hainburger Straße 68-70, nach 3, Modecenterstraße 14, sowie die Bewilligung zum Betrieb der verlegten Krankenanstalt unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids. (einstimmig)

(03080-2005/0001-GGS; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 13, Wolkersbergenstraße 1 von "Krankenhaus der Stadt Wien – Lainz" in "Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel" erteilt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(03079-2005/0001-GSV; MA 28) Der Abschluss des Grundsatzübereinkommens zwischen dem Bundesland Wien und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) betreffend die Gründung einer Betriebsgesellschaft und die vorzeitige Auflösung des Vertrags vom 23. Juni 1997/1. Juli 1997 abgeschlossen zwischen der ASFINAG und dem Land Wien betreffend die Verwaltung und Erhaltung von Autobahnen und Schnellstraßen im Bundesland Wien mit voraussichtlich 1. Mai 2006 wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(03025-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheids betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung der U-Bahn-Linie U2 im Bauabschnitt U2/10, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03026-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheids betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung der U-Bahn-Linie U2 im Bauabschnitt U2/8, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03029-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheids betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung der U-Bahn-Linie U2 im Bauabschnitt U2/9, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03032-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheids betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung der U-Bahn-Linie U2 im Bauabschnitt U2/6, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03033-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheids betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung der U-Bahn-Linie U2 im Bauabschnitt U2/7, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(LG - 02119-2005/0001; MA 58) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz, LGBl für Wien Nr 39/1987, idF der Gesetze LGBl für Wien Nrn 11/1991, 35/1991, 46/1996, 11/2001, 13/2002, 32/2002, 5/2004, 28/2004 und 4/2005 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(03078-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheids gem UVP-G 2000 betreffend MA 28, B 14 – Neuführung, Bereich Freudenauer Hafenstraße bis Seitenhafenstraße wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(02539-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 412 448,78 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung von 8 801,46 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtausmaß von 85 680 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 162 100 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02541-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 418 200 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung von 19 864,50 EUR) sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 143 400 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02719-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 23 686 605 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 500 770 EUR und nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 91 733 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02720-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 1 845 650 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02721-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 2 115 120 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(02850-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 706 832,71 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 437 463,50 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung von 140 456,14 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 221 910,69 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 1 081 576,62 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03018-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Silvia Elnrieder, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 10, Klederingerstraße 133, hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(03023-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Entwurf eines Berichtes gemäß § 79 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001 wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03024-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Magistratsabteilung 70-Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst der Stadt Wien; Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage 80 kVA in 17, Gilmgasse 18 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

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