Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 29. März 2005

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, Karin Landauer, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer und DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: StR Johann Herzog.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(01411-2005/0001-GFW; MA 27) Dipl Ing Christian Stiegler (Geschäftsgruppe Umwelt) und Dipl Ing Herbert Ritter (Energieverwertungsagentur) werden zu Ersatzmitgliedern des Ökostrom- Beirats bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(01155-2005/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 iVm § 68 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Evangelischen Kirche A.B. – Diözese Wien an Stelle von Superintendenten Mag Hansjörg Lein Fachinspektor Prof Dr Alfred Garcia Sobreira-Majer als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(01116-2005/0001-GGS; GGS) Gerhard Oberenezer (Pro Mente-Wien) wird als stellvertretendes Mitglied, Nachfolge von Elisabeth Muschik (Pro Mente-Wien), der Interessensvertretung für behinderte Menschen bestellt. (einstimmig)

(01311-2005/0001-MDSALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des u a mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79, vom 22. November 1984, MA 14-H 256/59/83, vom 22. Februar 1985, MA 14-H 256/47/84, vom 5. August 1993, MA 14-H 256/16/91 (idF der Bescheide vom 29. November 1995, MA 14-H 256/16/91 und vom 11. August 1995, MA 15-II-H/9/355/95), vom 23. September 1997, MA 15-II-H 256/10/92, vom 7. Dezember 1999, MA 15-II-H/9/494/98, vom 23. August 1994, MA 15-II-H 256/11-1/92 sowie vom 22. Dezember 2003, MA 15-II-H 256/34-6/89 grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien unter Vorschreibung der in Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in den Bereichen des Bauteils 10 betreffend die Univ Klink für Frauenheilkunde (Ebenen 05, 08 und 09).
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10 betreffend die Univ Klinik für Frauenheilkunde (Ebenen 05, 08 und 09) erteilt. (einstimmig)

(01312-2005/0001-MDSALTG; MA 15) Zur Verfügung des Verfassungsgerichtshofs vom 10. Februar 2005, G 18/05-3 und V 10/05-3, betreffend den Antrag des Verwaltungsgerichtshofs auf Aufhebung des § 24 Abs 4 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien, kundgemacht in "doktorinwien" 4/2002, wird von der Erstattung einer schriftlichen Äußerung Abstand genommen. (einstimmig)

(01359-2005/0001-MDSALTG; MA 15) I.) Dem Institut Haus der Barmherzigkeit wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform einer bettenführenden Krankenanstalt mit dem Anstaltszweck einer Pflegeanstalt für chronisch Kranke, die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen, mit der Bezeichnung "Haus der Barmherzigkeit Seeböckgasse" in 16, Seeböckgasse 30A, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen, erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
II.) Gleichzeitig wird die Bestellung von Prim Univ Prof Dr Christoph Gisinger, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

(01360-2005/0001-MDSALTG; MA 15) Das Ansuchen von Dr Wolfgang Denk vom 21. Juni 2004 auf Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Krankenanstalt "Institut für gerichtliche Medizin und molekularbiologisch-forensische Begutachtung" in 16, Stöberplatz 8, wird nach § 4 Abs 1 iVm § 1 Abs 1 und 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 abgewiesen. (mehrstimmig)

(01361-2005/0001-MDSALTG; MA 15) I.) Der Zahn-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Ambulatorium GesmbH werden nach § 7 Abs 3 iVm §§ 4 und 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "Zahn-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Ambulatorium" von 14, Heinrich-Collin-Straße 30, nach 10, Hertha-Firnberg-Straße 10/2/1, sowie die Bewilligung zum Betrieb der verlegten Krankenanstalt unter Vorschreibung der in Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
II.) Gleichzeitig wird die Bestellung von Dr Tibor Kladek, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt.
III.) Nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 wird die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung dieser Krankenanstalt von "Zahn-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Ambulatorium" in "Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Ambulatorium" erteilt. (einstimmig)

(01403-2005/0001-MDSALTG; MA 15) Die Bestellung von Prim Dr Marion Kalousek, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Otto Wagner Spital" in 14, Baumgartner Höhe 1, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(01129-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung über den Ausspruch des Verfassungsgerichthofs, dass die Verordnung des Gemeinderats der Stadt Wien vom 26. Juni 1985 (Plandokument Nr 5779) teilweise gesetzwidrig ist, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(00753-2005/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Feststellungsbescheid gemäß UVP-G 2000, betreffend Lasselsberger GmbH in 11, Alberner Haffen, 1. Molostraße, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01148-2005/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996 idgF, wird in Folge des Ausscheidens von TAR Ing Johann Bammer Dipl Ing Andreas Schreckeneder, Wiener Landesjagdverband, bis zum Ende der Funktionsperiode des Nationalparkbeirats als Mitglied des Nationalparkbeirats bestellt. (einstimmig)

(LG - 03809-2004/0001; MA 58) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener land- und forstwirtschaftliche Gleichbehandlungsgesetz, LGBl für Wien Nr 25/1980, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 11/2001, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(LG - 04219-2004/0001; MA 58) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 6/2004, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(00214-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 867 836 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 252 943 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 199 417 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01005-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 449 258,78 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 573 130,11 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2005 von 325 174,12 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw der Zuschuss im Ausmaß von insgesamt 258 422,80 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 975 570,13 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01006-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 125 275,86 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2005 von 455 896,90 EUR) sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 2 122 975,86 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01112-2005/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in den Beilagen angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 25 678 023,57 EUR) an die angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(01120-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 1 731 996 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01153-2005/0001-GWS; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 247 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2005 von 14 850 EUR) sowie die Übernahme der Landesbürgschaft im Ausmaß von maximal 247 500 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01167-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 433 559,28 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 160 400,97 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01249-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Festsetzung des Netzanschlusspunkts gemäß § 32 Abs 7 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, 21, Castlegasse 10, wird genehmigt. (einstimmig)

(01255-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Kleingasse ProjekterrichtungsgmbH, Errichtung einer Netzersatzanlage in 3, Schlachthausgasse 30, hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(01258-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Karl Kreil Haus, in 19, Hohe Warte 38-40, Austausch einer Netzersatzanlage, hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(01260-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Michael Schmidkunz, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 16, Seitenberggasse 64, hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(01262-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend VIENNA INTERNATIONAL CENTRE, Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage in 22, Wagramer Straße 5, hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(01261-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgassen wird gemäß § 139 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(01399-2005/0001-MDSALTG; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Verfahrensnovelle 2005), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(01401-2005/0001-MDSALTG; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem ein Gesetz über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen (Wiener Kleinfeuerungsgesetz – WKlfG) erlassen und das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(VO - 01158-2005/0001; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstücks des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (Sanierungsverordnung 1997) geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(01317-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Heinrich Weichselbaum, Errichtung eines Blockheizkraftwerks in 22, Ambrosigasse 23, hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(01402-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf für eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung an den Verwaltungsgerichtshof, betreffend die Beschwerde der Verbund-Austrian Power Grid AG gegen den Bescheid der Energie-Control Kommission vom 10. November 2004, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(VO - 00611-2005/0001; MA 64) Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bauwesen geändert wird, wird gemäß § 139 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung genehmigt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(VO - 00613-2005/0001; MA 64) Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften wird gemäß § 139 Abs 2 der Wiener Stadtverfassung genehmigt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

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