Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 25. Februar 2003

Sitzungsprotokoll

Vorsitzende: LhptmStin Grete Laska.

Teilnehmer: Der LhptmSt Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, Mag Maria Vassilakou sowie StR Johann Herzog, LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Lhptm Dr Michael Häupl sowie StR DDr Eduard Schock.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(00061/2003-GIF; MDA) Der Bericht des Rechnungshofs gemäß Art 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl I Nr 64/1997, für die Jahre 2000 und 2001, wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

 

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(00797/2003-MDALTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 10. Dezember 2002 beschlossene Jahresvoranschlag für 2003 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut) der Kurie der Zahnärzte wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I, Nr 169/1998, in der geltenden Fassung, genehmigt. (mehrstimmig)

(00874/2003-MDALTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verareitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Ökoland Betriebs GesmbH, 4020 Linz, Europaplatz 4, (Vermarktung von biologischen Produkten der Mitgliedsbetriebe im Inland und Ausland) für das Teilprojekt in 11, Alberner Hafen "Ökoland-Bio-Stock-Manager" Vernetzung der Übernahmestellen und Abnehmer von Biogetreide in der voraussichtlichen Höhe von 480 EUR wird genehmigt. Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingung: 1. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Landwirtschaftsmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung Verarbeitung und Vermarktung eingerechnet. Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 720 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 1 200 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

(00875/2003-MDALTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Ing Fritz Wieninger, in 21, Stammersdorfer Straße 80 (Branche Weingut) für die Errichtung eines klimatisierten Barrique – und Flaschenlagers am dazugehörigen Gelände in der Stammersdorfer Straße 31, die Sanierung des Kellers in der Stammersdorfer Straße 31, die Modernisierung der Kellerei am Produktionsgelände Stammersdorfer Straße 80 und die Anschaffung von Tanks und Fässern in der voraussichtlichen Höhe von 37 880 EUR wird genehmigt. Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen: 1. Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt. 2. Anerkennungsdatum für Investitionen von Bauvorhaben und Maschinen sowie maschinelle Anlagen ist der 18.7.2002. Anerkennungsdatum für Planungskosten ist der 18.1.2002. 3. Vor Auszahlung ist die Ausfinanzierung des Projekts nachzuweisen. 4. Der Betrieb hat zwei Jahre lang ab Anerkennung der Projektabrechnung den Zukauf von 1000 kg Trauben pro Hektar Rebfläche in Ertrag (bzw den Zukauf einer äquivalenten Weinmenge) nachzuweisen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Förderung zurückzuzahlen. 5. Vor Auszahlung der Schlussrate ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid vorzulegen. 6. Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Landwirtschaftsmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Verarbeitung und Vermarktung" eingerechnet. Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 56 820 EUR und Mittel der Europäischen Union in Höhe von 94 700 EUR bereitgestellt werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Union zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (einstimmig)

(00745/2003-MDALTG; MA-K) Bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode des Wiener Landtags wird für die Wiener Fonds-Kommission des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds gemäß § 4 Abs 4 iVm Abs 2 Z 3, Abs 3 Z 1 und Abs 14 des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetzes, LGBl Nr 41/1996 in der Fassung LGBl Nr 69/2001, an Stelle der aus der Fonds-Kommission ausgeschiedenen Frau Gemeinderätin Mag Ruth Becher Frau Gemeinderätin Barbara Novak als Ersatzmitglied für Herrn Gemeinderat Dr Harald Troch nachbestellt. (einstimmig)

(00784/2003-MDALTG; MD-VfR) Der beiliegende Entwurf einer im Verfahren des Verfassungsgerichtshofs, Zlen G 379/02-2 und G 381/02-2, abzugebenden Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 2 des Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 1987-VGSG), LGBl für Wien Nr 43, in der Fassung LGBl für Wien Nr 44/1990, wird genehmigt. (mehrstimmig)

 

 

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(00170/2003-GJS; GJS) Der Jahresbericht 2001/2002 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig)

(00832/2003-MDALTG; MA 51) Gemäß § 4 Abs 2 des Wiener Landessportgesetzes werden die Herren Josef Kopal und Erwin Pelz als Mitglieder und Herr Prof Peter Deringer und Frau Elisabeth Lendl als Ersatzmitglieder auf den Mandaten der Vertreter des ASVÖ-LV Wien bestellt. Gleichzeitig werden die Herren Dipl Ing Gerald Bek-Areschew und Gottfried Amon von ihren Funktionen enthoben. (einstimmig)

(00825/2003-MDALTG; MDA) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Frau Monika Prock (Sonstige Vertreterin) Herr Michael Georgieff, zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(00786/2003-MDALTG; MA 15) Herrn Ing Werner Moser wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung der Erweiterung des Anstaltszwecks um "Ästhetische Medizin" (Hautstraffungen im Gesichts- und Halsbereich, Stirn- und Augenbrauenlift, Korrektur der Augenlieder, Ohrenanlegeplastik, Hautschleifung, Lippenkorrektur, Hautunterspritzungen, Nasenkorrektur, Fettabsaugung und Laserpeeling), unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. (mehrstimmig)

(00790/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Günther F Wiesinger, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Rheumaambulatorium Dr Günther Wiesinger" in 11, Simmeringer Hauptstraße 16, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(00791/2003-MDALTG; MA 15) I. Für die Durchführung der Wahlen im Bereich der Ärztekammer für Wien 2003 wird nach § 22 Abs 1 erster Satz der Ärztekammer-Wahlordnung, BGBl II Nr 474/98, die selbstständige Durchführung des Abstimmungsverfahrens, der Stimmenzählung und des Ermittlungsverfahrens am Sitz der Ärztekammer für Wien nach Wahlkörpern gesondert und räumlich getrennt zugelassen.
II. Zu Leitern der Wahlkommissionen der einzelnen Wahlkörper und deren Stellvertretern werden nach § 22 Abs 1 zweiter Satz der Ärztekammer-Wahlordnung bestellt:
1) Für den Wahlkörper der Turnusärzte: Frau Mag Renate Rehak, MD-VfR (Leiter); Frau Mag Ruth Egerer-Schantl, MBA 22 (Stellvertreter).
2) Für den Wahlkörper der zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte: Frau OMR Mag Eva Rosenauer-Albustin, MD-VO (Leiter); Herr Dr Gerhard Cech LL M, MD-All Ang (Stellvertreter).
3) Für den Wahlkörper der Fachärzte: Herr OSR Mag Helmut Hutterer, MA 1 (Leiter); Frau Mag Sabine Rath, MA 1 (Stellvertreter).
4) Für den Wahlkörper der Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzte: Herr OMR Dr Harald Rosenauer, MA 12 (Leiter); Herr Mag Martin Weber-Mzell, MA 15 (Stellvertreter).
5) Für den Wahlkörper der Zahnärzte: Herr OMR Mag Michael Raffler, MD-VfR (Leiter); Frau Dr Eva Schantl-Wurz, MD-VfR (Stellvertreter). (einstimmig)

(00828/2003-MDALTG; MA 15) Der Institut für bildgebende Diagnostik Brigittenau – Univ Doz Dr Winkelbauer GmbH, in 20, Pasettistraße 71-75, wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Radiologie und bildgebende Diagnostik [ein Magnetresonanztomographiegerät]) in 20, Pasettistraße 71-75, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)

(00829/2003-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 10. Dezember 2002 beschlossene Umlagenordnung für das Jahr 2002 und Umlagenordnung für das Jahr 2003 erteilt. Die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2002 und die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2003 bilden einen Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

(00856/2003-MDALTG; MA 15) I) Die Übertragung der Krankenanstalt "Privatklinik Sanatorium Döbling, International Vienna Health Center" in 19, Heiligenstädter Straße 61-63, von der bisherigen Rechtsträgerin "AKL Sanatorium Betriebsgesellschaft mbH & Co KG" auf die neue Rechtsträgerin "Privatklinik Döbling GmbH" wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt.
II) Der Privatklinik Döbling GmbH (vormals: AKL Sanatorium Betriebsgesellschaft mbH & Co KG) wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 19, Heiligenstädter Straße 61-63, von "Privatklinik Sanatorium Döbling, International Vienna Health Center" in "Privatklinik Döbling, Vienna International Health Center" erteilt. (einstimmig)

(00858/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Ambulatorium Döbling" in 19, Heiligenstädter Straße 61-63, von der bisherigen Rechtsträgerin "Ambulatorien Betriebsgesellschaft m.b.H. Ärzte- und Laborbedarf Vertriebs KG" auf die neue Rechtsträgerin "Ambulatorien Betriebsgesellschaft m.b.H." wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(00778/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf über die Verlängerung der U2 bis Aspern, Detailverfahren U2/1, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00782/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf über die Verlängerung der U2 bis Aspern, Detailverfahren U2/2, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00850/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf über die Verlängerung der U2 bis Aspern, Detailverfahren U2/3, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00851/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf über die Verlängerung der U2 bis Aspern, Detailverfahren U2/5, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00859/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf über die Verlängerung der U2 bis Aspern, Detailverfahren U2/2A, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00860/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf über die Verlängerung der U2 bis Aspern, Detailverfahren U2/4, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00895/2003-MDALTG; MA 58) Auf Vorschlag des Landesverbands Wien des Zentralverbands der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs werden gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, auf die Dauer der Wahlperiode 1. Herr Ing Wilhelm Wohatschek, 2. Herr Wilhelm Janda, 3. Herr Kurt Heider, als Mitglieder und 1. Herr Roland Jambor, 2. Herr Erwin Büchele, 3. Herr Helmut Würz, als Ersatzmitglieder in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien entsendet. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(00713/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 617 114,21 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufende Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 97 068,30 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(00715/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 409 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 031 000 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 414 470,26 EUR) sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse und ein Beitrag im Gesamtausmaß von 161 210 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00774/2003-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 24 844 744,33 EUR) an die angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

 

 

 

 

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular