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Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 13. November 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0695-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die in Dienststellen der Gemeinde Wien einzuhaltenden Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe in diesen Dienststellen wird genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0697-MDBLTG; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung über die Feststellung der Mindestanzahl gemäß § 131b Abs 1 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0700-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 795 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 417 000 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 249 711 ATS) sowie nichtrückzahlbare Beiträge und Zuschüsse von 976 750 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0699-MDBLTG; MA 64) Die beiliegenden Verordnungen der Wiener Landesregierung, mit denen

1. die Verordnung, mit der das Entgelt für die Überprüfung von Feuerstätten festgesetzt wird (Überprüfungsentgelttarif 1992) geändert wird,

2. die Verordnung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl für Wien Nr 56/1996, geändert wird,

3. die Verordnung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrags bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) geändert wird, werden zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0714-MDBLTG; MA 15) Von der Erstattung einer schriftlichen Äußerung zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2001, Zl B 531/01-9, B 692/01-8, betreffend die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Bestimmungen der Umlagenordnungen der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1998 und 1999 wird Abstand genommen. (einstimmig)

(PrZ 0713-MDBLTG; MA 15) I.) Der Pilzambulatorium Hietzing GmbH wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Pilzambulatorium Hietzing" (selbstständiges Ambulatorium für Pilzinfektionen und andere venero-dermatologische Erkrankungen) in 13, Lainzer Straße 58 unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.

II.) Die Bestellung von Frau Dr Claudia Heller-Vitouch, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie, zur ärztlichen Leiterin wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0715-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 14 047 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 119 120 ATS) sowie nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 3 680 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0716-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 46 128 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 1 794 262 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0717-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 293 110 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 72 078 000 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 12 972 809 ATS) sowie nichtrückzahlbare Beiträge und Zuschüsse von 8 891 000 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0718-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 19 925 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 5 961 960 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0719-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 9 425 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(PrZ 0720-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 14 356 750 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0721-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 129 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 208 753 ATS) bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0722-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 188 023 040 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0723-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 51 604 940 ATS bewilligt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0727-MDBLTG; MA 62) I. Gemäß § 21 Abs 3 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird auf Grund des Antrags des Herrn Dr Michael Häupl und des Herrn DDr Bernhard Görg sowie der Privatstiftung "Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten" die Errichtung des Fonds "Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds" für zulässig erklärt und gleichzeitig gemäß § 23 Abs 4 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, die vorgelegte Satzung des Fonds fondsbehördlich genehmigt.

II. Gemäß § 24 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, werden folgende Persönlichkeiten zu Fondsorganen des Fonds "Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds" bestellt:

Zu Mitgliedern des Vorstands:
Herr Dr Michael Häupl,
Herr DDr Bernhard Görg,
Herr o Univ Prof Dr Werner Welzig,
Herr Univ Prof Dr Georg Winckler,
Herr Dr Gerhard Scharitzer,
Herr Dipl Ing Gerhard Mayr. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0728-MDBLTG; MA 15) I.) Die Übertragung der Krankenanstalt "Institut für physikalische Medizin - Penzing" in 14, Reinlgasse 33 von der Physikalisches Institut Penzing Gesellschaft m.b.H. auf die Rehab Zentrum Penzing, Physikalisches Institut GmbH, wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr KAG bewilligt.

II.) Ebenso wird gemäß § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung dieser Krankenanstalt von "Institut für physikalische Medizin - Penzing" in "Rehab Zentrum Penzing, Physikalisches Institut" erteilt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(PrZ 0729-MDBLTG; KW) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Regelung des Aufgaben- und Wirkungsbereichs, der inneren Organisation und der besonderen Zweckbestimmung der Museen der Stadt Wien (Museumsordnung) wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0730-MDBLTG; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

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