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Landesregierung

Sitzung vom 20. Juni 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0463-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der endgültige Dienstpostenplan für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen erstellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0471-MDBLTG; MA 7) Folgende Personen werden zu Mitgliedern des Spielapparatebeirats bzw deren Stellvertretern für eine Funktionsperiode von fünf Jahren, beginnend ab dem der Beschlussfassung folgenden Monatsersten, bestellt:

Als Vertreter der Wirtschaftskammer Wien:
Beiratsmitglied: Kommerzialrat Ernst Riedl
Vertreter: Peter Brey
Helmut Kafka
Kurt Hoffmann
Herta J Lagler-Paireder
Peter K Kern
Silvia Lang

Als Vertreter der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien:
Beiratsmitglied: Dr Otto Farny
Stellvertreter: Dr Günther Chaloupek (beide AK Wien, 4, Prinz Eugen-Straße 20-22)

Für die Fachbereiche Kinder- und Jugendpsychologie:
Beiratsmitglied: Dr Ilse Pfeffer
Vertreterin: Dr Renate Sachs (beide MA 11, 3, Rüdengasse 11)

Für den Fachbereich Jugendschutz:
Beiratsmitglied: Dr Renate Sachs (MA 11, 3, Rüdengasse 11)
Vertreterin: Dipl Soz Arb Gabriele Langer (GF Verein Wiener Jugendzentren), p A MA 13, 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5

Für den Fachbereich Veranstaltungsrecht:
Beiratsmitglied: Mag Dr Klaus Christian Vögl
Vertreter: Mag Oswald Bacovsky (beide Wirtschaftskammer Wien, 1, Stubenring 8-10)

Für den Fachbereich Abgabenrecht:
Beiratsmitglied: SR Dr Karl Kamhuber
Vertreter: Stefan Rauscher (beide MA 4 Ref 7, 1, Ebendorferstraße 2)

Für den Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht:
Beiratsmitglied: Oberrat Mag Horngacher
Vertreter: Oberrat Mag Dafert (beide Bundespolizeidirektion Wien - Wirtschaftspolizei, 9, Wasagasse 22)
Vertreterin: Rechtsanwältin Dr Elisabeth Rech

Für den Fachbereich Glücksspielwesen:
Beiratsmitglied: Oberrat Dr Janda
Vertreter: Rat Mag Schrödl (beide Bundespolizeidirektion Wien - Administrationsbüro, 1, Schottenring 7-9)

Für den Fachbereich Apparatetechnik:
Beiratsmitglied: Kommerzialrat Wilhelm Kny (Wirtschaftskammer Wien, 2, Prater 102/103, Postfach 314)
Vertreter: Alfred Weichselberger (gerichtlich beeideter Sachverständiger für Spielapparatewesen, Fa AVS-Spielgeräteges.m.b.H., 21, Scheydgasse 48). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0454-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 400 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 230 148 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0455-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 183 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 78 863 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0456-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 976 000 ATS ist die Aufnahme eines Darlehens im Ausmaß von 3 160 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 95 924 ATS) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Baukostenbeitrag von 1 689 600 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0457-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 245 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0458-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 268 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0459-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Betrag von 112 603 400 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0460-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 6 425 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0461-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 6 775 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0462-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 3 223 260 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0497-MDBLTG; MDVfR) Der vorgelegte Entwurf für eine Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener Landesregierung überlassen werden, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0496-MDBLTG; MA 62) I. Gemäß § 21 Abs 3 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird auf Grund des Antrags des Vizebürgermeisters amtsführenden Stadtrats für Planung und Zukunft DDr Bernhard Görg die Errichtung des Fonds "Viktor Frankl-Fonds der Stadt Wien zur Förderung einer sinnorientierten humanistischen Psychotherapie" für zulässig erklärt und gleichzeitig gemäß § 23 Abs 4 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, die vorgelegte Satzung des Fonds fondsbehördlich genehmigt.

II. Gemäß § 24 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, werden folgende Persönlichkeiten zu Fondsorganen des Fonds "Viktor Frankl-Fonds der Stadt Wien zur Förderung einer sinnorientierten humanistischen Psychotherapie" bestellt:

Zu Mitgliedern des Vorstands:
Bürgermeister Dr Michael Häupl als Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien, 1, Rathaus
Vizebürgermeister und amtsführender Stadtrat für Planung und Zukunft DDr Bernhard Görg als Vizebürgermeister der Bundeshauptstadt Wien, 1, Rathaus
Senatsrat Univ Doz Dr Hubert Ch Ehalt, Magistratsabteilung 18, 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5, als Generalsekretärs des Fonds
Dr h c Eleonore Frankl,
Dr Gabriele Vesely-Frankl, Viktor-Frankl-Institut, 14, Langwiesgasse 6
Prof Dr Franz Vesely, Viktor-Frankl-Institut, 14, Langwiesgasse 6

Zu Mitgliedern des Kuratoriums auf die restliche Dauer der derzeitigen Funktionsperiode des Gemeinderats der Stadt Wien:
Prof Dr Irenäus Eibl-Eibesfeldt,
Prof Dr Max FRIEDRICH,
Marianne Gruber, Österreichische Gesellschaft für Literatur, 1, Herrengasse 5
Prof Dr Giselher Guttmann, Institut für Psychologie, 1, Liebiggasse 5
Prof Dr Wilhelm Holczabek,
Prof Dr Peter Kampits, Institut für Philosophie, 1, Universitätsstraße 7
Elisabeth Lukas, Süddeutsches Institut für Logotherapie, D-82256 Fuerstenfeldbruck, Geschwister-Scholl-Platz 8
Prof Dr Leopold Rosenmayr,
Prof Dr Hans Tuppy, Institut für Biochemie der Universität Wien, 3, Dr-Bohr-Gasse
Prof Dr Johann Zapotocky, Institut für Psychiatrie, Karl-Franzens-Universität Graz, 8036 Graz, Auenbruggerplatz 22

Zum Generalsekretär:
Senatsrat Univ Doz Dr Hubert Ch Ehalt, Magistratsabteilung 18, 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5, als der für die Förderung von Wissenschaft und Forschung zuständige Beamte der Stadt Wien.

Zu Rechnungsprüfern auf die Dauer der Funktionsperiode des obgenannten Kuratoriums:
Dr Ferdinand Grün,
RegR TOAR Heinz Matuschka. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0470-MDBLTG; MA 5) Wien erklärt seine Bereitschaft, sich im Zeitraum 2000 bis 2006 an den Europäischen Strukturfonds auf Basis des zwischen Bundes- und Landesdienststellen akkordierten Programmplanungsdokument (EPPD) zu beteiligen. Wien ist nach Genehmigung des EPPD durch die Europäische Kommission bereit, förderungsfähige Projekte für die Umsetzung des Programms auszuwählen und den für die nationale Kofinanzierung erforderlichen Anteil Wiens zur Verfügung zu stellen. Der von Wien im Rahmen des Ziel 2 Programms zu tragende nationale Kofinanzierungsanteil beträgt rd 166,2 Mio ATS, für dessen Bedeckung entsprechende Vorsorge zu treffen ist. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0493-MDBLTG; GGK) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Organisation und Tätigkeit des Spielapparatebeirats wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0472-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 17. März 2000, MA 15-II-H/8/457/99, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0473-MDBLTG; MA 15) I) Dem Verein "DIALOG" Hilfs- und Beratungsstelle für Suchtgiftgefährdete und deren Angehörige wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "Beratungs- und Betreuungszentrum DIALOG" in 21, Wassermanngasse 7, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibung ist Bestandteil des Bescheids.

II) Gleichzeitig wird die Bestellung von Herrn Dr Peter Skriboth, Arzt für Allgemeinmedizin, zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0474-MDBLTG; MA 15) Der AESTOMED Ambulatorium für ästhetische und kosmetische Lasermedizin GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für ästhetische und kosmetische Lasermedizin) in 3, Rennweg 9, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0475-MDBLTG; MA 15) I) Der Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik Gesellschaft m.b.H. wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für medizinisch-diagnostische Laboruntersuchungen "Labor Hernals" in 17, Rosensteingasse 49-51, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibungen ist Bestandteil des Bescheids.

II) Gleichzeitig wird die Bestellung von Herrn Dr Gustav Scholda, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik sowie Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0476-MDBLTG; MA 15) 1) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 beschlossene Satzung der Ärztekammer für Wien (Kammersatzung) erteilt. Die Kammersatzung bildet einen Bestandteil des Bescheids.

2) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 beschlossene Geschäftsordnung der Ärztekammer für Wien, ausgenommen § 22 erster Satz, erteilt. Die Genehmigung des § 22 erster Satz wird versagt. Die Geschäftsordnung bildet einen Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0477-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 beschlossene Satzung und Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt. Die "Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien" und die "Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien" bilden einen Bestandteil dieses Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0499-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 1 887 500 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

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