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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 91

 

zieht hier eine Show ab über einen Punkt, es ist vollkommen unverständlich, was diese Show sein soll. Gerade die Fraktion, die im Parlament bei allem dabei ist, was gegen die Opposition geht und die im Bund auch in der Regierung ist, regt sich in Wien auf, dass wir eine gewisse Verbesserung machen. Das kann ich nicht nachvollziehen. (GR Dipl.-Ing. Martin Margulies: Was ist denn die Verbesserung, Thomas? Kannst du das in Stadlauer Deutsch sagen?)

 

Wenn ihr jetzt einen Antrag eingebracht hättet, wo ihr etwas sagt, was man inhaltlich zusätzlich verbessern kann, dann diskutieren wir darüber. Das kommt aber leider nicht, es geht leider nur um die Show und dass man den Bürgermeister auf die Bühne ziehen kann. Ich darf daher bitten, dem Antrag der GRÜNEN nicht zuzustimmen.

 

Die Regierungsfraktionen haben auch einen Antrag eingebracht, den ich noch kurz erklären möchte. Der Bundesgesetzgeber hat vorgesehen, dass politische Parteien in Österreich einen Rechenschaftsbericht zu erstellen haben beziehungsweise ist auch eine Gebarungskontrolle vorgesehen. Das ist für Parteien vorgesehen, die es in den Nationalrat oder in einen Gemeinderat oder in den Landtag schaffen. Auf Wien hat der Gesetzgeber in dem Fall leider vergessen.

 

Daher wollen wir auch, dass für Parteien, die es im Bezirk ins Bezirksparlament schaffen und da auch öffentliche Mittel für die politische Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen, die gleichen Regeln wie für alle anderen gelten. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass wir da keine blinden Flecken haben. Das ist halt genauso wie der blinde Fleck, dass nicht amtsführende Stadträte als Einzige im Gemeinderat und Landtag ihre Nebenbeschäftigungen nicht melden müssen. Auch dazu haben wir schon einen Antrag verfasst und auch an den Bund weitergeleitet, damit das repariert wird. Das ist jetzt ein zweiter Punkt, und diesen Antrag bitte ich euch, zahlreich zu unterstützen und bitte auch um Zustimmung beim Geschäftsstück. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. - GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Bravo!)

 

Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Margulies, ich erteile es ihm. (GR Dipl.-Ing. Martin Margulies tritt mit der Geschäftsordnung in der Hand an das Pult.) - Das liest du aber eh nicht alles vor? (GR Mag. Josef Taucher: Ein Rechtsgelehrter! Ein Linksgelehrter!)

 

18.22.21

GR Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE)|: Was sein muss (erheitert), muss sein. (GR Mag. Josef Taucher: Du versüßt uns immer den Tag!) Davon bin ich überzeugt. Ich beginne ganz kurz. Ich wollte es nicht provozieren, aber Kollege Reindl provoziert eine Textexegese, das muss man tatsächlich sagen. Also lesen wir den neuen § 31 vor, es ist kurz. „Jedes Mitglied des Gemeinderates hat jederzeit das Recht der schriftlichen Anfrage an den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträte in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde. Dem Fragerecht unterliegen sowohl Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung als auch der Verwaltung der Gemeinde als Träger von Privatrechten. Das Fragerecht besteht auch“ - (in Richtung GR Mag. Thomas Reindl) das „auch“, das du meinst - „in Bezug auf die Ausübung der Eigentümerrechte an Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mindestens 50 von 100 des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist.“

 

Lieber Thomas Reindl, dieses „auch“ macht eine klare Feststellung. Es dürfen all jene Betriebe de facto befragt werden, wo die Gemeinde mit zumindest 50 Prozent beteiligt ist. Ich hoffe, du willst jetzt damit nicht sagen, dieses „auch“ heißt, man darf alle Betriebe befragen, denn sonst verstehe ich Texte nicht. (GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc: Doch!) Okay, das heißt, ihr wollt, dass wir zu allen Betrieben fragen? Warum schreibt ihr dann das mit den 50 Prozent hinein? Warum lasst ihr das dann nicht einfach weg, und es heißt: „Das Fragerecht besteht auch in Bezug auf die Ausübung der Eigentümerrechte an Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.“ Und Punkt. Warum ist dann das 50 Prozent? Man schreibt doch in Texte nicht Sachen hinein, die man nicht braucht, und schon gar nicht in juristische Texte. (GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc: Weil es aus der Bundesverfassung kommt!)

 

Nein, nein, wenn man schon die Bundesverfassung zitiert, dann wäre es sinnvoll und gescheit, die Bundesverfassung zur Gänze zu zitieren. Ich habe den Art. 52 da, es war ja Zeit genug, sich darauf vorzubereiten, muss man ganz ehrlich sagen. Was steht da, Abs. 2? - „Kontrollrechte gemäß Abs. 1 bestehen gegenüber der Bundesregierung und ihren Mitgliedern auch in Bezug auf Unternehmungen, an denen der Bund mit mindestens 50 von Hundert des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.“

 

Warum aber zitieren Sie den nächsten Satz dann nicht auch noch? - Es geht ja weiter (Heiterkeit bei GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.): „Einer solchen finanziellen Beteiligung ist die Beherrschung von Unternehmungen durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen gleichzuhalten.“ Das findet sich aber dann hier wiederum nicht mit den 50 Prozent in unserer neuen Änderung, dass hier steht, dass dem selbstverständlich auch alle Organisationsformen gleichgesetzt sind, wo de facto die Stadt Wien bestimmt, wie bei der VHS.

 

Seien wir uns ehrlich, das Geld kommt von der Stadt Wien, nicht zu 100 Prozent, es gibt auch Kursbeiträge, aber auch nicht ganz so viel. Wir können das ja ganz einfach klären. Fragen an Kollegen Wiederkehr zu seinem Handeln betreffend die VHS sind zulässig oder sind nicht zulässig? - Nach dieser Darstellung, die Sie heute einbringen, nein. War es bisher so? (Zwischenruf von GR Dr. Kurt Stürzenbecher.) - Ja, weil gemäß Art. 52 B-VG die wirtschaftliche und organisatorische Verfügungsgewalt de facto da ist.

 

Das ist eine Einschränkung, Kollegin Emmerling, das ist eine Einschränkung, und da kann Kollege Reindl 100 Mal sagen, dieses „auch“ heißt eigentlich, es umfasst auch alle, die nicht die 50 Prozent haben. Warum schreibt man es dann hinein? - Kann man es einfach streichen, kann man die 50 Prozent einfach streichen?

 

Von mir aus schreiben wir stattdessen hinein: „gemäß Art. 52 Bundesverfassung“. Ist das eine Möglichkeit, mit

 

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