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Gemeinderat, 43. Sitzung vom 18.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 122

 

auch über die Abläufe in der Stadt und die Anteilsverwaltung und nicht zuletzt natürlich auch über die Wiener Stadtverfassung und das Instrument der Notkompetenz.

 

Die Untersuchungskommission zur Wien Energie fand erstmals unter den neuen Bestimmungen nach der Reform statt, und aus meiner Sicht hat sich diese Reform absolut bewährt. Ich weiß, die ÖVP wird jetzt gleich einmal Aktenlieferung rufen (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nicht nur die ÖVP!), ich komm auch noch dazu, Herr Kollege Wölbitsch. Wir haben mit dieser Reform der Opposition weitreichende Minderheitenrechte eingeräumt und mit der Schaffung einer neuen Vorsitzführung und eines Schiedsgremiums für sehr klare Vorgänge in der UK gesorgt. Diese Reform hat also gewirkt, und wir konnten uns als Abgeordnete ein umfassendes Bild über die Situation der Wien Energie machen. An dieser Stelle sei nochmals betont, dass die Vorsitzführung und auch die Arbeit des Schiedsgremiums unter Mag. Pühringer, Dr. Jesionek und Dr. Sladeček wirklich eine sehr exzellente war. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Was aus meiner Sicht daher übrig bleibt - das ist heute schon von mehreren RednerInnen erwähnt worden, und auch wir NEOS haben während der UK schon immer wieder das Thema angesprochen, auch Stefan Gara hat das heute noch einmal getan -, war eine gewisse Unzufriedenheit, dass gewisse Akten nicht geliefert worden sind. Aber eines möchte ich hier schon betonen: Das hat natürlich nichts mit der Reform der Untersuchungskommission zu tun, die wir vor zwei Jahren gemacht haben, sehr geehrter Herr Wölbitsch. Sie tun ja gerade immer so, als hätten wir bei der Reform irgendetwas eingeführt, was dies jetzt erschwert hätte. Das ist natürlich kompletter Unsinn.

 

Deshalb drei Punkte, die ich dazu erwähnen möchte. Da schau ich auch dich an, David, weil du gesagt hast, aus deiner Sicht liegt das am Unterschied zwischen Bgm Häupl und Bgm Ludwig. Aus meiner Sicht war ein großer Unterschied zu früheren Untersuchungskommissionen natürlich, dass wir uns mit ausgelagerten Gesellschaften beschäftigt haben, die eben vom Enqueterecht nicht umfasst sind und wo man immer wieder genau schauen muss, was vom Ingerenzbereich der Anteilsverwaltung umfasst ist, denn das gibt uns die Bundesverfassung vor. Zweitens standen natürlich bei einigen Beweisanträgen auch Geheimhaltungspflichten oder datenschutzrechtliche Bedenken der Aktenlieferung entgegen. Und drittens - das haben auch die Vorsitzenden ganz klar festgestellt - kann eben die Vorlage von Akten von einer UK nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Hier eine Regelung zu finden, ist verfassungsrechtlich äußerst heikel, wie auch Vorsitzender Pühringer in seinem Abschlussstatement festgestellt hat. Seine Worte waren: Da wird man verfassungsrechtlich sehr kreativ sein müssen, um dieses Problem zu lösen.

 

Kreativ war die ÖVP - und ich meine das jetzt gar nicht polemisch -, denn ich kann mich natürlich tatsächlich an unsere Verhandlungen im Zuge der UK-Reform erinnern, als sie das Landesverwaltungsgericht ins Spiel gebracht haben. Wir haben uns das Ganze damals sehr genau angesehen, aber nach juristischer Prüfung sind wir zum Urteil gekommen, dass dieser Vorschlag verfassungswidrig wäre.

 

Aber wir haben uns ja bei den sechs Reformpunkten, die mein Kollege Stefan Gara heute schon präsentiert hat, auch vorgenommen, bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen der UK selbst noch einmal nachzuschärfen. Vielleicht finden wir hier Möglichkeiten, beispielsweise dem Schiedsgremium noch zusätzlich Kompetenzen zu geben, wenn es darum geht, die Rechtsgrundlage zu beurteilen, entsprechende Interessen, die entgegenstehen könnten, zu beurteilen oder auch die praktische Durchführbarkeit von Aktenlieferungen zu beurteilen. Eines ist aber klar: Wir werden aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Gemeindeebene nie dieselbe Durchsetzbarkeit von Aktenlieferungen haben wie auf Bundesebene. Das hat nichts damit zu tun, wer wo regiert, sondern hier setzt einfach die Bundesverfassung klare Grenzen. Das soll heißen, wir werden in Wien beispielsweise nie den Bundespräsidenten einschalten können, so wie das im Bund geschehen musste, weil sich Ihr Finanzmister geweigert hat, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs anzuerkennen und keine Akten an den Untersuchungsausschuss geliefert hat. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Aber über die Blockadehaltung der ÖVP in den Untersuchungsausschüssen, die Vorsitzführung von Nationalratspräsident Sobotka, die unzähligen Entschlagungen und Erinnerungslücken von ÖVP-Zeugen und -Zeuginnen habe ich hier eh schon des Öfteren gesprochen. Wir sehen jedenfalls heute hier halt wieder einmal eine typische Doppelmoral der ÖVP. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Eine Doppelmoral der NEOS, würde ich sagen! Im Bund alles fordern und in Wien nichts zulassen! Das nenne ich Doppelmoral!)

 

Ich darf allerdings sagen, dass ich froh bin, dass wir diese Untersuchungskommission in Wien gehabt haben, und vor allem auch froh bin, dass wir hier sechs Reformpunkte als ganz konkrete Verbesserungen davon ableiten, viele davon sind auch heute von der Opposition angesprochen worden. Ich finde, allein dafür hat sich diese UK am Ende schon bezahlt gemacht. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Der Hinweis auf die Verfassung war sehr gut!)

 

Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Ing. Guggenbichler. Bitte.

 

17.52.32

GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nach so einer Runde Wahrnehmungen aller Fraktionen, was diese Untersuchungskommission betrifft, ist man ja mehr als verblüfft, muss ich ganz ehrlich sagen. Wir haben ein Jahr Untersuchungskommission erlebt, wo wir alle Fraktionen gemeinsam Akten angefordert haben, und Kollege Wölbitsch hat es gesagt: Von 51 Anforderungen sind 9 wirklich geliefert worden und die nicht vollständig.

 

Liebe NEOS, ich muss euch das schon sagen: Ihr habt euch letztes Jahr für die Demokratisierung des Rechts für die Untersuchungskommission so gefeiert, ihr habt euch so gefeiert, dass es Minderheitenrechte gibt. Ja, aber was

 

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