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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.01.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 106

 

14. Die MA 10 hat erklärt, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes zum Einsatz eines externen Wirtschaftsprüfers nachgekommen zu sein und einen solchen mit der Prüfung der Jahre ab 2019 beauftragt zu haben. a) Warum wurde der externe Wirtschaftsprüfer nicht mit der gesamten Förderzeit ab 2010 beauftragt? b) Was lässt darauf schließen, dass die vom Stadtrechnungshof aufgedeckte, massiv mangelhafte Buchhaltung vor 2019 in Ordnung gewesen sein soll? c) Welche externe Wirtschaftsprüfungskanzlei wurde mit der Prüfung des Vereins von der MA 10 beauftragt?

 

15. Der Stadtrechnungshof kritisiert in seinem Bericht die mangelhafte Buchführung des Kindergartenvereins, ohne Belege, ohne Buchungstexte, sowie die laufenden Barauszahlungen in Millionenhöhe, obwohl laut alter Förderrichtlinie nur Barzahlungen in der Höhe von 400 EUR akzeptiert werden. Wie ist es möglich, dass Barzahlungen in Millionenhöhe der MA 10 nicht aufgefallen sind? Wie hoch sind die aktuellen Rückforderungen von Seiten der Stadt, die derzeit an den Kindergartenverein Minibambini gerichtet sind? Wie hoch schätzt die MA 10 die Rückforderungen, die nach der externen Wirtschaftsprüfung, angesichts der mangelnden Buchführung, an den Verein gerichtet werden müssen?

 

16. Der Bund investiert im Rahmen der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik sehr viel Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung in den Bundesländern. a) Können Sie ausschließen, dass Bundesgelder für das Gemeindebudget beim Kindergartenverein Minibambini missbräuchlich verwendet wurden? b) Wenn ja, in welcher Form können Sie es ausschließen? c) Wenn nein, warum nicht, und in welcher Höhe sind Bundesgelder missbräuchlich verwendet worden?

 

17. Warum beharrt das zuständige Ressort weiterhin darauf, trotz der offensichtlich nicht widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln und damit der Nichteinhaltung der alten wie der neuen Förderrichtlinien sowie der offenbar auch unklaren pädagogischen Betreuungsqualität sowie der unzureichenden Versorgung der Kindergartenkinder diesen Kindergartenverein weiterhin mit Fördermitteln zu versorgen?

 

18. Ist das zuständige Ressort bereits in Gesprächen mit städtischen oder privaten Kindergärten, wie viele Kinder sie im Akutfall übernehmen könnten? a) Wie viele Kindergartenkinder könnten aktuell von Kindergärten der Stadt Wien übernommen werden? b) Wie viele Kindergartenkinder könnten aktuell von privaten rechtschaffenen Trägervereinen übernommen werden?

 

19. Der aktuelle Fördermittelmissbrauchsskandal ist nicht der erste Skandal der MA 10 in der laufenden Legislaturperiode. Man denke etwa an die versuchte Vertuschung eines Kindermissbrauchsskandals in einem städtischen Kindergarten im Frühjahr des letzten Jahres, bei dem der zuständige Amtsführende Stadtrat Christoph Wiederkehr, neben den zahlreichen betroffenen Eltern, offenbar ebenfalls einer der Letzten in der Informationskette der Magistratsabteilung gewesen sein soll.

 

a) Können Sie als Vorstand des Magistrats und Vorgesetzter aller amtsführenden Stadträte sowie der Gemeindebediensteten ausschließen, dass der amtsführende Stadtrat von seinen Magistratsabteilungen bewusst nicht ausreichend unterstützt beziehungsweise informiert wird? b) Gehen Sie als Vorstand des Magistrats und Vorgesetzter aller amtsführenden Stadträte sowie Gemeindebediensteten davon aus, dass alle Gemeindebediensteten der Magistratsabteilungen aus dem Ressort Bildung, Jugend, Integration und Transparenz den Amtsf. StR Christoph Wiederkehr in gleichem Ausmaß unterstützen und informieren, wie es in den anderen SPÖ-geführten Magistratsabteilungen der Stadt üblich ist? c) Angesichts der zahlreichen Skandale im Ressort des Amtsf. StR Christoph Wiederkehr sowie seiner offensichtlich mangelnden Qualitäten als Krisenmanager, haben Sie als sein Vorgesetzter noch Vertrauen in seine Ressortleitung?

 

20. Welche Konsequenzen werden vom zuständigen Ressort aus dem aktuellen Fördermittelmissbrauchsskandal Minibambini gezogen? a) Wird es eine Überprüfung der MA 10 durch die Interne Revision der Magistratsdirektion geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? b) Wird die Zahl der Kontrolleure bei der MA 10 aufgestockt? Wenn ja, in welchem Ausmaß und wann? Wenn nein, warum nicht? c) Wird die Kontrollarbeit der MA 10 evaluiert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? d) Wird es einen Fördermittelstopp für den Kindergartenverein Minibambini geben, und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

21. Welche konkreten Maßnahmen hat die Wiener Stadtregierung nach den Fördermittelmissbrauchsskandalen bei den islamischen beziehungsweise den Alt-Wien-Kindergärten gesetzt? a) Waren diese Maßnahmen damals zu wenig weitgehend, da ein weiterer Fördermittelmissbrauchsskandal nicht verhindert werden konnte? b) Wie kann das zuständige Ressort verhindern, dass es zu weiteren Fördermittelmissbrauchsskandalen kommt?

 

In formeller Hinsicht wird gemäß § 37 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien die Verlesung der Anfrage und die mündliche Begründung verlangt.“ (Beifall bei der ÖVP. - GR Ernst Woller: Sehr gut gelesen!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Gemeinderätin, ich danke für die Verlesung.

 

Bevor wir zur Begründung kommen, darf ich bekannt geben: Die Dringliche Anfrage ist unmittelbar vor der Präsidialsitzung vor zwei Tagen fristgerecht eingelangt. Ich habe mir daher in der Präsidiale vorbehalten, ohne eine inhaltliche Beurteilung abzugeben, dass ich eine inhaltliche Beurteilung über Zulässigkeitsfragen durchführen werde. Ich habe heute in der Früh den Fraktionen meine Beurteilung bekannt gegeben und darf das nun auch allen Mitgliedern des Gemeinderates mitgeben.

 

Liebe Mitglieder der Präsidiale, nach der in der Präsidiale angekündigten rechtlichen Beurteilung bezüglich der Zulässigkeit der dringlichen Initiative „Kindergarten Minibambini“ an den Herrn Bürgermeister für die 33. Sitzung des Gemeinderates darf ich mitteilen: Demnach sind die Fragen 1b, 2b, 3b, 9a und 9b, 11a bis 11e auf Gemeindeebene unzulässig, weil sie explizit auf die MA 11 und damit auf die behördliche Aufsicht im Rahmen der Landesvollziehung Bezug nehmen.

 

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