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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 111

 

fassung und § 36 Geschäftsordnung des Gemeinderates folgende Dringliche Anfrage:

 

A) Vorgehensweise und gesetzte Maßnahmen der zuständigen Dienststellen:

 

1. Wann erfuhr die Leitung der inhaltlich zuständigen MA 10 von den Vorwürfen gegen den Mitarbeiter des Kindergartens?

 

2. War bereits ab der Erstinformation, die der zuständigen Dienststelle zukam, klar ersichtlich, dass es sich um einen strafrechtlich relevanten Vorwurf handelt?

 

3. Wie viele Verdachtsfälle waren zum Zeitpunkt der Erstinformation bekannt?

 

4. Wurde der Anzeigepflicht an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft gemäß § 78 Strafprozessordnung gleich nach Bekanntwerden des Verdachtes einer Straftat nachgekommen?

 

5. Wann erfuhr die MA 2 - Personalservice von den Vorwürfen gegen den Mitarbeiter des Kindergartens?

 

6. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden unmittelbar gesetzt?

 

7. Was ist der aktuelle dienstrechtliche Status der verdächtigen Person?

 

8. Wurde seitens der zuständigen Dienststellenleiterin eine Beratung der Magistratsdirektion Recht in Anspruch genommen? Wenn ja, wann konkret und mit welchem Ergebnis?

 

9. Wann wurde der für die Kindergärten inhaltlich zuständige Amtsführende Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz von der Dienststellenleiterin gemäß § 12 Abs. 1 Z 5 GOM von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt?

 

10. Laut den Medien hat der inhaltlich zuständige Amtsführende Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz erst vor zwei Wochen von den Vorwürfen erfahren. Ist das korrekt und warum wurde der zuständige Stadtrat nicht früher von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt?

 

11. Wann wurde der Magistratsdirektor von der zuständigen Dienststellenleiterin gemäß § 12 Abs. 1 Z 5 GOM von den in den Medien dargestellten Vorgängen in Kenntnis gesetzt?

 

12. Wurde der für Personalangelegenheiten inhaltlich zuständige Amtsführende Stadtrat von der Dienststellenleiterin von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, wann?

 

13. Wann wurden Sie, Herr Bürgermeister, von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt? Haben Sie umgehend konkrete Maßnahmen angeordnet? Wenn ja, welche?

 

14. Gibt es seitens des Magistrats für das pädagogische Personal konkrete Richtlinien und Abläufe, die in einem Verdachtsfall auf Gewalt und/oder Missbrauch einzuhalten sind? Welche sind das inhaltlich?

 

15. Wer ist die erste Ansprechperson in der MA 10, wenn jemand vom pädagogischen Personal einer Kinderbetreuungseinrichtung einen Übergriff vermutet?

 

16. Wer ist die konkrete Ansprechperson bei der Stadt Wien, wenn Eltern einen derartigen Übergriff in einer Kinderbetreuungseinrichtung vermuten?

 

17. Gibt es eine kontinuierliche verpflichtende Supervision für das pädagogische Personal der städtischen Wiener Kindergärten?

 

18. Findet seitens der Stadt Wien eine Schulung von Leitungspersonen und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von städtischen Kindergärten zum Thema Gewalt an Kindern und der konkreten Vorgehensweise bei entsprechenden Verdachtsfällen statt? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?

 

19. Gibt es ein flexibel einsetzbares Krisenteam, das Kindergartenleitungen in städtischen und auch privaten Einrichtungen in einem Verdachtsfall vor Ort unterstützt?

 

B) Sofortmaßnahmen zum Schutze der Betroffenen:

 

1. Welche ersten Schritte zum Schutze der Betroffenen wurden gesetzt?

 

2. Medienberichten zufolge wurden die Eltern vermeintlich nicht direkt betroffener Kinder des Kindergartens nicht über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt. Warum nicht?

 

3. Wie sieht die Aufklärungsarbeit gegenüber den Eltern im betroffenen Kindergarten nunmehr aus?

 

4. Gibt es für die direkt betroffenen sowie auch für die nicht direkt betroffenen Kinder und Eltern professionelle Unterstützung zur Bewältigung der Vorwürfe? Wenn ja, wie konkret sehen diese aus? Wurden externe Beratungsstellen mit einbezogen? Wann wurden diese mit einbezogen?

 

5. Wurde seitens der zuständigen Dienststellenleiterin beziehungsweise der Leitung des gegenständlichen städtischen Kindergartens sichergestellt, dass es zu keinem weiteren Kontakt der Kinder mit der verdächtigen Person gekommen ist? Wenn ja, wie? Wurde hierzu die Hilfe von externen Expertinnen und Experten wie zum Beispiel Kinderpsychologen und Kinderpsychologinnen in Anspruch genommen?

 

6. Unter Anführungszeichen: ‚Im Regelfall veranstalten wir Elternabende, begleiten die Eltern gut. Also das heißt, es kommt durchaus vor, wenn bei uns der Eindruck entsteht, dass akuter Handlungsbedarf da ist und zum Schutz der Kinder etwas geschehen muss, dass diese Wege gewählt werden‘, so die zuständige Dienststellenleiterin auf vienna-online vom 18.5.2022. War im konkreten Fall kein akuter Handlungsbedarf gegeben? Wer konkret hat das entschieden?

 

7. Werden in allen Kindergärten der Stadt Wien und auch den privaten Kindergärten Informationsveranstaltungen beziehungsweise Workshops für Personal und Erziehungsberechtigte zum Thema Prävention von sexueller Gewalt an Kindern kontinuierlich und regelmäßig, zum Beispiel ein Mal jährlich, angeboten?

 

8. Wann wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt? Nach medialen Berichten geschah dies erst jetzt im Zuge der Einsetzung einer Kommission zur Aufklärung, ist das richtig? Wenn ja, warum erst jetzt?

 

9. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat einen Leitfaden zur Sensibilisierung, Prävention und Intervention des Kollegiums und der Verantwortlichen bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Pädagoginnen und Pädagogen erstellt. Wird dieser Leitfaden im

 

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