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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 23.02.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 128

 

Regierung der SPÖ und dem damaligen Wohnbaustadtrat und jetzigen Bürgermeister vorwerfen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Treiben hätte damals politisch beendet werden müssen. Der soziale Wohnbau soll ja schließlich für die Wienerinnen und Wiener sichergestellt werden, der soll auch für künftige Generationen bestehen, und der soll nicht Spekulanten zu finanziellen Gewinnen dienen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

Die SPÖ hat jedoch damals den Verkauf von 3.000 Sozialwohnungen durch ihr Schweigen abgenickt und der damalige Strippenzieher war ja auch der SPÖ-Funktionär Franz Guggenberger, der damals für Tojner die Rutsche gelegt hat und die Strippen gezogen hat. Es ist wenig wahrscheinlich, dass er dies aus reiner Nächstenliebe getan hat oder aus Sympathie oder aus Freundschaft zum Herrn Tojner. Aber eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Kritik unabhängiger Stellen durch eine Sonderprüfung des Deals durch den Revisionsverband wurden diese skandalösen Vorgänge offengelegt. Trotzdem setzte der MA 50-Leiter, der Herr Dietmar Teschl, keine verbindlichen Schritte. Ein Einschreiten seitens der Stadtregierung ist auch nicht geschehen und das, obwohl viele Medien oft darüber berichtet haben und es eine Vielzahl an Kritiken gegeben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher manifestiert sich der Verdacht, dass all diese Erkenntnisse schubladisiert worden sind und man kein Interesse an einer politischen oder juristischen Aufklärung dieses Skandals hatte. Erst jetzt, einige Jahre später, kommt es zu einer längst überfälligen Rückabwicklung. Aber auch hier und auch bei dieser Rückabwicklung hat man das Gefühl, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht und nicht alles super sauber funktioniert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenfalls dürfen die damals verantwortlichen Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäftsführer ebenso weiter werken. Es hat auch hier keinerlei personelle Veränderungen, keinerlei personelle Konsequenzen gegeben, und bis heute wird auch hier nicht an einer politischen Aufklärung seitens der Wiener Stadtregierung gearbeitet.

 

Und statt diesem Treiben, das ja oftmals, und das hat ja auch der Revisionsverband festgestellt, ohne Rechtmäßigkeit passiert ist, statt diesem Treiben ein Ende zu setzen, haben Sie jahrelang zugesehen und sehen Sie auch weiter zu ohne Einwände, ohne Nachfragen. Vermutlich haben Sie dann und wann vielleicht galant einfach weggesehen oder vielleicht auch den einen oder anderen Trick angewandt, um Immobilienspekulanten wie den Herrn Tojner zu unterstützen. Man muss ja nicht immer alles so genau wissen.

 

Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wollen wir Sie eben nicht durchkommen lassen. Wir hoffen, dass Sie die Fragen, die wir heute an Sie gerichtet haben, auch tatsächlich und ausführlich beantworten werden, denn wir wissen, dass es natürlich eine Querschnittsmaterie ist, die einerseits im Landtag zu Hause ist, andererseits auch hier in manchen Bereichen tangiert. Wir hoffen, dass Sie sich jetzt nicht hinter Formalitäten zurückziehen, sondern diese Fragen, die ja politisch brisant sind und die mehr als aufklärungsbedürftig sind, auch tatsächlich und sachlich beantworten. Vielen Dank.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich danke dem Herrn Gemeinderat für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Bürgermeister!

 

16.08.47

Bgm Dr. Michael Ludwig|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hochgeschätzte Mitglieder des Wiener Gemeinderates!

 

Herr GR Krauss, Sie haben es zu Recht ja schon angesprochen, es handelt sich hierbei um eine Querschnittsmaterie, und ich bezweifle, ob Ihre Fraktion in der Tat das richtige Gremium für die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage gewählt hat, denn ich möchte grundsätzlich festhalten, dass sich das Anfragerecht auf Gemeindeebene nach den einschlägigen Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung nur auf den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde bezieht, wozu sowohl Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung als auch der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde zählen. Im vorliegenden Zusammenhang möchte ich festhalten, dass gemäß § 29 Abs. 1 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, kurz WGG, die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen der behördlichen Überwachung durch die Landesregierung unterliegt. So bedarf gemäß § 10a des WGG eine Vereinbarung über den Erwerb von Anteilen betreffend gemeinnützige Bauvereinigungen der Zustimmung der Landesregierung. Auch die Überprüfung der Einhaltung etwa des § 9 des WGG und des § 24 des WGG unterliegt der aufsichtsrechtlichen Überwachung durch die Landesregierung.

 

Die Entziehung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne von § 35 des WGG und eine etwaige Übernahme von Anteilsrechten liegen ebenso in der Zuständigkeit der Landesregierung wie die Bestellung eines Regierungskommissärs gemäß § 30 des WGG. Vor diesem Hintergrund ergibt sich also, dass sämtliche Ihrer Fragen, die auf die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen und daher auf die Landesvollziehung Bezug nehmen, nicht die Voraussetzungen der Wiener Stadtverfassung für eine Dringliche Anfrage auf Gemeindeebene erfüllen, da sie nicht den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen. Dies gilt jedenfalls für die Fragen 5 bis 7, 9 bis 22, und 26 bis 29. Nichtsdestotrotz möchte ich nachfolgend in der gegenständlichen Causa ganz kurz Grundsätzliches festhalten und danach auf die einzelnen Fragen eingehen, um eine inhaltliche Diskussion zu ermöglichen, die Wien ja, anders als Sie das darstellen, keineswegs zu scheuen braucht.

 

So ist zunächst zu betonen, dass die Wiener Landesregierung in der nämlichen Causa ihrer Rolle als Aufsicht umfassend und nach allen rechtlichen Möglichkeiten nachgekommen ist, und zwar erstens strengen Auges, aber im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit, zweitens sachlich und unabhängig, drittens im guten Einvernehmen mit dem Revisionsverband sowie viertens stets im Interesse der Wohnungsgemeinnützigkeit. Weiters ist darauf hin

 

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