«  1  »

 

Gemeinderat, 11. Sitzung vom 23.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 109

 

Baufeldfreimachungen in Wien 22., Oberes Hausfeld - Franz-Wels-Gasse. Es liegt keine Wortmeldung vor.

 

15.56.50Postnummer 53 der Tagesordnung betrifft den Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen. Auch hier gibt es keine Wortmeldung mehr.

 

15.57.03Postnummer 57 der Tagesordnung betrifft das Plandokument 7627G im 16. Bezirk, KatG Ottakring. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Novak, die Verhandlungen einzuleiten.

 

15.57.23

Berichterstatterin GRin Barbara Novak, BA: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Ich bitte um Zustimmung!

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich habe alles verstanden. Zu Wort gemeldet ist GR Prack, ich erteile es ihm.

 

15.57.47

GR Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die vorliegende Widmung ist ein typisches Beispiel dafür, wie man einen städtischen Beitrag dazu leistet, leistbaren Wohnraum zu vernichten. Mir ist nicht begreiflich, wie man politisch entscheiden kann, diese Umwidmung dem Gemeinderat vorzulegen. Es widerspricht dem Ziel, leistbaren Wohnraum zu erhalten, und es widerspricht den Zielen des Masterplans Gründerzeit, solche gründerzeitlichen Gebäude zu erhalten.

 

Um was geht es? Für das Grundstück in der Römergasse 23 in Ottakring wird vorgeschlagen, im Flächenwidmungsplan die vorgesehene Kubatur zu vergrößern. Auf dem Grundstück steht aktuell ein Wohnhaus aus der Gründerzeit. Die vorgeschlagene Widmung macht nur dann Sinn, wenn dieses Gebäude abgerissen und neu gebaut wird. Wenn der Abriss des Gebäudes durch den Eigentümer, die Eigentümerin nicht beabsichtigt ist, macht die Umwidmung überhaupt keinen Sinn. Was würde also mit diesem Beschluss der Umwidmung ausgelöst werden? Die Umwidmung liefert den EigentümerInnen einen großen finanziellen Anreiz, das Haus zu entmieten. Was ist mit Entmietung gemeint? Das ist ein schäbiger Begriff für VermieterInnen, die versuchen, auf verschiedenen Wegen MieterInnen aus der Wohnung zu drängen und zum Auszug zu bewegen, indem sie fragwürdige Methoden anwenden. Im besten Fall kaufen sie die MieterInnen aus dem Mietvertrag heraus, im schlechtesten Fall werden die MieterInnen schikaniert, bis sie ausziehen. Derzeit ist in der Römergasse 23 ein Altbau zu finden. Für die Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz, für die Mietverträge gilt deshalb eine Mietzinsbeschränkung. Die Mieten sind also leistbar und die Mietzinsobergrenze ist einklagbar. Nachdem das Wohnhaus nicht in einer Schutzzone steht, können die EigentümerInnen nach der Entmietung den Abriss anstreben. Die Aussicht auf große Gewinne lockt jedenfalls.

 

An der Stelle, an der früher leistbare Wohnungen standen, die durch das MRG geschützt wurden, entstehen völlig überteuerte Vorsorgewohnungen, die sich niemand leisten kann und die zuletzt immer öfter leerstehen. Wir kennen die Entwicklung: Aus Wohnraum wird immer öfter ein Betonsparbuch. Warum wir diese Vorgangsweise mit einer Widmung auch noch unterstützen und anreizen, ist mir nicht verständlich!

 

Wir haben im Masterplan Gründerzeit festgelegt, dass wir uns zum Ziel setzen, den Abbruch von Gebäuden aus der Gründerzeit zu erschweren. Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, warum man trotz dieses Masterplans eine solche Widmung vorlegt. Was für das Gebäude in der Römergasse 23 gilt, gilt für alle Gründerzeitgebäude: Es muss verhindert werden, dass leistbarer Wohnraum vernichtet wird. Widmungen, die dazu führen können, dass leistbarer Wohnraum vernichtet wird, sind zu unterlassen.

 

Wir haben Sie im Bezirk darauf aufmerksam gemacht. Wir haben im Ausschuss dagegen gestimmt. Ich habe Sie jetzt noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Eigentlich gehe ich davon aus, dass Sie das auch nicht wollen. Ich würde also vorschlagen, dass wir dieses Geschäftsstück absetzen, und stelle auch den entsprechenden Antrag, diesen Tagesordnungspunkt beziehungsweise diese Postnummer abzusetzen und dieses Geschäftsstück und die entsprechenden Fragen erneut zu überdenken. - Danke vielmals.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Den Absetzungsantrag nehme ich entgegen. Er wird dann bei der Abstimmung am Ende der Sitzung zum diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden.

 

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. Bitte.

 

16.01.50

Berichterstatterin GRin Barbara Novak, BA|: Herr Vorsitzender!

 

Ich sehe zu keinem Zeitpunkt einen Grund, diese Postnummer abzusetzen. Es wird auch im vorliegenden Bericht sehr klar dargestellt, dass diese Flächenwidmung auf der Zielsetzung des STEP 25 gründet, insbesondere betreffend Masterplan Gründerzeit. Es geht vor allem darum - und ich meine, das ist wirklich eine sehr positive Entwicklung dieses Plandokuments -, auch mögliche Transformationen im Hof zu berücksichtigen. In diesem Fall geht es um die gärtnerische Ausgestaltung und somit darum, eine jetzt versiegelte Fläche durch eine gärtnerisch schöne Hofgestaltung umzubauen und mehr Grün, mehr Freiraum und auch ein besseres Mikroklima zu erzeugen.

 

Es ist im Vorlagenbericht auch ganz klar ausgeführt, dass die Absicht der Grundeigentümerin besteht, den Straßentrakt abzubrechen und dann in eine Trakttiefe von 16 m zu bauen, allerdings nicht die Hofbebauung, die nach der jetzigen Bebauung zulässig wäre, auszuführen und damit dort die Möglichkeit der Gartengestaltung überhaupt erst herbeizuführen. Nachdem ich glaube, dass es unser gemeinsames Ziel sein muss, dass diese Grünraumschaffung und Mikroklimaschaffung im Vordergrund stehen, um auch unsere Klimaziele zu erreichen, bitte ich um Zustimmung zu diesem vorliegenden Plandokument.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank.

 

16.03.35Es gelangt nunmehr Postnummer 59 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument Nr. 8242 im 19. Bezirk, KatG Oberdöbling. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Hursky, die Verhandlungen einzuleiten.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular