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Gemeinderat, 74. Sitzung vom 24.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 101

 

Plans Projekte entstehen werden, die gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes - und so weiter - einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Europaschutzgebiete werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Es wird auch gemäß § 2 Abs. 1b keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sein.

 

Was steht zum Bauland selbst im Akt? Als Vorsorge für Flächen für Arbeits- und Produktionsstätten soll nördlich der Siemensstraße überwiegend Bauland Industriegebiet höhenbeschränkt auf 21 m festgesetzt werden. Im städtebaulichen Konnex des bis zu 60 m hohen Landmark-Buildings der Siemens-City - die ist ja in diesem Bereich - soll gegenüberliegend auf der nördlichen Seite der Siemensstraße eine bereichsweise Überhöhung einer Gebäudehöhe von maximal 26 m ermöglicht werden. Auch hier soll Bauland Industriegebiet festgesetzt werden, um eine Kombination von Forschungs- und Büronutzung als Impulse für den Technologie- und Innovationsstandort Siemensstraße zu setzen.

 

Meine Damen und Herren, nochmals, da geht es um Arbeitsplätze, und da sollten wir alle nicht dagegen sein.

 

Was hat es für Stellungnahmen gegeben? Die Bürgerinitiative, meine Damen und Herren, sind genau 3 Personen, 3, nicht 30 oder 300 oder Sonstiges. Einer ist ziemlich bekannt. Es wird aber nichts bringen, wenn eine Fraktion glaubt, hier politisch daraus Kapital schlagen zu können, denn dieser Mann hat eigentlich Kontakt mit allen Fraktionen, nicht nur mit der Opposition, meines Wissens auch mit den Sozialdemokraten, dem Bezirksvorsteher Georg Papai. Er klopft jetzt halt überall an - soll sein.

 

Was haben Sie da eingebracht? Die Aussage, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich war, sei nicht ausreichend begründet. Da gibt es dann die Stellungnahmen dazu. Es ist nicht zu erwarten, sagt die MA 21B, dass auf Grund des vorliegenden Planes Projekte entstehen werden, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen wären, und so weiter, und so fort.

 

Das hohe Verkehrsaufkommen, also Feinstaub und CO2-Werte - das ist ja derzeit der große Schlager, das zieht immer, meine Damen und Herren. Die Bahn fährt in unmittelbarer Nähe vorbei, und bei jeder Bremswirkung, egal, ob es jetzt ein Automobil, ein Motorrad oder eine Straßenbahn oder eine U-Bahn ist, gebremst werden müssen all diese Fahrzeuge, und dann entsteht immer Feinstaub. Wenn es danach geht, dann dürften wir mit gar nichts mehr fahren, und das lässt sich wohl nicht in der Praxis umsetzen.

 

Was haben wir noch? Hinweis auf mögliche Asbestrückstände. Ja, das haben wir auch schon einmal gehört. Wenn ich mich erinnere, in Floridsdorf beim alten Woolworth- und Quelle-Kaufhaus beim Abriss, was sich dann auch als Unsinn herausgestellt hat. Das hat damals eine Fraktion behauptet. Was sagt die MA 21B zu dieser Sache? Die Vermeidung und Behandlung von Abfällen ist im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz im Detail geregelt und nicht Gegenstand des Verfahrens zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes.

 

Dann haben wir die Grundwassersituation überprüft, das kommt sowieso auch vor, das ist eh eine ganz klare Sache, und die Übermittlung einer umfassenden Baubeschreibung. Das ist auch nicht unbedingt Gegenstand dieser Änderung oder Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes.

 

Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen stimmen dem zu. Wie gesagt, da geht es um Arbeitsplätze. Das ganze Areal dort kann nur schöner werden, es ist derzeit in einem eher furchtbaren Zustand. Es gibt keinen Grund, hier nicht zuzustimmen.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Niegl. Ich erteile es ihm. Bitte schön.

 

18.07.57

GR Michael Niegl (FPÖ)|: Werte Vorsitzende! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher, vor allem vor dem Bildschirm!

 

Die uns hier vorliegende Flächenwidmung ist halt einmal ein klassisches Beispiel für: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Es ist natürlich durchaus notwendig, dass Industriegebiete ausgebaut werden, dass Geschäftsviertel errichtet werden und dass Wohnbau vorangetrieben wird. Ganz klar. Es ist aber immer eine Frage, wie wir das machen, wie das gemacht wird. Sprechen die Interessen und Bedürfnisse der einen gegen die Interessen der anderen? Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, einen Konsens herbeizuführen.

 

In den uns vorliegenden Vorhaben der Flächenwidmung werden, wie auch bei vielen anderen Projekten, die Interessen der Bauträger als auch die Interessen der Flächen- und Stadtentwicklung berücksichtigt und vorangetrieben. Wir vergessen hierbei aber, dass die Anraineranliegen viel zu wenig berücksichtigt worden sind. Hier haben sehr viele Anrainer, auch die Bürgerinitiative, negative Stellungnahmen abgegeben, die einfach schlichtweg nicht berücksichtigt wurden.

 

Es ist ja eh immer das Gleiche, es sind keine Dinge, die komplett aus der Welt gegriffen sind. Weniger hoch und weniger dicht zu bauen, ist meistens die Forderung, und auch ein Verkehrskonzept. Das fehlt hier komplett. Auch wenn jetzt die Zustimmung vorhanden ist, ist es ein Problem, wenn man kein Verkehrskonzept hat, weil einfach das Gebiet dort im Verkehr versinken wird. Sie müssen sich in die Lage der Anrainer versetzen. Die werden dann plötzlich mit verparkten Bereichen, mit Verkehrschaos und rundherum plötzlich durch hohe Häuser eingekastelt, ihr Leben fristen. Und das wäre alles nicht notwendig gewesen.

 

Wie gesagt, ich möchte wirklich einen dringenden Appell an Sie richten, meine Damen und Herren der Wiener Stadtregierung, ein bisschen mehr Sensibilität an den Tag zu legen, Anrainerinteressen wahrzunehmen und vielleicht zu versuchen, in Zukunft diese Interessen mehr in diese großen Bauprojekte einfließen zu lassen. Viel schlechte Stimmung, viel schlechtes Blut wäre uns dadurch erspart geblieben. Wenn man an die Anrainer herangegangen wäre und ihre Interessen wirklich ernst genommen hätte, dann hätte man sicher einen Konsens gefunden, der den Bauträger, die Stadtplanung und auch

 

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