«  1  »

 

Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 91 von 147

 

hinaus auch, dass er niemals mit StadträtInnen wie Dr. Andreas Mailath-Pokorny oder Mag. Veronica Kaup-Hasler direkt Gespräche über die zu gewährenden Förderungen geführt habe.

 

Ich möchte noch einmal festhalten: Ein Fördermissbrauch konnte nicht festgestellt werden. Selbstverständlich gibt es aber immer Optimierungsbedarf, und es wird auch ständig daran gearbeitet. Die FPÖ und die NEOS haben aber, wie es scheint, keinen Optimierungsbedarf. Das ist beachtlich, dafür fehlen mir jetzt die Worte.

 

Abschließend möchte ich dem Vorsitzenden der Untersuchungskommission Dr. Heufler sowie seinem Vertreter für die Vorsitzführung danken, die wirklich launig, interessant, aber auch durchaus streng gestaltet wurde. Weiters danke ich allen Mandatarinnen und Mandataren und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Aufgabe hervorragend gemacht haben. - Danke.

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Danke für das Desinfizieren, Frau Kollegin. - Als Nächste zur Wort gemeldet ist Frau GRin Mag. Hungerländer. Bitte.

 

18.43.12

GRin Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP)|: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wie Frau Kollegin Olischar bereits angekündigt hat, werde ich ein bisschen auf unsere Reformvorschläge eingehen, die wir auch, aber nicht nur im Zuge dieser Untersuchungskommission erarbeitet haben. Wir haben sie eigentlich bereits vor etwas mehr als einem Jahr erarbeitet, als die Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord zu Ende gegangen ist, der ich auch angehören durfte. Im Rahmen dieser UK hatten wir Missstände kritisiert, die vor allem mit dem Verfahrensrecht zu tun hatten, und diese sind uns bei der jetzigen Untersuchungskommission wiederum begegnet.

 

Damals hatten wir wirklich große Probleme mit Intransparenz. Es gab massive Schwärzungen und Weißungen. Wir haben ganze Aktenkonvolute bekommen, in denen kaum etwas lesbar war, und das Thema Intransparenz begleitet uns bis heute und wurde bisher noch nicht gelöst.

 

Die größten Punkte betreffen dennoch die Reform des Verfahrensrechts der Untersuchungskommission per se. Wir haben das bei der gegenständlichen Untersuchungskommission gesehen. Der Einsetzungsantrag war eine gewisse Herausforderung, aber gerade bei einem herausfordernden und vielleicht etwas ungenauen Antrag hätte es einer klaren rechtlichen Bestimmung bedurft, damit man weiß, wonach man sich richten muss. Stattdessen mussten Gutachten eingeholt werden, die einander widersprochen und überhaupt keinen klaren Rechtsweg skizziert haben. Das ist bis heute nicht geklärt. Das Ganze endete in einer lebhaften Auseinandersetzung, ohne dass wir im Moment eine Lösung hatten, aber auch ohne dass wir etwas für die Zukunft erarbeiten konnten.

 

Ich glaube also, festhalten zu können: Es besteht allgemeiner Konsens, dass es dringend einer Reform der Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung im Hinblick auf die Untersuchungskommission bedarf. Das ist keine neue Idee. Es steht ja bereits im ersten Regierungsprogramm 2010 von Rot-Grün, dass es eine Evaluierung der Instrumente Untersuchungskommission und Ausschüsse geben soll, und auch im nächsten Regierungsprogramm ist das vorgekommen. 2015 wurde angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe unter dem Thema Demokratieweiterentwicklung eingesetzt werden soll, die sich explizit mit den Minderheitsrechten auseinandersetzt. Diese Gruppe hat zwischen 2017 und Frühjahr 2018 getagt und ist auch zu einem gewissen Konsens gekommen. Leider wurde jedoch nichts umgesetzt, weswegen ich hier stehe und Ihnen dieselben Forderungspunkte präsentiere, die wir bereits nach der Untersuchungskommission Krankenhaus Nord ausgearbeitet haben.

 

Dabei sind wir nicht die Einzigen. Auch der Mehrheitsbericht nennt ja sozusagen „lessons identified“, würde ich sagen, dass es nämlich diese Schiedsinstanz geben soll, die bei rechtlichen Fragen zum Einsatz kommt. Der Minderheitsbericht greift das Thema auf, dass bei den Untersuchungskommissionen hier analog zu den Untersuchungsausschüssen im Nationalrat die Minderheitsrechte gestärkt werden sollen. Die NEOS erwähnen das in ihrer Diskussionsgrundlage, und auch wir vertreten diese Position ganz vehement.

 

Konkret wollen wir, dass in Zukunft eine Untersuchungskommission von einem Viertel der Abgeordneten eingesetzt werden kann, was eine klare Stärkung des Minderheitsrechtes bedeutet. Wir wollen, dass der Aktualitätsbezug wegfällt, was bedeutet, dass auch Sachverhalte und Vorkommnisse von vor acht Jahren geprüft werden können. Wir wollen, dass die Unterschriftenbeschränkung wegfällt. Das bedeutet, dass ein Mandatar oder eine Mandatarin mehr als zwei Mal bei Anträgen auf Einsetzung einer Untersuchungskommission unterschreiben darf. Wir wollen, dass mehrere Untersuchungskommissionen parallel tagen können. Das ist natürlich eine große Herausforderung organisatorischer wie zeitlicher Natur, das ist uns schon klar, aber wenn es erforderlich ist, dann muss die Möglichkeit dafür auch bestehen. Schlussendlich wollen wir, dass ein modernes Verfahrensrecht eingeführt wird, dass es diese bereits erwähnte Schiedsinstanz gibt und dass ganz generell das Vorbild bei den Untersuchungsausschüssen des Nationalrats zu suchen ist.

 

Ich bin überzeugt, dass diese Punkte Ihren Zuspruch finden werden, und ich hoffe, dass wir nach der nächsten Untersuchungskommission nicht wieder dastehen und ich Ihnen zum dritten Mal unsere Forderungen präsentieren muss. Ich bin zuversichtlich, dass wir in der nächsten Legislaturperiode das schaffen, was eigentlich eh schon mehr oder weniger Konsens ist, nämlich die Erkenntnisse auch tatsächlich umzusetzen. - Vielen Dank.

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Holzmann. Bitte.

 

18.48.33

GR Ernst Holzmann (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Wiener Gemeinderates!

 

Ich möchte beginnen mit ein paar Klarstellungen aus meiner Sicht, die möglicherweise auch als tatsächliche Berichtigung nach der Wortmeldung des Herrn Kollegen Mahdalik getätigt wurden. Ich meine, dass es sich nicht um eine überfallsartige Auflösung der Untersuchungs

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular