«  1  »

 

Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 77 von 95

 

Ich akzeptiere, dass man ganz konkrete Fälle nicht beantworten kann. Das ist mir völlig klar. Sie dürfen mir also keine Antwort geben, wenn ich Sie nach konkreten Personen frage. So ist es. Sie dürfen mir keine Antwort geben, wenn ich Sie nach konkreten Aktenstücken frage. So ist es.

 

Ich will wissen, ob wir uns auch auf Bausperrgebiete beziehen. Wissen Sie, wie viele Aktenstücke der Planungsausschuss allein seit dem Jahr 2018, also nur seit dem letzten Jahr, im Zusammenhang mit Bausperrgebieten gefällt hat? Schätzen Sie! Wie oft hat der Planungsausschuss allein im letzten Jahr Aktenstücke zu Bausperrgebieten behandelt? - 132 Mal! Nur seit dem Jahr 2018 haben wir im Planungsausschuss 132 Mal Aktenstücke gehabt, die sich auf Bausperrgebiete bezogen haben.

 

Wenn ich Sie jetzt frage, ob sich die Anfrage der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die obendrein offensichtlich den Zeitraum ab 2011 ermittelt, wenn ich das richtig verstanden habe - 132 Aktenstücke alleine im letzten Jahr, das sind ja dann hochgerechnet bis 2011, da komme ich ja fast auf 1.000 Aktenstücke, die das betroffen haben muss, mutmaßlich, ich weiß die Zahl jetzt nicht, ich rechne das einfach hoch, wenn ich sage, es waren allein seit dem letzten Jahr 132 -, auch auf solche Akten bezieht, und Sie sagen, auf konkrete Akten dürfen Sie mir leider so etwas nicht sagen, das ist Amtsverschwiegenheit, auf welchen konkreten Akt, bitte schön, wenn es über 1.000 Akte in diesem Zeitraum gibt? (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)

 

Ich halte das daher für eine Schutzbehauptung, und die Schutzbehauptung ist etwas, was mir in dem Zusammenhang nicht gefällt. Ich glaube, dass Sie möglicherweise mehr wissen, als Sie uns hier sagen (Beifall bei FPÖ und ÖVP.), auch wenn Sie ein Rechtsgutachten dazu erstellt haben. (GRin Dr. Jennifer Kickert: Das hat sie nicht selber erstellt!) Also Sie haben ein Rechtsgutachten, das Sie nicht selber erstellt haben, hinter dem Sie sich auch nicht verstecken, von dem Sie aber gehört haben, Entschuldigung, passt. (Zwischenrufe von GRin Dr. Jennifer Kickert und GR Mag. Josef Taucher.)

 

Das mit dem Rechtsgutachten, vielleicht ganz kurz zur Erklärung für all jene, vielleicht auch auf der Galerie, die jetzt mit Flächenwidmungsverfahren nicht so bewandert sind: Was bedeutet diese Geschichte mit den Bausperrgebieten? Normalerweise ist es so, dass wenn Sie ein Grundstück haben und Sie wollen wissen, was man darauf bauen darf, oder selbst wenn Sie Mieter sind - Sie wohnen in einer Gemeindewohnung, Sie wohnen in einer Genossenschaftswohnung, Sie haben eine Eigentumswohnung, und gegenüber wird gebaut - und Sie wollen wissen: „Hoppla, was wird denn da gebaut?“ Und irgendwie bekommen Sie von Amts wegen keine Auskunft. Das kann mal passieren. Dann haben Sie eine Möglichkeit, trotzdem herauszufinden, was denn da maximal möglich ist, indem Sie nämlich ganz öffentlich ins Internet gehen und dort im sogenannten Flächenwidmungsplan nachschauen.

 

Da steht nämlich genau drin, was auf dem ganz konkreten Grundstück erlaubt ist. Diese Einsichtnahme hat jeder. Die haben Sie, wenn Sie selber wissen wollen, was Sie bauen dürfen, die haben Sie auch dann, wenn Sie selber jetzt nicht so reich sind und kein Grundstück besitzen - das tun nämlich die wenigsten, auch ich bin Mieter -,haben Sie aber dann zumindest die Möglichkeit zu wissen: Was tut denn der gegenüber, habe ich da etwas Schlimmes zu erwarten?

 

Sie schauen einfach in den Flächenwidmungsplan und den können Sie tagesaktuell im Internet auf der Seite „wien.gv.at“, sprich, auf der offiziellen Seite der Stadt Wien, abrufen. Dort sehen Sie die Antwort, was jemand auf einem Grundstück machen darf, außer auf diesem Grundstück besteht eine sogenannte Bausperre. Wann besteht die? - Immer dann, wenn es keine Widmung gibt.

 

Und was bedeutet jetzt Bausperre? Ein landläufiger Irrtum meint, Bausperre, da darf man nichts bauen. Falsch! Bausperre ist ein bisschen ein irreführender Begriff, das klingt so nach Verbot. Nein, ist es nicht. Bausperre bedeutet nur, dass es eben keine Widmung gibt. Es bedeutet nur, dass es genau diese Rechtssicherheit, die sonst jeder Mann und jede Frau haben, wenn sie im Internet nachschauen, auf einem Grundstück nicht gibt.

 

Es bedeutet, dass in einem solchen Fall, weil es gerade keine Widmung gibt, der Planungsausschuss des Gemeinderates - und nur der - entscheidet, ob eine Bauführung erlaubt ist oder nicht, nur der Planungsausschuss des Gemeinderates und der ist politisch besetzt. Da kommen wir so ein bisschen in diese Fragerunde zurück, als Sie vorher rhetorisch gefragt haben: Glauben Sie ernsthaft, dass eine einzelne Person so eine Entscheidung treffen kann?

 

Nun, die Frage ist: Wie stark ist der rhetorische, der emotionale Einfluss einer einzelnen Person auf die eigene Fraktion? Wie stark gelingt es einer einzelnen Person, die einzelne Fraktion, die ja dann letztlich politisch entscheidet … Am Ende reden wir von den fünf, sechs Personen der eigenen Fraktion, die je nach Fraktionsgröße dann dort sitzen. Wie stark ist der Einfluss der Person auf diese paar Leute, um eine Zustimmung oder Ablehnung zu erwirken? Denn die Entscheidung in Bausperrgebieten ist eine rein politische, eine rein politische.

 

Wenn ich mir in dem Zusammenhang dann anschaue, was da für Entscheidungen gefällt werden, politisch wohlgemerkt, nicht sachlich, dann sind zumindest einige dabei, die verwunderlich sind.

 

Ich nehme jetzt zwei Beispiele heraus, die ausdrücklich überhaupt nicht im Zusammenhang mit dieser ganzen Diskussion stehen. Damit es nicht heißt, ich vermische da etwas. Ich nehme jetzt einfach zwei ganz konkrete Beispiele, die wir vor zwei Wochen etwa im letzten Planungsausschuss hatten.

 

Zuerst - ohne Namensnennung natürlich, von wegen Amtsverschwiegenheit und so - kommt jemand und möchte ein Haus bauen, ein privates Haus, es kam unter dem Titel Wirtschaftsgebäude daher. Diese Person, die diesen Antrag gestellt hat, hat schon 2016 gesagt, sie will ein Haus bauen, ein ganz normales kleines Haus, Erdgeschoß, direkt Dach drauf, also eine ganz kleine

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular