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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 95

 

erweise hat Christoph Chorherr tatsächlich in der Einschätzung zwei Fehler gemacht: Einer liegt darin - und ich glaube, er hat das dann auch selber gesagt -, dass er nicht gleich aus dem Vorstand seines Vereines ausgeschieden ist, als 2010 die Regierungsbeteiligung beziehungsweise die Koalition geschlossen worden ist. Der zweite wesentliche Fehler war ein Einschätzungsfehler, er hätte wissen müssen: „No good deed goes unpunished!“

 

Gibt es das eigentlich in Übersetzung auch im Deutschen? Also: Keine gute Tat bleibt ungestraft? Ich weiß nicht, ob diese wortwörtliche Übersetzung tatsächlich ein Sprichwort ist. Es ist ein sehr zynisches Sprichwort, weist aber darauf hin, dass man selbst dann, wenn man Gutes tut und Gutes tun will, nicht vor Verleumdungen oder anderen Dingen geschützt ist. Robin Hood ist er keiner (GR Georg Fürnkranz: Robin Hood nicht auch noch!), Robin Hood hat Geld gestohlen, um es den Armen zu geben, nur dass Sie es wissen. Das wird Christoph Chorherr nicht einmal von Ihnen vorgeworfen (GR Mag. Josef Taucher: Hoffen wir!), also, nur damit wir bei den Tatsachen bleiben.

 

Ein anderer Fall wurde heute in diesem Zusammenhang schon drei oder vier Mal erwähnt, nämlich die Danube Flats. Ich glaube, die Letzte, die sie erwähnt hat, war Kollegin Olischar, ich bin mir aber nicht sicher. Bei den Danube Flats möchte ich, weil wir bei Fakten bleiben sollten, bitte einfach nur auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Wien vom Oktober 2018, auch schon ein Jahr alt, verweisen. Da schreibt er in der Urteilsbegründung, warum einer Klage auf rückhaltende Wirkung nicht nachgegeben werden kann. Da wird angemerkt, dass „auch bei detaillierter Durchsicht der Verordnungsakte keine konkreten Umstände aufgefallen sind, die das Vorliegen einer unzulässigen Anlassfallwidmung nahegelegt hätten“.

 

Ich möchte daran erinnern, dass hier in diesem Haus Abgeordnete dieses Hauses immer wieder von Wunschwidmungen sprechen, übrigens auch im Zusammenhang mit den Danube Flats. Es ist da faktisch und gerichtlich nachgewiesen worden, dass es keine konkreten Umstände gibt, die das Vorliegen einer unzulässigen Anlassfallwidmung nahelegen. - Wenn wir uns also darauf verlassen, dass der Rechtsstaat gründlich arbeitet, würde ich auch gerne haben, dass wir die Erkenntnisse, die aus solchen Verfahren herauskommen, zur Kenntnis nehmen, nicht wahr? Denn auch das - die Fakten zur Kenntnis nehmen - gehört dazu.

 

Bei Herrn Wölbitsch hat die Frage des Amtsgeheimnisses einen breiten Teil seiner Rede ausgemacht. Ich möchte da ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir als GRÜNE, auch als GRÜNE in Wien, immer noch für die Aufhebung des Amtsgeheimnisses sind. Wir sind sogar für ein Informationsfreiheitsgesetz, sogar auf Landesebene. Dass es noch nicht gekommen ist, können Sie von mir aus als meine Verhandlungsschwäche auslegen. (Heiterkeit bei GR Mag. Josef Taucher.) Es ist noch nicht so weit gekommen, es gibt auch in Koalitionen, wie soll ich sagen, Widerstände, Möglichkeiten, etwas schnell oder weniger schnell durchzusetzen. Das kommt vor.

 

Wir bleiben dabei, es bleibt weiterhin eine politische Forderung der GRÜNEN. Selbst wenn wir das wollen, müssen wir uns aber an bestehende Gesetze halten. Schon gar StadträtInnen, die darauf vereidigt worden sind, müssen das zur Kenntnis nehmen und sich an bestehende Gesetze halten, Punkt (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.), sich selbst dann daran halten, wenn wir dieses Gesetz ändern wollen würden. Es ist dann übrigens wieder die Aufgabe der Legislative, nicht der Exekutive, also unsere Aufgabe, diese Gesetze zu ändern. - Schauen wir einmal, wie weit wir kommen.

 

Einen zweiten Punkt, den Herr Wölbitsch erwähnt hat, möchte ich striktest zurückweisen, nämlich dass er behauptet, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates als Schutzschilder nutzen. Das tun wir nicht! Das tun wir in keinem einzigen Fall! (GR Christoph Wiederkehr, MA: Wenn Sie sagen, dass ein Angriff auf die GRÜNEN ein Angriff auf die Beamten wäre!) - Nein, nein, nein, keine einzige Person hat den Zusammenhang gemacht - auch nicht Frau Hebein in ihrer Anfragebeantwortung -, ein Angriff gegen die GRÜNEN wäre ein Angriff gegen die MitarbeiterInnen der Stadt. Nein, in keinem einzigen Fall!

 

Es gibt aber, auch veröffentlicht, wie soll ich sagen, den Verdacht, den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Stadt Unrechtes getan hätte. Da stellt sich die Stadträtin als Ressortleiterin vor die MitarbeiterInnen, solange es nicht nachgewiesen ist, dass so etwas gemacht wurde. (Weitere Zwischenrufe von GR Christoph Wiederkehr, MA.) Denn das, sehr geehrter Herr Wiederkehr, könnte ein Teil der anonymen Anzeige gewesen sein, bin ich mir aber jetzt auch gar nicht so sicher. Nichtsdestotrotz. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Als Letztes möchte ich noch darauf eingehen, dass auch wieder Herr Wölbitsch sein Bedauern ausgedrückt hat, dass die Frau Vizebürgermeisterin keine Fehler eingestanden hätte. Na ja, wie soll sie das machen, wenn Sie die Frage nicht stellen? (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist jetzt wirklich …)

 

In der Anfragebeantwortung hat sie sich darauf bezogen, was Sie gefragt haben und davor hat sie in öffentlichen - medial und auch von Ihnen wahrgenommenen - Mitteilungen gesagt, was ihrer Meinung nach ein Fehler ist. Sie hat also sehr wohl so etwas wie Fehler eingestanden. Auch Herr Chorherr selbst hat Fehler eingestanden, politische Einschätzungsfehler, Fehler bezüglich der Frage, wie stark die Unvereinbarkeit wirkt oder nicht wirkt, darüber haben wir ja schon geredet, da gebe ich Herrn Chorherr übrigens recht.

 

Wo ich mir nicht sicher bin, nämlich tatsächlich nicht sicher, ist eben, ob er wissen konnte, dass seine begeisterte Arbeit für Bauprojekte, immer mit seinem Verein in Zusammenhang gebracht werden kann. Vor allem deswegen, weil er, und da verlasse ich mich auf seine Aussage, trotz seiner Vorstandstätigkeit und trotz seiner leitenden Tätigkeit in dem Verein s2arch keineswegs und niemals mit dem Akquirieren der Gelder in Verbindung gestanden ist.

 

Wer Christoph Chorherr kennt, kann sich das vorstellen, denn so eine detailreiche, kleine Fitzelarbeit, das ist

 

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