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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 26.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 134

 

Schauen wir uns weiters auch das Beispiel der WGM an! Darüber haben wir letztes Mal geredet. Die Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH hat ja einen ganz eigenartigen Stadtrechnungshofbericht produziert, das kann man feststellen, wenn man sich nur den letzten Absatz der Zusammenfassung auf der ersten Seite anschaut. - Dort steht: „Im Zuge seiner Prüfung waren vom Stadtrechnungshof Wien insbesondere Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Dokumentation über den Einsatz von finanziellen Mitteln, wirtschaftlicher Überlegungen sowie das Fehlen einer Endabrechnung des Projektes festzustellen.“

 

Nein! Das ist kein gutes und auch kein ausgeglichenes Wirtschaften! Dazu muss man schon sagen, dass das eventuell als schlechtes Wirtschaften gewertet werden könnte! Und wenn man den Duden aufschlägt, dann sieht man, dass dort „schlechtes Wirtschaften“ und „Misswirtschaft“ gleichgesetzt werden. - Frau Stadträtin! Sie wollten es einfach wissen, und deswegen habe ich mich auch bemüht, Ihnen in diesem Zusammenhang ein bisschen ausführlicher Auskunft zu geben.

 

Gut. Was schlägt der Stadtrechnungshof vor? Ich werde das später auch in Anträge kleiden. - Ich zitiere: „In Hinkunft sollte die Wiener Gewässer Management GmbH die projektmäßige Zuordnung der Rechnungen durchgängig und nachvollziehbar dokumentieren.“ - Das haben die dort offensichtlich nicht zusammengebracht! Aber die WGM schreibt zurück, dass sie „in Hinkunft die projektmäßige Zuordnung der Rechnungen noch nachvollziehbarer dokumentieren“ werden. - Das ist erstens eine Verhöhnung des Stadtrechnungshofes, und zweitens ist das ein Schuldeingeständnis!

 

Aber das war nur der zweite Punkt von sechs oder sieben Maßnahmen, die vorgeschlagen wurden.

 

Weiterhin heißt es: „Die Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH sollte bei künftigen Vergaben die zulässige Höchstgrenze für Direktvergaben beachten.“ - Da habt ihr ausgeschrieben, das waren über 100.000 EUR, und das war euch offensichtlich wurscht! Ihr habt es einfach direkt vergeben, und im Hinblick darauf hat der Stadtrechnungshof festgestellt, dass man die zulässigen Höchstgrenzen beachten soll.

 

Was sagt die WGM dazu? - Ich zitiere: „Die Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH wird in Hinkunft die zulässige Höchstgrenze für Direktvergaben noch genauer beachten.

 

Das ist ein Gesetz! Was heißt da „noch genauer beachten“? Entweder es gibt eine Höchstgrenze oder es gibt keine Höchstgrenze, die Sie laut den Angaben des Stadtrechnungshofes offensichtlich überschritten haben.

 

Interessant ist es auch im Zusammenhang mit den Zahlungskonditionen. - Hier steht: „Betreffend Zahlungskonditionen bei Rechnungen sollte ein durchgehendes Augenmerk auf die Berücksichtigung eingeräumter Skonti gelegt werden.“ - Offensichtlich haben Sie die Skonti nicht ausgenützt!

 

Was sagt die WGM dazu? - Das ist wieder ein Schuldeingeständnis: Die WGM nimmt die Empfehlung zur Kenntnis, was immer das auch heißen mag. Wird man in Zukunft Skonti in Anspruch nehmen oder nicht? Das weiß man nicht! Sie nehmen die Empfehlung nur einfach zur Kenntnis.

 

Bei einer weiteren Empfehlung des Stadtrechnungshofs geht es um Wirtschaften, um gutes, mittelmäßiges oder schlechtes Wirtschaften. - Ich zitiere: „Der Stadtrechnungshof Wien empfahl der Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH, bei Vergaben durchgehend Preisangemessenheitsprüfungen durchzuführen und in den Vergabeakten zu dokumentieren.“ - Spannend! Offensichtlich werden hier Projekte ausgeschrieben beziehungsweise wahrscheinlich vergeben - „Ausschreibung“ ist ja das böse Wort bei der SPÖ! -, wobei man nicht einmal schaut, ob der Preis angemessen ist.

 

Und was sagt die WGM dazu? - „Die Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH wird künftig die durchgehenden Preisangemessenheitsprüfungen besser dokumentieren.“ - Wieder ein Schuldeingeständnis!

 

Oder was schlägt der Stadtrechnungshof noch vor? - „Bei der Durchführung von künftigen Projekten sollte die Wiener Gewässer Management Gesellschaft mbH Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen einer besseren schriftlichen Dokumentation zuführen.“

 

Das heißt: Die schriftliche Dokumentation war offensichtlich nicht im ausreichenden Maß vorhanden. Und was sagt die WGM dazu? - Sie nimmt die Empfehlung zur Kenntnis, dass in Zukunft Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen besser schriftlich dokumentiert werden sollen. - Das ist auch eine Verhöhnung des Stadtrechnungshofes!

 

Eine weitere Empfehlung: „Künftig sollte vor der Überlassung von Flächen der Stadt Wien im Rahmen von Bestandverträgen eine Interessentinnen- beziehungsweise Interessentensuche mit größtmöglichem wirtschaftlichen Nutzen durchgeführt werden.“ - Das ist auch eine interessante Anregung, die man für sich vielleicht überlegen sollte. - Aber auch diese Empfehlung nimmt die WGM einfach so zur Kenntnis.

 

Frau Stadträtin! Allein die Antworten zu diesen doch maßgeblichen Situationen, die der Stadtrechnungshof Gott sei Dank aufgezeigt hat, sind eine Verhöhnung der Institution des Stadtrechnungshofes! Daher wundert es mich nicht, dass die Budgets so ausschauen und dass die Rechnungsabschlüsse so ausschauen.

 

Ich darf deswegen hiermit vier Beschlussanträge einbringen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendjemand in diesem Haus ablehnen kann! (Ironische Heiterkeit bei GR Mag. Rüdiger Maresch.) Bei den Grünen weiß man es nicht, die lehnen ja ihre eigenen Anträge ab! Beim Rüdiger weiß man das wirklich nicht! Es kann sein, dass er ihn selbst einbringt und dann vielleicht anders abstimmt. Auch das ist bei ihm denkbar! Aber das ist halt das grüne Verhalten.

 

Wir stellen den Antrag, dass die Frau Stadträtin darauf achten möge, dass bei der WGM die Einhaltung der Höchstgrenzen bei Ausschreibungen beachtet wird. Das ist eigentlich gesetzliche Lage. Ich glaube, da können Sie mir nur zustimmen!

 

Für den Fall, dass Sie sagen, dass das eh Gesetz ist: Notwendig ist die Einbringung dieser Anträge deswegen, weil wir ja dem Stadtrechnungshofbericht entnehmen

 

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