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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 107

 

Ich gebe dem zweiten Redner der FPÖ recht, dass das Petitionsrecht möglicherweise noch zu unbekannt ist und dass wir da was tun müssen. Ich bin gerne dazu bereit, fordere Sie aber auch auf, bei all dem, was Sie tun, um das Petitionsrecht bekannt zu machen, auch ein bissel darauf einzugehen, was die Menschen vom Petitionsrecht erwarten können. Weil das, was schon deutlich zu sagen ist: Der Petitionsausschuss ist kein Ersatz für irgendein Gericht, und der Petitionsausschuss ist auch keine Möglichkeit für ein Parallelverfahren. Also alle Anliegen, die zu laufenden Verfahren in der Stadt in der Gemeindeverwaltung einlangen, können nicht in einem Extraverfahren, das dann Verhandlung im Petitionsausschuss heißt, abgehandelt werden, sondern all das, was wir im Petitionsausschuss bearbeiten, muss im gesetzlich verankerten, normalen Verfahren abgehandelt werden. Das ist ganz wichtig, nämlich auch bei der Frage für Experten und Expertinnen, weil das, was wir im Petitionsausschuss keinesfalls leisten können, ist ein Parallelverfahren zum Beispiel zu den ExpertInnenverfahren während einer Flächenwidmung oder auch während eines Verfahrens zur Gestaltung der Straßen.

 

Das, was wir machen können, ist, die Anliegen, die in den Petitionen aufgegriffen werden, die angedeutet werden, die Wünsche eventuell aufzunehmen und zu schauen, wie wir sie zusätzlich zu dem, was klarerweise von Expertinnen und Experten im normalen Verwaltungsverfahren auf Grund von Gesetzen eingebracht und beachtet werden muss, was davon wir zusätzlich einbringen können. Und das passiert. Das passiert möglicherweise nicht in einem für alle PetitionseinbringerInnen befriedigenden Ausmaß. Das liegt in der Natur der Sache, weil es ja bei vielen dieser Anliegen tatsächlich auch darum geht: Das sind sehr häufig, wie soll ich sagen, ich nenne sie 100-Prozent-Forderungen, nämlich gar kein Bauen dort, wo es eine, wie soll ich sagen, Rechtsgrundlage dafür gibt, dass ein Bau entstehen darf. Diesem Wunsch kann man natürlich in der Form nicht entsprechen. Das würde ja bedeuten, dass der Petitionsausschuss bestehendes Recht bricht. Das geht natürlich nicht. Was man machen kann, ist, zu schauen, was man von diesen Anliegen im Verfahren mit einbeziehen kann und das ist eine meiner größten Bemühungen. Jedenfalls auf diesen Ebenen arbeite ich und zwar hauptsächlich zwischen den Sitzungen, um herauszufinden, welche dieser Anliegen umgesetzt werden können. Aber das ist mir wirklich ganz wichtig. Es ist erstens kein Gerichtsverfahren und es ist kein Ersatzverfahren zu denen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und durch die Verwaltung umgesetzt werden.

 

Zu Ihrem immer wieder geäußerten Wunsch und auch in jeder Sitzung des Petitionsausschusses beantragten Antrag, nämlich eine Stellungnahme der Bezirksvertretung, setze ich Ihnen einfach einmal eine Evidenz dazu, weil Sie eine Erwartung haben und zu Ihrer Erwartung setze ich eine Evidenz. Die Evidenz bedeutet, ich habe mir sämtliche Stellungnahmen der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher der letzten zweieinhalb Jahre angeschaut und in keiner dieser Stellungnahmen haben die Bezirksvorsteher oder Bezirksvorsteherinnen die Beschlüsse der Bezirksvertretung in irgendeiner Weise verheimlicht. Falls es zu diesem Fall, zu irgendeiner Causa, zu dieser Frage in der Bezirksvertretung eine Debatte gegeben hat, falls es Anträge dazu gegeben hat, haben bisher alle Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen auf diese Anträge und auf die Beschlüsse hingewiesen. Das heißt, aus meiner Sicht ist es eine Verdoppelung dessen, was passiert. Aber wie gesagt, wir können weiterhin darüber reden. Daher hätte ich gesagt, zu Ihrer Hoffnung, was durch Stellungnahmen der Bezirksvertretungen ausgelöst wird, halte ich in Evidenz, dass wir bisher, seit zweieinhalb Jahren, nicht einmal weniger Informationen hatten, als wir hätten haben können.

 

Es kam dann beim dritten Redner der FPÖ so kurz der Hinweis darauf, dass sich die Regierungsfraktionen ihre Meinung schon fix gebildet hätten und es keine Chance gäbe, während der Diskussion im Ausschuss zu einer anderen Meinung zu kommen.

 

Auch dem möchte ich die Evidenz entgegenhalten, dass wir zum Beispiel bei der Diskussion über die Petition zum Bahnenschwimmen sogar einem Antrag des Kollegen Wansch zugestimmt haben, der spontan entstanden ist. (Zwischenruf von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc. - GR Dominik Nepp: Okay!) Es geht um die Petitionen im letzten Jahr. Nein, es ist sogar öfters vorgekommen. Aber auch Sie werden das kennen: Man macht sich vorher eine Meinung. Man muss ja einen Meinungsbildungsprozess einerseits innerfraktionell und dann zwischen den Fraktionen, in dem Fall, weil wir zwei sind, machen. Und ja, diese Dinge sind dann das, was im Verfahren als möglich herausgefunden wird.

 

Weil die beiden Petitionen aus dem 10. Bezirk erwähnt worden sind, Wienerfeld West: Der dritte Redner hat ja richtigerweise gesagt, dass es zu beiden Petitionen Empfehlungen gegeben hat. Das Wesentlichste an der Empfehlung zur Wienerfeld Siedlung West war, dass bei den Sanierungsmaßnahmen, welcher Art auch immer, es gab ja da mehrere Varianten, die zur Zeit der Petition vorliegenden Varianten eine sehr starke Erhöhung der Mieten bedingt hätten. Das wichtigste Anliegen und auch die Empfehlung der Petition ist ja in die Richtung gegangen, dass wirklich darauf geachtet werden sollte, sozial verträgliche Maßnahmen bei den Sanierungen zu setzen und darauf zu achten, dass die Lebensqualität der BewohnerInnen mit diesen Sanierungsmaßnahmen das Ziel sind.

 

Beim Verteilerkreis Favoriten ist es ja ein bissel eine andere Geschichte. Da haben wir die Problematik, dass großflächige Widmungsverfahren sehr lange dauern und daher in bestimmten Abschnitten noch nicht alles vorliegt. Also wenn es eine Petition gibt, die sich die Erstellung eines Verkehrskonzeptes wünscht, das Verkehrskonzept aber blöderweise zum Zeitpunkt dieser BürgerInnenversammlung nicht vorliegt, dann finde ich es selber ziemlich, wie soll ich sagen, ungeschickt, sage ich es jetzt einmal so, dass man das Verkehrskonzept ankündigt, weil man ja ohne Weiteres sagen kann, es ist noch nicht fertig, wir informieren in dem Moment, sobald es fertig ist. Okay, ist passiert. Nichtsdestotrotz sind die Empfehlungen, die wir gerade zu dieser Petition ausge

 

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