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Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 12

 

Von einem Gemeinderatsmitglied des Klubs der Wiener Freiheitlichen wurde ein schriftlicher Antrag eingebracht:

 

(PGL - 02155-2015/0001 - KFP/GAT) Der Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc betreffend streng geschützter Zieselbestand nördlich des Heeresspitales wird dem GRA für Umwelt zugewiesen.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(01496-2015/0001-GIF; MA 1, P 4) Die Änderung der Dienstvorschrift für Lehrlinge 1996 laut vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(01494-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 7) Die Subvention an PHASE Austria, 17, Alszeile 119, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Bildungszugang für benachteiligte Kinder/Nepal wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben.

 

(01504-2015/0001-GIF; MD-EUI, P 14) Die Subvention an das Hilfswerk Austria International, 1, Ebendorferstraße 6/5, in der Höhe von 20 000 EUR für das Projekt Bildung für syrische Flüchtlingskinder/Libanon wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4293/757 gegeben.

 

(01492-2015/0001-GIF; MD-OS, P 16) Gemäß § 88 Abs 1 lit b der Wiener Stadtverfassung wird die in der Beilage enthaltene Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2015 genehmigt. (Beilage Nr 124/15)

 

(01414-2015/0001-GFW; MA 5, P 17) Die Adaption der Richtlinie zur Förderung der Kreativwirtschaft in Wien im Sinne des vorgelegten Magistratsberichtes mit einer Laufzeit rückwirkend vom 1. Juni 2015 bis 31. Dezember 2017 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien mit der Umsetzung werden vorbehaltlich der Genehmigung durch das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. genehmigt und die seit 1. Jänner 2015 auf Grund des GRB vom 19. Dezember 2014, Zl: 03587-2014/0001-GFW, geltende Version ersetzt.

 

(01437-2015/0001-GFW; MA 5, P 18) Die Richtlinie Geschäftsbelebung - Raum für Neues gemäß dem vorgelegten Entwurf mit einer Laufzeit vom 2. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016 sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. mit der Abwicklung der in der genannten Richtlinie geregelten Fördermaßnahme werden vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. genehmigt. Die budgetäre Bedeckung in der Höhe von 300 000 EUR ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/7822/755 gegeben. Für das Folgejahr ist im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

 

(01458-2015/0001-GFW; MA 5, P 19) Die Verlängerung der gemeinsamen Förderung für die JungunternehmerInnen mit der Wirtschaftskammer Wien vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2020 und die Bereitstellung der anteiligen Fördermittel von jährlich maximal 300 000 EUR werden unter der Voraussetzung genehmigt, dass auch die Wirtschaftskammer Wien einen gleich hohen Beitrag hiefür zur Verfügung stellt. Der Beitrag der Stadt Wien findet auf Haushaltsstelle 1/7822/755 im Voranschlag 2016, vorbehaltlich dessen Genehmigung, seine Deckung und ist in den jeweiligen Voranschlägen der Folgejahre entsprechende budgetäre Vorsorge zu treffen.

 

(01562-2015/0001-GFW; MA 5, P 20) Die Zuführung von Barmitteln in Höhe von 5 000 000 EUR an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds im Wege einer Nachdotation gemäß § 5 der Fondssatzung zur Finanzierung des Arbeitsmarktprogrammes FRECH-NEU mit einer Programmlaufzeit vom 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016 wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 1 600 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/9000/774 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist im Folgejahr Vorsorge zu treffen.

 

(01709-2015/0001-GFW; MA 5, P 21) Für die im Rahmen der Gemeinsamen Kreditaktion im Jahre 2015 zu gewährenden Betriebsmittel- und Investitionskredite wird durch die Stadt Wien ein Betrag von maximal 1 291 000 EUR, unter der Voraussetzung, dass auch die Wiener Wirtschaftskammer den gleich hohen Betrag leistet, genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen mit der Wirtschaftskammer Wien zu treffen. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/7822/245 gegeben.

 

(01594-2015/0001-GFW; MA 5, P 22) Die Subventionen bzw Beiträge an die nachstehend angeführten Vereinigungen und Einrichtungen in der Höhe von insgesamt 3 768 466 EUR werden genehmigt, und zwar:

VA 2015

 

 

Haushaltsstelle

 

 

1/0600/757

Institut für höhere Studien und wissenschaftliche Forschung

210 750 EUR

- " -

Volkshilfe Wien

17 216 EUR

1/0610/757

Science Center Netzwerk

112 500 EUR

1/0610/777

Israelitische Kultusgemeinde Wien

340 000 EUR

 

 

680 466 EUR

VA 2016

 

 

Haushaltsstelle

 

 

1/0610/757

Wiener Hilfswerk

3 088 000 EUR

(01143-2015/0001-GJS; MA 51, P 23) Dem Subventionsnehmer Österreichischer Eishockeyverband wird aus den Sportförderungsmitteln eine Subvention in der Höhe von 50 000 EUR für die Durchführung der Eishockey U20 Weltmeisterschaft von 13. Dezember 2015 bis 19. Dezember 2015 in Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(01533-2015/0001-GJS; MA 51, P 24) Dem Subventionsnehmer Austrian Baseball Federation wird für das Jahr 2015 eine Subvention in der Höhe von 20 000 EUR für die Durchführung der Herren Baseball B-Pool Europameisterschaft 2015 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

 

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