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Gemeinderat, 64. Sitzung vom 13.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 35

 

Ich verstehe das Ganze einfach rein menschlich nicht. Dass man so ein Angebot überhaupt annimmt, ist völlig außerhalb meiner Gedankenwelt! Und ich bin betroffen, wenn das dann von der SPÖ verteidigt wird, denn das kann doch nicht in eurer Gedankenwelt sein!

 

Ich möchte nur kurz aus dem Rechnungshofbericht über Personalwohnheime vorlesen: „Grundsätzlich ist darin unter anderem festgehalten, dass der Krankenanstaltenverbund als besondere Sozialleistung insbesondere seinen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern, seinen Schülerinnen beziehungsweise Schülern an Gesundheits- und Krankheitspflegeschulen, aber auch weiteren definierten Personen Personalwohneinheiten als vorübergehende Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellt. Die Zuteilung erfolgt nur an solche Personen aus dem vorangeführten Kreis an Berechtigten, die in Wien über keine Wohnmöglichkeit verfügen oder bei denen dienstliche, familiäre oder soziale Aspekte, die es dringend notwendig erscheinen lassen, vorliegen.“

 

Ich lese jetzt nicht den ganzen Bericht vor, sondern immer nur Auszüge. – Da heißt es weiter: „Dem Antrag auf Erteilung einer Benützungsbewilligung ist eine schlüssige Begründung beizufügen. Laut den Dienstanweisungen der Generaldirektion …“ – Aha, die Generaldirektion gibt selber die Dienstanweisungen! (Zwischenruf von GRin Ing Isabella Leeb.)

 

Ich sage es ja nur! Ich meine, als Zöllner weiß man auch, dass man nichts schmuggeln und nicht das Recht verletzen soll, das man selber vertritt, aber bitte. – Ich setze fort: Laut den Dienstanweisungen der Generaldirektion sind zusätzlich Stellungnahmen der beziehungsweise des Vorgesetzten der örtlichen Personalvertretung einzuholen.“ – Das trifft diesfalls nicht zu, denn beim AKH sind die Bestimmungen ein bisschen lockerer.

 

Ich zitiere weiter: „Von der Generaldirektion werden die aktuellen Benützungsentgelte in Erlassform den Krankenanstalten mitgeteilt.“ Das gilt für die beiden Wohnheime des AKH und dieses „Klinotel“, das auch dazugehört. „Sofern ein begründetes dienstliches Interesse gegeben ist, können auch Personen, die nicht dem Kreis der Berechtigten zuzurechnen sind, zum Beispiel externe Vortragende,“ – das spricht jetzt natürlich dafür, dass das laufend so verwendet wird! – „vorübergehend in einer Personalwohneinheit untergebracht werden. Diese haben jedenfalls das erhöhte Benützungsentgelt zu entrichten. Die Benützungsbewilligung wird für maximal sechs Monate erteilt und kann einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.“

 

Wenn ich den Zeitungsberichten folge, dann hat Janßen länger dort gelebt als ein Jahr, also ist das auch schon wieder eine Verletzung der eigenen Vorschriften, die übrigens auch noch von der Generaldirektion kommen!

 

Weiter unten schreibt der Rechnungshof – und der Stadtrechnungshof ist ja vergleichsweise milde und drückt sich ein bisschen verklausuliert aus –: „Im Zuge der Einschau kam zu Tage, dass Wohnungen prima facie entgegen den Richtlinien des Kriterienkataloges vergeben worden waren. Im ersten Fall erfolgte die Überlassung einer Mutter-Kind-Wohnung sowie einige Monate später einer weiteren Wohnung mit 30 m². Für beide Wohnungen wurde einer Verlängerung der Benützungsbewilligung im darauffolgenden Kalenderjahr zugestimmt. Gemäß einer Meldeauskunft lagen zum Zeitpunkt der Prüfung für die später zugeteilte Wohnung keine Meldedaten vor.“

 

Da fragt man sich natürlich auch! In einem Zeitungsartikel steht, dass eine Wohnung 60 und eine 30 m² gehabt haben. Und ich glaube, im „Kurier“ ist gestanden, dass er für die 90 m² eh einen marktüblichen Preis gezahlt hat. – Wahrscheinlich wollt ihr jetzt noch argumentieren, dass man mit diesem Geld, das der Herr Generaldirektor da zahlt, vielleicht die Defizite dieser Wohnheime wieder aufbessern kann!

 

Aber wofür braucht jemand eine 60 m² Wohnung und dann, wenn die Familie nachkommt, eine 30 m² Wohnung? Das muss ich schon fragen! Sollen die Frau oder die Kinder in einer anderen Wohnung wohnen, dass sie nicht stören, oder soll dort vielleicht ein Dienstmädchen wohnen? Wieso gibt es für diese Wohnung keine Meldedaten? Oder wird dort nur das ganze Gewand aufbewahrt?

 

Ich weiß nicht: Vielleicht hat jemand, weil er wirklich Tag und Nacht für 16 000 EUR brutto arbeitet, keine Chance, in Wien eine Wohnung zu finden. Aber wenn die Familie nachkommt, dann muss man doch irgendwann einmal auf die Idee kommen, sich nach einer eigenen Wohnung umzuschauen!

 

Ich will nicht, dass das unter den Tisch gekehrt wird, denn das wird in den Medien unter den Tisch gekehrt. Wir haben sogar inoffiziell gehört, dass manche Medien sagen, dass sie nicht darüber schreiben dürfen. Und das wird ja auch hier mit einer, wie gesagt, sehr guten Rede und sehr sachlichen Statements, allerdings diese kleinen Details außer Acht lassend, argumentiert.

 

Ich möchte noch einen Absatz aus dem Rechnungshofbericht vorlesen: „Anzumerken war, dass das gegenständige Personalwohnhaus mit Mitteln der Wiener Wohnbauförderung als Heim errichtet worden war und entsprechend der Förderzusage der Wiener Landesregierung die Richtlinien des WWFSG 1989 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung einzuhalten sind. Personalwohneinheiten mit 60 m² sind jedoch nach Rechtserfassung der konsultierten Magistratsabteilung 50 nicht als Heimplätze, sondern als Wohnungen zu qualifizieren. In diesen Fällen gelangen auch die Bestimmungen des WWFSG hinsichtlich begünstigter Personen zur Anwendung, wonach die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnis regelmäßig zu verwenden ist und das jährliche Einkommen ein festgelegtes, höchstzulässiges Jahreseinkommen nicht übersteigen darf.“ – Und das trifft jedenfalls ganz eindeutig nicht zu!

 

Jetzt frage ich Sie: Wer von Ihnen käme jemals auf die Idee, mit 16 000 EUR brutto zu sagen: Ich nehme mir eine Sozialwohnung!? – Ich hoffe, niemand! Aber warum verteidigen Sie das dann? Ich meine, einen schlechteren Start als Generaldirektor kann man ja gar nicht mehr haben! Und Janßen war als Vize-Generaldirektor auch noch zuständig für Finanzen und Controlling! – Wenn

 

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