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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 24.10.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 72

 

onäre dezentrale Therapie des „Schweizer Haus Hadersdorf“. Im 15. Bezirk ist die Notschlafstelle der Caritas für diese Zielgruppe. Im 21. Bezirk ist eine ambulante Beratung, Betreuung und Behandlung des Vereins DIALOG. Und im 23. Bezirk ist die Stabilisierungs- und Kurzzeittherapie des Anton-Proksch-Institutes. Also das sind die 13 Bezirke und die ganz konkrete Auflistung, was es jetzt schon gibt. Da sieht man, dass es das in vielen innerstädtischen und außerstädtischen Bezirken gibt.

 

Ich sage jetzt einmal, und ich bitte, das wirklich nicht flapsig zu nehmen: Der Unterschied ist, damals gab es das Internet in dieser Form noch nicht. Daher war die Verbreitung von Verunsicherung eine deutlich nicht so schnelle. Aber das sind alles Einrichtungen oder sind viele Einrichtungen, die über viele, viele Jahre schon bestehen, aber auch einige, die neu dazugekommen sind.

 

Ich bin bei der 6. Frage: Wann wurde mit der Erhebung von Standortalternativen für das neue Beratungszentrum zur Entlastung des jedmayer konkret begonnen?

 

Die Suchthilfe Wien begann mit der Suche im November 2013.

 

Frage 7: Wie kann es sein, dass laut offizieller Mitteilung in der Fragestunde des Gemeinderats am 13.12.2013, wo es angeblich noch keine Eingrenzung der möglichen Standorte gegeben hat, sich erfreulicherweise der betroffene Bezirk, wie Sie schreiben, also ein einzelner Bezirk, an der Standortwahl beteiligt?

 

Das ist ein Missverständnis. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Eingrenzung auf den möglichen Standortbezirk. Mit der Aussage „der betroffene Bezirk“ habe ich keinen bestimmten Bezirk gemeint, sondern den jeweils betroffenen. Es bezog sich auf die grundsätzliche Vorgangsweise und es gab damals noch keinen in Aussicht genommenen Bezirk, außer Wien insgesamt als Stadtgebiet. Und dass das unsere übliche Vorgangsweise war, lässt sich durch die breite Verteilung der jetzigen Beratungseinrichtungen belegen, die vom 1. bis in den 23. Bezirk reichen.

 

Frage 8: Siehe meine vorherige Beantwortung.

 

Frage 9: Wurde bereits damals, nämlich am 13.12., das Objekt Schubertgasse als geeignet eingestuft?

 

Nein, das Objekt war zum damaligen Zeitpunkt der Suchthilfe nicht bekannt, da es damals, und auch das lässt sich nachprüfen, am Immobilienmarkt nicht verfügbar war. Da war noch der Holland Blumenmarkt drinnen.

 

10. Frage: Wie viele Objekte wurden in den einzelnen Bezirken bei der Erhebung von Standortalternativen für das neue Beratungszentrum zur Entlastung des jedmayer konkret überprüft?

 

Es wurden 121 Objekte in 21 Bezirken inklusive der Nußdorfer Straße überprüft. Nicht dabei waren der 11. und der 23. Bezirk, und nicht aus irgendwelchen Gründen, sondern weil sich da kein Objekt aufgetan hat. Es wurden bis zu 23 Objekte pro Bezirk geprüft. In den Bezirken Landstraße, Josefstadt, Alsergrund und Rudolfsheim-Fünfhaus wurden jeweils mehr als 10 Objekte überprüft.

 

11. Frage: Welche Objekte wurden in den einzelnen Bezirken bei der Erhebung von Standortalternativen für das neue Beratungszentrum konkret geprüft?

 

Die Nennung der genauen Adressen würde schutzwürdige Interessen der betreffenden Standortanbieter verletzen, was sich angesichts des hohen Aggressionsniveaus am gegenständlichen Standort, Sachbeschädigung am Lokal, Schmierereien, und so weiter - und allen, die sich wirklich dafür interessieren, rate ich, einmal vorbeizugehen -, auch ganz konkret zeigt. Diesen Feldversuch hätte ich uns allen gerne erspart.

 

12. Frage: Was waren die konkreten Gründe für die Ablehnung der geprüften Standortalternativen?

 

Die Nennung der genauen Adressen würde hier nicht sinnvoll sein, ich habe das schon gesagt. Die Gründe für die Ablehnung waren, entweder es war schon anderwärtig vergeben oder die Eigentümer lehnten die Vermietung dieser Einrichtung ab, was ja nicht nur eine Frage ist, wollen die oder wollen die nicht. Wenn es keinen Vertrag gibt, gibt es keinen Vertrag, und darüber kann daher sozusagen nicht weiter gesprochen werden. Fehlende Eignung, insbesondere keine Barrierefreiheit, zu klein, zu groß, zu teuer, das war sehr oft ein Punkt, oder sehr hohe Investitionen, die dort notwendig sind, zu hohe Ablöse oder es wurde von der Frage der Umfeldanalyse her negativ beurteilt.

 

13. Frage: Welche Personen waren in diese Entscheidung seitens des Bezirks und des Ressorts Gesundheit und Soziales beziehungsweise der Wiener Sucht- und Drogenkoordination eingebunden?

 

Die Sucht- und Drogenkoordination hat entsprechend des vorher Genannten die Suche durchgeführt, hat ein geeignetes Objekt gefunden, wo der Vermieter bereit war, abzuschließen. Ich wurde darüber informiert und habe daraufhin gesagt: Ja, ist in Ordnung. Und dann ging die übliche Maschinerie los. Wenige Tage später gab es dann einen Termin mit der Frau Bezirksvorsteherin und der Frau Bezirksvorsteherin-Stellvertreterin. Davor habe ich noch Frau GRin Hebein informiert und natürlich den Koordinator für Sucht- und Drogenangelegenheit und Frau Jäger, die den Bereich „Öffentlicher Raum und Sicherheit“ in der Sucht- und Drogenkoordination leitet.

 

14. Frage: Waren an der Standortsuche nur die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher oder auch andere Gremien beteiligt?

 

Es war an der Standortsuche ausschließlich die Suchthilfe Wien beteiligt.

 

15. Frage: Halten Sie es für gerechtfertigt, dass Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher über derart weitreichende Veränderungen in ihrem Bezirk ohne Beiziehung der entsprechenden Gremien de facto im Alleingang entscheiden?

 

Die fachliche Entscheidung wurde von den Verantwortlichen der Stadt Wien getroffen und dankenswerterweise von Frau Bezirksvorsteherin Malyar und Frau Bezirksvorsteherin-Stellvertreterin Kreutz solidarisch mitgetragen.

 

Die Standortsuche wurde, wie gesagt, von der Suchthilfe Wien getroffen. Ich wurde informiert und habe diese Entscheidung mitgetragen und verantworte sie daher auch.

 

Frage 16: Wurden seitens der Stadt Wien bei der Er

 

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