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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 24.10.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 72

 

Gleichstellung sichtbar gemacht wird, auch festhalten, dass Wien sich diesen freiwillig gegeben hat. Das heißt, es ist hier von Wien aus ein positives Signal, es ist kein Muss. Wir haben uns diesen Einkommensbericht auch wirklich selbst gegeben, und das ist es auch hier wert festzuhalten.

 

Denn wir scheuen nicht den Vergleich. Wir legen den Finger in die Wunde, da, Frau Kollegin Schütz, natürlich auch bei uns die Wunden da sind. Wir sind als größte Arbeitgeberin der Stadt sehr aktiv, was Gleichbehandlung, Gleichberechtigung, Frauenförderung betrifft. Aber natürlich, wir sind ein Teil der Gesellschaft, wir sind nicht losgelöst zu sehen. Das heißt, dieselben Probleme, die es auch in der Gesellschaft gibt, gibt es natürlich auch hier bei uns als Arbeitgeberin. Aber wir kämpfen um Gleichberechtigung, um Gleichbehandlung. Und wir haben wirklich viele gute Maßnahmen und Hebel, die wir in Bewegung setzen können und die wir auch weiter bewegen werden.

 

Die Frauen werden sehen – da auch schon wieder die bevorstehenden Wahlen strapaziert wurden –, wer die UnterstützerInnen sind, wer auf sie schaut, wer Frauen fördert, wer sich um die Probleme kümmert. Und die Frauen sehen es auch wieder heute. Wir haben uns den Schwerpunkt des Gleichbehandlungsberichtes heute gegeben, um zu zeigen, wie Gleichberechtigung, Gleichbehandlung, Frauenförderung in der Stadt Wien passiert.

 

Liebe ZuhörerInnen und ZuseherInnen via Livestream, ich hätte es vorher wissen müssen, oder ich weiß es auch immer wieder vorher, aber trotzdem bin ich wieder entsetzt, dass sich bei anderen Schwerpunktdebatten die RednerInnen der FPÖ nur so tummeln, dass sich bei vielen Poststücken von Seiten der FPÖ unter dem Motto „Es wurde zwar schon viel gesagt, aber noch nicht von jedem!“ ein Rattenschwanz an Wortmeldungen geleistet wird. Und siehe da, wir reden über Gleichbehandlung, Gleichberechtigung, Frauenförderung: Da ist es dann halt so, dass dann die Sesselkleber der FPÖ lieber in den Reihen bleiben und eine Frau ins Rennen geschickt wird. Aber sonst wird wieder gezeigt, dass die FPÖ in Sachen Frauen gar nichts zu sagen hat.

 

Die Wienerinnen werden sich, wie gesagt, da nicht täuschen lassen. Sie erkennen schon jetzt, wer sich wirklich für sie einsetzt. Und deshalb möchte ich jetzt mit großer Freude zum Gleichbehandlungsbericht im Detail kommen, der heute mit der Behandlung als Schwerpunkt, auch im Vorfeld des Wiener Equal Pay Days, ein positives Zeichen für Frauenförderung, für Gleichberechtigung, Gleichbehandlung von unserer Gemeinderatssitzung hinaus zu den WienerInnen sendet. Die Stadt sagt nämlich (Die Rednerin hält eine Broschüre in die Höhe.): „Gleich geht‘s uns besser!“ Ich denke, dieses Sujet und dieser Slogan sind sehr beeindruckend, denn es wird wirklich pointiert festgehalten, worum es uns geht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Es wurde heute schon erwähnt, seit 2011 hat die Gleichbehandlungsbeauftragte, unsere liebe Kollegin Elisabeth Kromus, jedes dritte Jahr den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung zu berichten. Dieser tolle, umfangreiche vorliegende Bericht ist somit der erste Gleichbehandlungsbericht. Ich bin auch sehr stolz darauf und möchte für die engagierte Arbeit der Gleichbehandlungsbeauftragten, ihrer Stellvertreterinnen und auch der vielen Kontaktfrauen – wie es auch schon erwähnt wurde – ein ganz großes Dankeschön von meiner Seite und stellvertretend für meine Fraktion ausrichten. Liebe Elisabeth Kromus, nimm das stellvertretend mit auch in deine Stelle und auch zu den Kontaktfrauen, wirklich tolle, engagierte Arbeit, herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN sowie von GR Dkfm Dr Fritz Aichinger.)

 

Der vorliegende Bericht beinhaltet einerseits eine Zusammenfassung, eine Abhandlung über die Aktivitäten der verantwortlichen Personen und Einrichtungen in den Jahren 2011 bis 2013. Dann haben wir einen Teil zu geschlechtsspezifischen Personaldaten und eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Gleichstellungsprogramms der letzten Jahre. Darauf wird meine Kollegin Safak Akcay auch noch im Detail eingehen.

 

Es wurde heute auch schon erwähnt, 18 lange Jahre haben wir hier mit der Arbeit der Gleichbehandlungsbeauftragten schon zurückgelegt. Mit der Inkraftsetzung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes 1996 haben wir den Grundstein für eine langjährige, wirklich tolle, engagierte Arbeit gelegt, die Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen beinhaltet. Und wir zeigen hier ein klares Bekenntnis als Arbeitgeberin in dieser Stadt, dass jegliche Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und somit der Geschlechtsidentität – du hast das auch schon angesprochen, Martina – zu verhindern und zu beseitigen ist und dass wir Frauen gezielt fördern.

 

In Wien gilt gleiches Recht für Frauen, Männer und Transgender-Personen. Sie haben vor dem Gesetz dieselben Rechte, Gleichberechtigung ist also erreicht. Die Gleichstellung der Geschlechter geht aber über den Begriff der Gleichberechtigung hinaus. Es bedeutet auch, dass wir Frauen, Männer und Transgender-Personen ohne Einschränkungen gleichwertige Positionen zukommen lassen möchten, dass sie diese einnehmen können, dass sie gleiche Entwicklungsmöglichkeiten nutzen können. Wir kämpfen dafür, dass diese tatsächliche Gleichstellung verwirklicht wird, und das ist auch das Ziel gemeinsam mit der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten.

 

Es gibt ein klares Bekenntnis von höchster Ebene für Gleichstellung und Gleichbehandlung und Frauenförderung. Ich möchte ganz kurz ein paar Punkte aus dem Bericht, die mir besonders wichtig sind, auch im Konkreten zu erwähnen, hier noch einmal festhalten: Wie gesagt, allgemein ist in diesem Bericht sehr anschaulich, dass nach dem Gleichbehandlungsgebot und dem gezielten Frauenförderungsgebot, das im Wiener Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet ist, die Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen ganz wichtig ist, dass Frauen bevorzugt werden – wenn sie unterrepräsentiert sind – bei der Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien, bei der Betrauung mit höherwertigen Verwendungen – sofern eine gleiche Qualifikation vorliegt – und bei der Zulassung zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu höherwertigen Verwendungen.

 

Und wie steht es jetzt so um den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im

 

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