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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 74

 

gesagt, das machen wir jetzt auch so, zu dem stehen wir jetzt.

 

Und noch einmal: Regierungsparteien müssen seriös arbeiten. Ein Antrag auf Absetzung heute würde bedeuten, dass alles eingestampft wird, denn bis das Verfahren wieder gelaufen ist, und das weiß auch die Frau Leeb, ist es aus. Der Vertrag endet mit 31.12.2013. Das kann Ihnen egal sein. Aber das ist schon etwas verantwortungslos, wenn Regierungsparteien den Druckereien sagen, ihr druckt einfach nichts mehr. – Das hat ja ein paar Folgewirkungen. Das gilt übrigens für alle Einsparungen, die der Staat oder eine Stadt machen kann. Das hat Folgewirkungen. Wenn wir das Geld nicht ausgeben, geht es auch irgendwo nicht hin. Das soll man zumindest immer mitdenken. Nur Einsparen gibt es in dem Spiel nicht. Das gibt es hier nicht. Für alle, die … (GRin Ing Isabella Leeb: Arm!) Nein, nicht arm, sondern Realität.

 

Der Versuch, irgendetwas Geheimnisvolles hineinzudeuten, ist auf jeden Fall einmal ins Leere gelaufen. Das geben Sie ja zum Glück zu, deshalb haben Sie auch keinen Vorwurf hier wiederholt, den ich vorher hin und wieder gelesen habe. Wir haben es also mit einem Akt zu tun, bei dem die einen im Haus glauben, es ist zu hoch – das sind offensichtlich nicht Sie –, und die anderen glauben vielleicht, es ist zu niedrig. Das weiß ich aber nicht, das habe ich auch nicht gehört. Und die Mehrheit im Haus wird mit höherer Wahrscheinlichkeit – man soll das Abstimmungsverhalten nicht immer vorwegnehmen – dem Antrag, genauso wie er vorliegt, auch zustimmen.

 

Es ist klar, dass man ständig darauf schauen muss, ob die Ausgaben genau passen, ob das die richtige Art des Informationskanals ist. Wir sind immer daran interessiert gewesen, darüber zu reden, ob das Printvolumen genauso passt, ob das, wenn wir das jetzt auf fünf Jahre hochrechnen, bis 2018 passt oder nicht. Zum Glück hat der Vertrag auch so viel Luft, dass man dort jedes Jahr nachadjustieren kann. Da steht ja jetzt nicht das Druckvolumen vom Mai 2017 drinnen. So detailliert ist das auch nicht, sondern da ist Spielraum und da kann auch jedes Jahr mit der Firma, wenn der Zuschlag erfolgt ist, verhandelt werden. Das werden wir auch gerne gemeinsam machen. – Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag Kowarik. Ich erteile es ihm.

 

13.39.21

GR Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Fürchtet sich schon jemand, oder?

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Da waren wir – wie schon so oft in dieser Legislaturperiode – wieder einmal Zeuge, wie die GRÜNEN versuchen, ihr eigenes Umfallen wortreich zu rechtfertigen. Es ist fast schon lustig, wenn es nicht um so hohe Beträge gehen würde, mit welcher Hingabe der Herr Klubobmann Ellensohn jetzt der SPÖ die Mauer macht. Soll so sein. Beinahe hätte ich mir am Beginn seiner Rede gedacht, na Kompliment, diesmal schafft er es sogar, seine Position mit sachlichen Argumenten zu unterstützen.

 

Aber er kann es dann halt nicht lassen. Natürlich muss dann wieder ein Schlenker sein, und blabla und hin und her, was überhaupt nichts mit dem Geschäftsstück zu tun hat. Man kommt halt nicht aus seiner Haut heraus, Herr Kollege. Ich verstehe das schon, soll so sein. Wir nehmen es mit einem gewissen Amüsement zur Kenntnis.

 

Die Sache ist schon ein bisschen anders, als dargestellt. Ich weiß nicht, in welcher Sitzung Sie waren. Ich war offensichtlich in einer anderen, oder es gibt verschiedene Wahrnehmungen. Und die Frau Kollegin Leeb hat das ja auch schon vorgebracht, es besteht schon ein Unterschied zwischen dem Ausschreibungsakt und dem Vergabeakt, denn sonst wären es ja nicht zwei Akte. Das ist einmal grundsätzlich voneinander zu trennen. Es gibt natürlich Kritik allein schon vom Umfang und vom zeitlichen Rahmen her. Aber die wesentliche Kritik und der Grund, warum auch wir diesem Geschäftsstück nicht zustimmen werden, hängt natürlich auch am Verfahren beziehungsweise an den Umständen dieses Verfahren. Das möchte ich schon betonen.

 

Es hat eine Ausschreibung gegeben. Die Frau Kollegin hat es schon gesagt: Na no na! Das wäre noch schöner. Es hat einen Bieter gegeben, so ein Zufall. – Wären die GRÜNEN nicht in der Regierung, hätte sich die Wortmeldung ganz anders angehört. Aber bitte, soll so sein. – Welch Zufall, wir wussten es wahrscheinlich schon alle im Vorhinein, was oder welche Organisation sich da im Endeffekt durchgesetzt hat.

 

Es ist schon noch eines dazu zu sagen: Wir hätten darüber natürlich gerne mehr gewusst, es hat ja auch mehrere Interessenten gegeben, aber selbst diese Namen wurden uns nicht genannt. Warum nicht? Das verstehe ich nicht. Wir sollen entscheiden über 130 Millionen gelöster Umfang … (GRin Ing Isabella Leeb: 133!) – Entschuldigung, 133 Millionen – und wir dürfen das nicht erfahren, müssen es aber beschließen. Es wäre schon interessant, wenn man als entscheidendes Organ oder als Teil des Entscheidungsorgans in den gesamten Verfahrensablauf Einblick hat – das ist ja nicht ganz unwesentlich –, um sich dann auch daraus einen Reim machen zu können, warum es zwar mehrere Interessenten gegeben, warum sich dann aber nur einer tatsächlich näher damit beschäftigt hat. Warum bekommen wir das nicht? Vorhin ist der Kollege Klaus Werner-Lobo hier gesessen, der uns von Open Data vorschwärmt. – Da kann ich nur lachen, meine Damen und Herren. Das ist alles, aber nicht Open Data (Beifall bei der FPÖ und von GRin Ing Isabella Leeb.), wenn nicht einmal die Entscheidungsträger wissen dürfen, wie es abläuft.

 

Nun, und die Frau Kollegin hat es auch schon gesagt, sind wir bei einer Sache, die besprochen gehört. Ich habe das auch schon im Ausschuss sehr vehement vorgetragen, weiß aber nicht, ob Sie sich vielleicht daran nicht mehr erinnern können. Die Vorgangsweise war schon auch eine kuriose. Wir kriegen Akteneinsicht, dürfen aber keine Kopien machen. Ich kann nicht anders, ich muss Ihnen aus der Geschäftsordnung für die Ausschüsse § 11 zitieren: Es besteht Akteneinsicht für jedes Mitglied des Ausschusses und die Rechte nach Abs 1 und 2, nämlich Akteneinsicht, umfassen auch die Her

 

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