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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 30.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 97

 

Monitoring. Hier wird die sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das wird von ÖVP, FPÖ und Klubunabhängigem unterstützt und hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag aller vier Parteien dieses Hauses. Das ist ein Ersuchen an die Bundesregierung, die öffentliche Trinkwasserversorgung in Österreich unter Verfassungsschutz zu stellen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke für die Einstimmigkeit.

 

15.43.00Es gelangt nunmehr die Postnummer 53 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Abänderung der Ermächtigung vom 29. September 2011 zum Verkauf der Liegenschaft EZ 3403, KatG Favoriten. Zu Wort ist niemand gemeldet. Daher komme ich zur Abstimmung.15.44.36 Wer der Postnummer 53 die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke. Das ist mit Zustimmung von ÖVP und den Regierungsparteien mehrheitlich so beschlossen, und auch hierbei stelle ich fest, dass mehr als die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder anwesend ist.

 

15.45.00Es gelangt nunmehr die Postnummer 57 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Gewährung eines zinsenfreien Darlehens an die Firma Wipark Garagen GmbH. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Dr Stürzenbecher, die Verhandlung einzuleiten.

 

15.45.21

Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Zu Wort gemeldet ist Herr GR Dipl-Ing Stiftner. Ich erteile es ihm.

 

15.45.34

GR Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte dieses Poststück nützen, um einen Antrag einzubringen, über den ohnehin schon der eine oder andere gesprochen hat, und zwar einen gemeinsamen Antrag von FPÖ und ÖVP betreffend die Gleichstellung von Wienerinnen und Wienern mit Nebenwohnsitzen in Kleingärten und Gartensiedlungen bei der Vergabe des sogenannten zweiten Parkpickerls.

 

Worum geht es hier? Ich möchte den Antragstext vorlesen, damit Sie auch vielleicht diese sehr komplexe, aber durchaus sehr ungerechte Lage und Situation, wie sie jetzt medial von der Frau Vizebürgermeisterin mehrmals betont worden ist, kennen und vielleicht auch dahin gehend Gegenmaßnahmen ergreifen können.

 

Von der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sind auch zahlreiche Kleingartenbewohnerinnen und -bewohner sowie Bewohner von Kleingartensiedlungen betroffen, insbesondere auch in dem Fall, dass diese dort einen Zweitwohnsitz haben. Die in den Kleingartenvereinen organisierten Besitzerinnen und Besitzer von Kleingärten können offenbar und korrekterweise, sofern sie dort einen Nebenwohnsitz gemeldet haben auf Grund der Widmungskategorie Ekl, Eklw und Ebh, eine Ausnahmebewilligung in der Kurzparkzonenregelung, also für acht Monate ein Parkpickerl, erhalten. Diese Möglichkeit gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner von Kleingartensiedlungen, deren Garten sich auf einer GS-Widmung befindet, derzeit offenbar ebenso nicht wie für jene Kleingärtner, die ihr Los bereits durch Kauf ins Eigentum übernommen haben. – Also eine eindeutige Ungleichbehandlung. Daraus ergibt sich eine sachlich nicht gerechtfertigte verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung, die beseitigt werden muss.

 

Deshalb stellen die GemeinderätInnen Bernhard Dworak, Anton Mahdalik, Henriette Frank und ich den Beschluss- und Resolutionsantrag, dass der Wiener Gemeinderat sich dafür aussprechen möge, dass Besitzerinnen und Besitzer von Kleingärten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Kleingartensiedlungen unabhängig von der Widmungskategorie, den Eigentumsverhältnissen und den Mitgliedschaften zu einem Kleingartenverein oder Ähnliches bei der Zuerkennung einer Ausnahmebewilligung nach den Bestimmungen über die Parkraumbewirtschaftung, nämlich der Vergabe des zweiten Parkpickerls, gleich behandelt werden, sofern diese dort auch ihren Nebenwohnsitz haben. Diese müssen natürlich auch für all jene Kleingärtner gelten, die ihr Los bereits durch den Kauf ins Eigentum übernommen haben.

 

Ergänzend – das möchte ich hier anmerken – geht es natürlich auch um jene, die bereits seit einiger Zeit, sozusagen auf der anderen Straßenseite, eine andere Widmung haben. Auch für die, die de facto dieselbe Nutzung haben, müsste es hier eine Gleichberechtigung geben. - In formeller Hinsicht verlangen wir die sofortige Abstimmung.

 

Ergänzend möchte ich noch einen Punkt einbringen, der mich besonders interessiert. Wenn nämlich die Frau Vizebürgermeisterin eine sogenannte Zusage für diese zweiten Parkpickerl erteilt, gleichzeitig aber offenbar das Garagengesetz nicht ganz gelesen hat, nämlich dahin gehend, dass die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ja einen verpflichtenden Stellplatz haben, dann wäre es ja nach der Parkometerabgabe gar nicht möglich, hier ein Parkpickerl zugesprochen zu haben. Also das ist eine sehr interessante Entwicklung, die sich hier zeigt: Auf der einen Seite gibt es offenbar eine Vereinbarung mit Siedlungsvereinen, die offenbar auch ein gewisses politisches Naheverhältnis zur Regierung haben, auf der anderen Seite haben ja gerade dort die Bewohnerinnen und Bewohner eben auch in den meisten Fällen Stellplätze und bekommen offenbar jetzt doch das Parkpickerl zusätzlich. Also das wäre ja eine neue Ungleichbehandlung gegenüber all jenen, die auch in anderen Gebieten eine Parkgarage haben und das Parkpickerl aus diesem Grund nicht beantragen können.

 

Ich bitte deshalb, diese Themen noch einmal sorgfältig zu prüfen, und erinnere einmal mehr daran, um welchen Murks es sich hier handelt bei dem gesamten Parkpickerl. Man sieht, es ist keine Lösung. Es wird ein Problem durch eine Ausnahme und wieder eine Ausnahme und eine Gegenbewegung wieder eingeleitet. Hier ist wirklich von vorne bis hinten nicht durchdacht worden, was es für Konsequenzen hat, und ich denke,

 

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