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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 07.09.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 68

 

Zum Zweiten haben Sie die aus Ihrer Sicht verfassungswidrigen Beschlüsse in den Bezirksvertretungen zur Ausweitung des Parkpickerls ebenfalls ungestraft durchgehen lassen. Und zum Dritten haben Sie auch nicht den Bezirksvorsteher des 18. Bezirks, der ebenfalls über das Parkpickerl aus Ihrer Sicht verfassungswidrig hat abstimmen lassen, zur Räson gerufen.

 

Darum frage ich Sie, Herr Bürgermeister: Haben Sie diesen Verfassungsbruch begangen? Haben Sie die anderen Verfassungsbrüche unkommentiert hingenommen? Oder begehen Sie jetzt offenen Verfassungsbruch, indem Sie eine zulässige Frage vom Volke nicht abstimmen lassen?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Ich bin froh, dass bei Ihrer Frage jetzt wenigstens die Interpunktion stimmt, denn sonst stimmt gar nichts an dieser Frage.

 

Erstens war meine Formulierung, egal, ob nun 70 000 oder 100 000 oder 170 000 Unterschriften, sie setzen die Wiener Stadtverfassung nicht außer Kraft. (GR Mag Dietbert Kowarik: Nur der Bürgermeister!) Sie setzen die Wiener Stadtverfassung nicht außer Kraft. Das ist nicht meine individuelle Meinung. Hören Sie jetzt einmal mit diesem Unsinn auf! Das ist eine Behördenfeststellung und das ist ein Rechtsverfahren, das sich hier abspielt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - GR Mag Dietbert Kowarik: Sie können eine Weisung geben, Herr Bürgermeister!)

 

Sie sollten zumindest wissen, dass eine Behörde per Definition weisungsfrei ist und ich daher auch gar keine Weisung dorthin geben kann. Sie stellt einen Bescheid aus. Der Bescheid wird rechtmäßig bekämpft. Das ist ein normales Behördenverfahren. Nehmen Sie den Rechtsstaat einmal ein bisschen zur Kenntnis, Herr Kollege! Nehmen Sie den Rechtsstaat zur Kenntnis! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Folgerichtig verweise ich noch einmal auf die Argumentation des Unterschiedes dessen, ob nun diese Parkpickerlfrage verfassungskonform, verfassungswidrig ist oder im Vergleich dazu die Frage nach der City-Maut. Wir haben das damals abgehandelt. Ich mache es in Kurzform. Sie wissen, dass das eine ein Verwaltungsakt ist, denn das Parkpickerl wird nicht eingeführt, sondern das Parkpickerl wird in Teilen von Bezirken außerhalb des Gürtels ausgeweitet, während die City-Maut eine völlige Neueinführung ist, für die es zudem bis heute keine Rechtsgrundlage für ihre Einführung gibt. Die hätte man nachher erst schaffen müssen, wenn sich das Volk dafür entschieden hätte, dass man das macht. (GR Mag Wolfgang Jung: Das sind keine Gebühren?)

 

Sie können noch so herumgrölen, das halte ich einfach für schwach! Nehmen Sie die Argumentation zur Kenntnis oder nehmen Sie sie nicht! Ganz, wie Sie wollen! (GR Mag Dietbert Kowarik: Das ist schwach!) Ihrer Qualifikation brauche ich mich wirklich nicht zu unterwerfen! Seien Sie mir bitte nicht böse! Wirklich nicht! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich qualifiziere Ihre Meinungen auch nicht. (GR Mag Wolfgang Jung: Sicher machen Sie das!) - Warum? Was machen Sie da? Ich qualifiziere Ihre Meinung gar nicht! (GR Mag Wolfgang Jung: Doch!) - Nein! Ich habe sie weder als blöd, falsch noch sonst etwas bezeichnet! Ich nehme das zur Kenntnis. (GR Mag Wolfgang Jung: „Die Trottel, die Sie wählen!“ Das haben Sie zu uns gesagt!) - Was habe ich gesagt? (GR Mag Wolfgang Jung: Sie qualifizieren damit nicht!) Ich habe gesagt: „Die Trottel, die Sie wählen!“? (GR Mag Wolfgang Jung: Was ist das gewesen?) Sagen Sie, was fällt Ihnen denn ein? (GR Mag Wolfgang Jung: Erinnern Sie sich an Ihre Wahlreden!) - Seien Sie mir nicht böse! (GR Mag Wolfgang Jung: Schauen Sie es sich auf Video an!) Das sprengt nun wirklich alle Möglichkeiten, die ich intellektuell nachvollziehen könnte! So etwas habe ich überhaupt noch nicht erlebt! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - GR Mag Wolfgang Jung: Vielleicht schauen Sie es sich auf YouTube an!)

 

Also, wenden wir uns zurück und versuchen, das mit einem Minimum an Anstand abzuhandeln. Ich sehe selbstverständlich keinen Verfassungsbruch, auch natürlich nicht in den entsprechenden Beschlüssen der Bezirke. Außerdem wäre ich nicht der Zuchtmeister der Bezirksvorsteher. Nachdem ich aber keinen Verfassungsbruch seitens der Bezirksvertretungen, vor allem weil diese die Beschlüsse gefasst haben, sehe, hat man auch nichts zu sistieren. Ich halte daher die Vorgangsweise, die wir hier gewählt haben, für rechtsstaatlich verfassungskonform und korrekt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - GR Mag Dietbert Kowarik: Lesen Sie nach in der Stadtverfassung!)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dipl-Ing Stiftner gestellt. Bitte schön.

 

10.06.12

GR Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister!

 

Es wurde uns der Bescheid zugestellt, wo die Ihnen weisungsbefugten Beamten auf 18 Seiten, sagen wir einmal, in sehr kreativer juristischer Argumentation versuchen zu sagen, dass es eben nicht zulässig ist, eine solche Volksbefragung in dieser Form durchzuführen. Sie berufen sich dabei vor allem auf § 112a der Wiener Stadtverfassung, wo es heißt - ich möchte ihn zitieren: „Die Wahlen der Organe der Gemeinde, Gemeindeabgaben, Entgelte - Klammer: Tarife -, Personal- und behördliche Angelegenheiten sowie Maßnahmen, durch die in verfassungsgesetzlich geschützte Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen würde, können nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.“ - Das ist Ihre Argumentation. Lassen wir das einmal so stehen.

 

Gleichzeitig sind die Anträge der Bezirksvertretungen, die durch Ihre Fraktion und durch die GRÜNEN initiiert worden sind, vorliegend, auf die Sie sich berufen, warum Sie die Parkraumbewirtschaftung eigentlich ausweiten wollen. Die Anträge von Bezirksvertretungen sind in § 104 geregelt, wo es in Abs 1 heißt, und ich nehme nur den zweiten Satz heraus: „Angelegenheiten der Gesetzgebung, der Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife sowie Personalangelegenheiten können nicht

 

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