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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 27.06.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 89

 

selbsterklärend: Warum wird hier freihändig an einen privaten Wohnbauträger verkauft, und warum wurde dieses Grundstück nicht zum Verkauf ausgeschrieben?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich möchte zunächst auf den Punkt eingehen, dass das zu billig verkauft wäre. Ich glaube, der Grundirrtum besteht darin, dass hier die Gesamtfläche durch den Gesamtpreis dividiert wird. Das ist in dem Bereich deshalb nicht zulässig, weil das keinen aussagekräftigen Wert ergibt. Denn zirka 25 Prozent des Grundstückes sind zwar Bauland, müssen aber grün ausgestaltet werden und können deshalb auch keine Erträge abwerfen.

 

Im Endeffekt ist nicht der Preis pro Quadratmeter Bodenfläche ausschlaggebend, sondern wie viel Nutzfläche man generieren kann. Wir haben uns ja ganz bewusst auch entschieden, dass es an diesem Standort von der Widmung her nur relativ kleinere Gebäude geben soll, Bauklasse I, und dass von daher natürlich für jeden Nutzer beispielsweise hier nur ein geringerer Erlös möglich ist.

 

Die Vorgangsweise in dem Verfahren entspricht einer durchaus üblichen, wir machen das generell bei vergleichbaren Grünstücken auch so. Das Gutachten hat ja bei der Preisfindung, wie ich meine, gerade auch diesen Aspekt besonders berücksichtigt. Ich habe mir jetzt noch einmal angesehen, auch im Akt, mit welchen vergleichbaren Grundstücken beispielsweise die Preisgestaltung vom Gutachter festgelegt worden ist.

 

Es sind Projekte ebenfalls im 18. und 19. Bezirk herangezogen worden. Zum Beispiel im 19. Bezirk in der Maulbertschgasse 3, wo es pro Quadratmeter Wohnnutzfläche 6 048 EUR gegeben hat. Im 19. Bezirk in der Hofzeile 4 766 EUR, im 18. Bezirk in der Bauernfeldgasse 4 4 801 EUR und in der Peter-Jordan-Straße 171 5 420 EUR. Es liegt also die Bandbreite in den Bezirken 18 und 19 in diesem Bereich. Der Sachverständige hat ja dann auch ausgewiesen, dass es eine Bandbreite zwischen 4 500 EUR im Erdgeschoßbereich und 6 000 EUR im Dachgeschoßbereich gibt. Daraus rückgerechnet ist dann der Grundpreis im Wert von 579 EUR im Mittel erzielt worden.

 

Von daher ist das, wie ich meine, eine völlig übliche Vorgangsweise. Auch die Bandbreite der Erlöse bewegt sich durchaus im Vergleich zu ähnlichen Grundstücken im 18. und 19. Bezirk.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. - Die 3. Zusatzfrage wird von GRin Dr Kickert gestellt. - Bitte.

 

9.47.45

GRin Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Sie haben ja gerade das Interesse und das Anliegen der BewohnerInnen zum Zugang und Durchgänge durch das Gebiet der Semmelweisklinik erwähnt. Ich frage Sie: Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um diese öffentliche Zugänglichkeit trotz der Verkäufe und möglicherweise Wiederverkäufe zu garantieren?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Also was uns ganz wichtig ist, ist, dass interessierte Anrainerinnen und Anrainer des 18. Bezirks in die Konzeption beziehungsweise Nutzung und Gestaltung bestimmter Grün- und Freiräume einbezogen werden. Wir haben auch festgelegt, dass es einen organisierten Beteiligungsprozess geben wird. Die öffentliche Zugänglichkeit - und das ist uns bei diesem Projekt ganz besonders wichtig - sowie die Durchwegung des Areals ist in der Flächenwidmung festgelegt, also gibt es hier auch keine Möglichkeit der Projektverantwortlichen abzuweichen.

 

Wir haben hier die Durchwegung der Fläche in zwei Achsen in Nord-Süd-Richtung und in Ost-West Richtung abgesichert. Und das ist auch mit dem Betreiber der Musikschule so akkordiert - also die wissen auch, worauf sie sich einlassen -, dass diese Durchgängigkeit auch für die Anrainerinnen und Anrainer gewährleistet ist.

 

Es ist auch vorgesehen, dass es im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Einbeziehung eines sehr erfahrenen Büros in diesem Bereich geben wird, des Büros PlanSinn, das eben mit den Projektverantwortlichen Nutzungsmöglichkeiten definieren soll. Darauf aufbauend wird es dann ein Verfahren der Bürgerbeteiligung geben, wo sich Anrainerinnen und Anrainer einbringen können und wo sichergestellt ist, dass es auf Basis des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans weitere Wünsche des Bezirkes und der Anrainerinnen und Anrainer gibt und dass es nicht möglich ist, dass Projektbetreiber zu einem späteren Zeitpunkt von den vorgegebenen Richtlinien abgehen, weil es eben auch im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann festgelegt ist.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 4. Zusatzfrage wird von GR Ing Guggenbichler gestellt. - Bitte.

9.50.06

GR Ing Udo Guggenbichler (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Sie haben früher angesprochen, es gibt einen Beschluss der Bezirksvertretung im 18. Bezirk über die Nachnutzung dieses Areals. Aber es gibt mehrere Beschlüsse in diesem Bezirk, nämlich auch einen einstimmigen Beschluss, dass der Bezirk in den Nachnutzungssituationen mit einzubeziehen ist.

 

Jetzt wollte ich Sie fragen: Wurde der Bezirksvorsteher beziehungsweise die Bezirksvertretung eingebunden, oder haben Sie diesen Beschluss des Bezirkes ignoriert?

 

Wir haben das letzte Mal auch einen Antrag zum Thema der Zugänglichkeit dieses Areals gestellt. Wenn man Ihnen genau zuhört, sprechen Sie immer nur mehr von der Durchgängigkeit und nicht mehr von der Zugänglichkeit. Wie können Sie gewährleisten, dass die Zugänglichkeit weiter gegeben sein wird?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich habe es schon vorhin angekündigt: Indem eben auch im Bebauungsplan festgelegt ist, wie die Grundkonzeption und die Grundnutzbarkeit des Geländes und des Gebietes

 

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