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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2012, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 6

 

(PGL - 01969-2012/0001 - KVP/GAT) Der Antrag von GRin Mag Barbara Feldmann, GRin Mag Ines Anger-Koch und GR Dr Wolfgang Ulm betreffend Verbot des Besitzes von K.O.-Tropfen wird dem GRA für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.

 

(PGL - 01970-2012/0001 - KVP/GAT) Der Antrag von GR Norbert WALTER, MAS, GRin Mag Karin Holdhaus, GR Ing Mag Bernhard Dworak und GR Dr Wolfgang Ulm betreffend Grundwasserhochstand und die damit verbundenen Schwierigkeiten für Hausbesitzer in Teilen des 21. und 22. Gemeindebezirkes wird den GRAen für Umwelt sowie Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(01402-2012/0001-GJS; MA 11, P 4) 1) Die Erhöhung der Subvention an den Weissen Ring, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten von 8 830 000 EUR um 8 300 000 EUR auf insgesamt 17 130 000 EUR wird genehmigt. Diese Kooperation der Stadt Wien mit dem Weissen Ring im Hinblick auf das Projekt "Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" hat weiterhin seitens der MA 11 zu erfolgen. Die MA 11 wird daher ermächtigt, die bestehende Vereinbarung entsprechend zu adaptieren. Die Bedeckung dieser Ausgaben ist auf Haushaltsstelle 1/4399/757 im Voranschlag 2012 gegeben.

 

2) Für die Erhöhung der Subvention an den Weissen Ring, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten, wird eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 8 300 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/4399 unter der neu zu eröffnenden Post 757, laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck, zu verrechnen und in Verstärkungsmittel zu decken ist.

 

(01527-2012/0001-GJS; MA 51, P 5) Dem Subventionsnehmer Wiener Fachverband für Turnen wird für die Jahre 2012 und 2013 eine Subvention in der Höhe von insgesamt 400 000 EUR für die Durchführung der Europameisterschaft in Rhythmischer Gymnastik 2013 genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 45 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. Für das Jahr 2013 wird eine Subvention in Höhe von 50 000 EUR für die im Voranschlag 2013 Vorsorge zu treffen ist und darüber hinaus eine Sachsubvention in Form der kostenlosen Anmietung der Wiener Stadthalle in der Höhe von 305 000 EUR gewährt.

 

(01361-2012/0001-GJS; MA 13, P 7) Die Subvention an den Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband zur Unterstützung der volksbildnerischen Tätigkeit seiner Hörbücherei im Jahr 2012 in der Höhe von 71 400 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2012 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(01475-2012/0001-GJS; MA 13, P 8) Die Subvention an die Österreichischen Kinderfreunde, Landesorganisation Wien, zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten in der Höhe von 312 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2012 gegeben.

 

(01476-2012/0001-GJS; MA 13, P 9) Die Subvention an das Kinderbüro der Universität Wien zur Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 35 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2012 gegeben.

 

(01477-2012/0001-GJS; MA 13, P 10) Die Subvention an den Verein Austrian Players League zur Unterstützung seiner geplanten Aktivitäten im Jahr 2012 in der Höhe von 22 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/757 des Voranschlages 2012 gegeben.

 

(01512-2012/0001-GJS; MA 13, P 12) Die Subvention an den Verein Wiener Kunstschule zur Unterstützung seiner Tätigkeiten im Jahr 2012 und die anteiligen Kosten für die Künstlerische Volkshochschule aus dem Jahr 2011 in der Höhe von 473 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 des Voranschlages 2012 gegeben.

 

(01631-2012/0001-GKU; MA 7, P 15) Die Subvention an die Thomas Bernhard Privatstiftung im Jahr 2012 für die Miet- und Betriebskosten in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(01644-2012/0001-GKU; MA 7, P 16) Die Subvention an den Verein Exil im Jahr 2012 für die Durchführung seiner Jahresaktivitäten in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(01471-2012/0001-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2012 für die Vergabe eines APART-Stipendiums und eines Doktoranden-Stipendiums in der Höhe von 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(01518-2012/0001-GKU; MA 7, P 19) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Universität Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Universität Wien werden für die Jahre 2012 bis 2015 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2012

20 000 EUR

präliminiert 2013

20 000 EUR

präliminiert 2014

20 000 EUR

präliminiert 2015

20 000 EUR

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2012 entfallende Betrag in der Höhe von 20 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2012 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2013, 2014 und 2015 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

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