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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 26.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 81

 

der Verwaltungssenat, dass den Berufungswerber an einer allfälligen Übertretung von Bauvorschriften kein Verschulden trifft.

 

Ich glaube, man kann das hier für sehr viele Kleingärten in Anspruch nehmen, und man soll sich das doch noch einmal genauer ansehen.

 

Noch einen Punkt zu diesem Abbruchbescheid. Ich nenne konkret jetzt einen Fall, wo die MA 37 einen erhöhten Kanaleinmündungsbescheid ausgestellt hat, weil das Objekt größer ist, und ein paar Jahre später fordert man den Abbruch. Heute wurde einmal gesagt, wo große Objekte oder große Vorhaben der Stadt Wien sind, können Fehler passieren. Natürlich ist auch die Beamtenschaft nicht ausgenommen, und es können Fehler passieren, aber es ist halt doch einmal gleich eine ganze Fülle, was hier alles passiert ist. Ich meine, man kann ja nicht für ein größeres Haus eine Kanaleinmündungsgebühr erhöht vorschreiben und ein paar Jahre später sagen: Und außerdem ist es eh zu groß, wir brechen das Ganze ab. – Also hier stimmt ja irgendwas sicher nicht.

 

Was diese Größe der Kleingartenhäuser betrifft – ich möchte hier hartnäckig draufbleiben –, so ist vielen Kleingärtnern – ich spreche jetzt ganz gezielt die Schererstraße an – von der Bezirksvorstehung sehr wohl zugesagt worden, es wird in Kürze auf ganzjährig Wohnen umgewidmet und daher bräuchten jetzt die Kleingärtner nicht 35 m² zu bauen, weil es ja nur mehr um Tage, Wochen oder Monate gehen kann. Es hat ja dort nicht nur einer zu groß gebaut, dort steht ja eine ganze Siedlung, und dass eine ganze Siedlung sich das mutwillig traut – das können immer Einzelne riskieren – und dass das alle machen, das glaube ich nicht.

 

Jetzt geht aber die Behörde her und sagt – und da finde ich jetzt schon, dass man sich überlegen muss, was man will –, ihr könntet ja noch ganzjährig wohnen, aber dann errichtet ihr eine vier Meter hohe Lärmschutzwand gegenüber der Bahn, die niemanden im Kleingarten stört. Sie selbst haben richtig ausgeführt, es kann nicht Aufgabe der Kleingärtner sein, eine Lärmschutzwand zu errichten. Es gibt dort auch eine, nur ist sie zu klein, aber die Kleingärtner haben die Häuser schon entsprechend ausgerichtet, dass sie der Lärm der Bahn nicht stört.

 

Es kann nicht sein, dass das jetzt so ist, dass, nur weil die Stadt Wien mit den ÖBB Probleme hat, weil die einen etwas zugesagt haben, was doch nicht eingehalten wurde, das alles auf dem Rücken der Kleingärtner ausgetragen wird. Die haben sich mit diesem Häuschen – eine Gemeindewohnung haben sie zurückgegeben – selbst Wohnraum geschaffen und haben sich sicher finanziell so verschuldet, dass sie dann, wenn man das jetzt abreißt, gar nichts mehr haben und sich das auch nicht leisten können.

 

Deshalb war mein Appell an das humanitäre Wohnrecht, denn da muss man sich jetzt schon etwas überlegen oder etwas machen. Man kann nicht einfach nur sagen: Selber schuld! Das ist mir zu wenig, und das nehme ich so sicher nicht in Kauf. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein Punkt – das habe ich in der Anfrage noch gar nicht so angesprochen, ich möchte aber jetzt darauf eingehen – sind die Abstandsbestimmungen, wo das ja dann mit den Nebengebäuden und so weiter zutage tritt. Ich habe vorhin schon die große Solidaritätsgemeinschaft der Kleingärtner angesprochen, und da war es auch üblich, dass man, wenn man halt einmal zu nahe an die Grundgrenze gebaut hat, gesagt hat: Okay, in diesem Bereich, wo es zu nahe ist, kriegst du von mir 1,5 m, und im hinteren Gartenbereich gibst du mir dafür das und trittst mir das ab. Das war ja alles kein Problem. Aber jetzt, wenn die Kleingärten verkauft werden, sagt der neue Käufer – und ich verstehe ihn auch –, das Grundstück sieht so aus. Aber „so" bedeutet auch, dass die Abstandsbestimmungen nicht mehr eingehalten werden. Also, wie gesagt, es ist ja hier die Fülle der Probleme, die man ansprechen muss.

 

Das mit den Schwimmbädern habe ich schon besprochen, aber noch einmal zu den Wintergärten. Wir reden eben nicht von kompakten Bauwerken, sondern manchmal sind das nur so Steck- oder Faltsysteme, die man im Sommer wegräumt. Da sitzt man ja nur, sage ich einmal, auf der Terrasse, und im Winter macht man das zu und stellt die Blumen dahinter. Ich habe noch nicht gehört, dass man jemandem, der in einen Neubau mit Balkon einzieht, dann die Verglasung macht und das mit Gerümpel verstellt, sagt, das dürfen Sie gar nicht, weil ... Da ist das legitim, und da haben wir genug Beispiele in Wien. Dann macht ein Kleingärtner mehr oder weniger das Gleiche, und dann ist leider Feuer am Dach.

 

Was die Biomasse betrifft, da haben Sie, Herr Hora – und ich beziehe mich jetzt auf Aussagen betroffener Kleingärtner –, gemeint, dass man die EU-Prüfung abwarten muss, wonach man keine festen Brennstoffe, ausgenommen Pellets, die umweltfreundlich sind, nehmen kann, aber mittelfristig wird das umgesetzt. Nach der Wahl haben Sie gesagt, es ist gar kein Bedarf, und man tritt der Sache auch nicht mehr näher.

 

Jetzt sage ich – ich gebe es ja nur weiter, aber ich muss es schon immer wieder betonen –, ich habe jetzt über zwei Jahre intensiv Material gesammelt, und es sind eben keine Einzelfälle, wie Sie das immer sagen.

 

Dass der Windfang zulässig ist, mag sein. Ich kann Ihnen hier auch wieder Beispiele sagen. Da geht es um einen Windfang – ich habe ihn mir selbst angeschaut, es ist ein kleiner Windfang –, der mit Glas umgeben ist, nur zum Schutz. Er steht im 10. Bezirk. Der Betroffene hat sich dann gewehrt und hat gemeint, er kann es nicht verstehen, weil 25 andere genauso ausgestattet sind, und da ist kein Abbruchbedarf. Also auch hier ist es immer wieder so, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

 

Was nun die Pachtverträge, die Mietverträge und die Erhöhungen betrifft, so gab es eben diesen berühmten Faymann-Häupl-Brief, den ich vorhin erwähnt habe, und in dem steht: „Uns Wiener Sozialdemokraten ist es nämlich ein großes Anliegen, all jenen, die oft durch Generationen hinweg in unermüdlichem Fleiß und mit unglaublichem Einsatz ihr Stück Grün kultiviert haben, zu danken." – Also das ist schon einmal ein schöner Dank, wenn man dann ein Vielfaches dafür bezahlen muss.

 

Aber es gab dann auch noch das Schreiben von Herrn Bgm Zilk, wo er ausdrücklich darauf hinweist und

 

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