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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 26.01.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 81

 

während der Verhandlung dieses Geschäftsstückes, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Herr Kollege Kowarik, ich möchte nur festhalten: Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wird eingehalten. Und wenn ein Gemeinderat sich für befangen hält, dann muss er das selbst festlegen, ob er sich für befangen hält oder nicht. (GR Mag Wolfgang Jung: Das ist doch so eindeutig! Das müssen Sie ...)

 

Nein, nein, ich kann nicht bestimmen, ob jemand befangen ist oder nicht, das muss jeder selbst machen. (GR Mag Wolfgang Jung: Natürlich können Sie bestimmen, ob die Geschäftsordnung eingehalten wird oder nicht!)

 

Zum Wort gemeldet ist Herr GR Peschek. – Zuvor erteile ich noch Herrn GR Schuster zur Geschäftsordnung das Wort.

 

13.08.49

GR Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Weil ja die Debatte zur Befangenheit eine ist, die uns auch so beschäftigt wie wahrscheinlich viele andere mehr: Wir hatten uns vor Jahren, noch als Dr Ponzer Chef des Verfassungsdienstes war - daran kann ich mich erinnern -, ein Gutachten erstellen lassen, wie es sich denn mit dieser Befangenheit verhält. Und in diesem Gutachten kam eindeutig heraus, dass nur dann jemand hier in diesem Haus befangen ist, wenn er als Mandatar sich selbst für befangen hält (GR Mag Dietbert Kowarik: Das ist richtig!), sonst nicht. Und daher werfen Sie bitte niemandem hier den Bruch der Geschäftsordnung vor. (GR Mag Wolfgang Jung: O ja!) Es fühlt sich hier niemand befangen. (GR Mag Dietbert Kowarik: Das ist ganz subjektiv!) Und wenn jemand ehrenamtlich in einem Verein tätig ist (GR Mag Dietbert Kowarik: Das hat ja nichts zu sagen!) - und ich sage, Gott sei Dank sind viele von uns ehrenamtlich in Vereinen tätig; bei der FPÖ offenbar nicht -, dann ist das nicht das Problem der SPÖ, sondern der FPÖ, dass sie offenbar zu Vereinen nicht den nötigen Zugang hat.

 

Aber Tatsache ist - und das betrifft jetzt die Geschäftsordnung -: Die Geschäftsordnung wird nicht gebrochen, weil wir auf Grund dieser Entscheidung des Verfassungsdienstes vorgehen und niemand sich für befangen hält, wenn er sich nicht selbst meldet. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr GR Herzog zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

13.10.29

GR Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Ich habe das mit Interesse zur Kenntnis genommen und ersuche, den Fraktionen dieses Gutachten des Verfassungsdienstes möglichst rasch zur Verfügung zu stellen. (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Das haben alle schon seit Jahren! Diese Debatte habe ich als Klubobmann schon 40 Mal geführt! – GR Prof Harry Kopietz: Habt ihr eine Ordnung im Klub?)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Herr GR Aigner meldet sich ebenfalls zur Geschäftsordnung zu Wort. Ich erteile ihm das Wort.

 

13.10.59

GR Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Also mein Begriff von Befangenheit ist ein anderer. Und wenn man sich das in anderen Rechtsbereichen anschaut, dann ist es etwa so, dass man als Prozesspartei einen Richter wegen Befangenheit ablehnen kann. Entscheiden tut die Oberbehörde. Natürlich steht auch im Beamtendienstrecht, im Richterdienstgesetz drinnen, dass ein Amtsträger, wenn er glaubt, dass er befangen ist, sich selbst zu melden hat. Aber zu sagen, ich bin nur dann befangen, wenn ich mich selbst für befangen halte, ist juristischer Unfug. Und der Unfug bleibt ein Unfug, auch wenn er aus dem Verfassungsdienst des Hauses stammt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Denn: Zu sagen, der Befangene ist selbst die einzige und höchste Autorität, Befangenheit festzustellen, das kann doch nicht wahr sein. Das ist einfach nicht richtig, und das müsste, wenn, dann auf einer höheren Ebene - vom Präsidium oder so - geklärt werden. (GR Prof Harry Kopietz und GR Godwin Schuster: Das ist geklärt! Das ist geklärt!) Und das ist juristisch einfach falsch. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Gemäß dem Spruch „drei Juristen, sieben Meinungen" (GR Mag Wolfgang Jung: Aber der Vorsitzende könnte entscheiden!) entscheide ich nichts. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich halte mich an die ... (GR Mag Wolfgang Jung: Appellieren wir an den Anstand!)

 

Herr Gemeinderat! Ich entscheide hier heute nicht, ob jemand befangen ist oder nicht. Sie haben gehört, was Herr GR Schuster gesagt hat. An diese Regelung, die vom Verfassungsdienst der Stadt Wien festgestellt wurde, halte ich mich.

 

Und jetzt entscheide ich, wer als nächster Redner zu Wort gemeldet ist, und das ist Herr GR Peschek. Ich erteile ihm das Wort. (GR Prof Harry Kopietz: Zur Geschäftsordnung!) Herr GR Kopietz hat sich noch zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Daher bitte warten, Herr Peschek.

 

13.12.56

GR Prof Harry Kopietz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Für mich abschließend: Diese Debatte führen wir ja nicht zum ersten Mal (GR Johann Herzog: Eh nicht!), sie begleitet den Gemeinderat wahrscheinlich schon, seit es den Gemeinderat und Landtag gibt. Diese Entscheidung ist längst auch ausjudiziert. Und wenn man es anders betrachtet, anders betrachten würde – ich denke da an den Wunsch des GR Jung, dass der Vorsitzende entscheidet (GR Mag Wolfgang Jung: Appellieren, hab ich gesagt!), dann freuen Sie sich auf morgen, wenn ich als Präsident entscheide, wer wobei befangen ist oder nicht! - Das kann es nicht sein.

 

Und darüber hinaus wäre dann die logische Schlussfolgerung, dass sich eigentlich bei der Debatte der öffentlichen Tarife jeder im Raum, der öffentliche Verkehrsmittel benützt, für befangen erklären müsste oder vom Vorsitzenden des Raumes verwiesen werden müsste. (Beifall bei der SPÖ. – StR DDr Eduard Schock: ... ein Vergleich!)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr GR Kowarik zu Wort ge

 

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