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Gemeinderat, 62. Sitzung vom 30.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 108

 

Anspruch genommen werden, weil am Gemeindeamt ein Offenbarungseid abzulegen ist – in Vorarlberg sind das zum Beispiel 80 Prozent – gehört Gott sei Dank bald der Vergangenheit an.

 

270 000 Menschen in Österreich werden von der Bedarfsorientierten Mindestsicherung profitieren, davon 165 000 SozialhilfebezieherInnen der Länder, 90 000 Menschen, die Notstandshilfe beziehen, und 15 000 Kinder von MindestpensionsbezieherInnen.

 

Der Bund investiert insgesamt 150 Millionen EUR, und die Länder werden 50 Millionen EUR für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Verfügung stellen. Allein davon kann man ableiten, dass jeder mehr bekommen wird, denn sonst müsste ja nicht so viel Geld zur Verfügung gestellt werden.

 

In Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist es auch endlich gelungen, hohe Wiener Standards in den anderen Bundesländern einzuführen. Die Mindestsicherung orientiert sich an einem einheitlichen Mindestniveau in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes nach dem ASVG. Derzeit sind es 744 EUR netto für eine Person. Die Orientierung – der Kollege Ebinger ist nicht da – am ASVG-Richtsatz bedeutet natürlich, dass es auch ständig eine Valorisierung bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wien ist auch – mein fraktioneller Vorredner hat es erwähnt – das einzige Bundesland gewesen, das schon immer eine Art Ersatzpension zur Verfügung gestellt hat, und Wien wird auch weiterhin die Dauerleistung 14 Mal jährlich an die Bezieherinnen und Bezieher auszahlen. Und in Wien hat es noch nie und wird es auch nie einen Regress bei Sozialleistungen geben, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern. (Beifall bei der SPÖ.)

 

SozialhilfebezieherInnen werden endlich richtig krankenversichert sein und erhalten die E-Card. Stigmatisierende Krankenscheine der Sozialhilfe gehören ab 1. September der Vergangenheit an.

 

Seit dem Herbst des Vorjahres unterstützt das Pilotprojekt „Step to job" – wir haben heute schon einiges dazu gehört – in Floridsdorf arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen, um sie wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. 746 Personen haben dieses Projekt besucht. Es gab 299 Kursmaßnahmen, und mittlerweile konnten über 100 SozialhilfebezieherInnen am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Dieses Projekt wird auf ganz Wien ausgeweitet, und wir haben uns auch ein sehr ambitioniertes Ziel gesteckt: In den nächsten zwei Jahren sollen 7 000 SozialhilfebezieherInnen in diesem Projekt untergebracht werden.

 

Das für mich besonders Wichtige an der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Verknüpfung der Sozial- mit der Arbeitsmarktpolitik, denn Arbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, von der man auch wirklich leben kann, ist noch immer die beste soziale Absicherung und ein Schritt in Richtung Armutsbekämpfung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Drei Jahre zäher Verhandlungen liegen hinter uns, und jetzt steht die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung unmittelbar vor uns. Viele Wiener Forderungen und Standards konnten eingebracht und umgesetzt werden. Nirgends in Europa werden Sozialleistungen ausgebaut. Wien und Österreich sind hier eine große Ausnahme, denn wir beschreiten im Bereich der Armutsbekämpfung einen ganz anderen Weg. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien drei eingelangt sind.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wir beantragt.

 

Von den GRen Dr Wolfgang Ulm und Mag Barbara Feldmann wurde ein Antrag an den Herrn Bürgermeister betreffend Schaffung einer Wiener Stadtwache gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrags wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderäten unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen.

 

Die Anträge des Stadtsenates zu den Postnummern 5, 8 bis 17, 19, 21 bis 24, 26, 28, 29, 31 bis 35, 37 bis 42, 45, 48, 49, 51, 54, 55, 57, 60, 62 bis 70, 72, 74, 75, 81, 85, 86, 88, 89, 91, 93 bis 108, 114,115, 117 bis 122, 124, 125, 129 bis 131 gelten gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung als bekannt gegeben.

 

Bis zu Beginn dieser Sitzung hat kein Mitglied des Gemeinderats zu diesen Geschäftsstücken die Verhandlung verlangt. Ich erkläre daher gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung diese als angenommen und stelle fest, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderlichen Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist.

 

In der Präsidialkonferenz wurde nach entsprechender Beratung die Postnummer 77 zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummer 92, 76, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 87, 90, 1, 43, 44, 46, 47, 50, 52, 53, 56, 61, 71, 73, 2, 3, 4, 6, 7, 18, 109, 110, 112, 111, 113, 116, 20, 25, 27, 30, 36, 123, 126, 127 und 128. Die Postnummern werden daher in dieser Reihenfolge zur Verhandlung gelangen.

 

Nun gelangt die Postnummer 77 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Fortschrittsbericht 2010 zum Stadtentwicklungsplan 2005 sowie die Vorbereitung des Stadtentwicklungsplans 2015.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Gaal, die Verhandlung einzuleiten.

 

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