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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 27.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 93

 

Integration, die man in der Präsidiale zum Schwerpunktthema bestimmt hat. Dabei geht es nicht nur um das Versagen der Landesregierung und auch nicht nur um das Versagen der Bundesregierung, sondern vor allem um das Versagen der dritten Gewalt im Staat, der richterlichen Gewalt, der Judikative.

 

Es hat ein Skandalurteil gegeben, und ich meine, es ist ein gutes Zeichen, dass alle Fraktionen in diesem Haus, von Grün über Rot, Schwarz und Blau, hier die Stimme erhoben haben, um den Anfängen zu wehren, wenn fremdes Recht aus archaischen Rechtsbeständen in unser Rechtssystem einzufließen droht.

 

Sie wissen, worum es geht, nämlich um ein Fehlurteil: Jemand, der seine Frau fast erschlagen hat, konnte nur wegen Totschlags angeklagt werden, weil es sich um eine angeblich allgemein begreifliche Gemütserregung handle, wenn ein Türke seine Frau fast erschlägt, weil er eben aus einem Land kommt, in dem andere Moralvorstellungen gelten und die Frau eine sehr schlechte Stellung hat.

 

Meine Damen und Herren! Schauen wir über unsere Grenzen in andere europäische Länder! Das ist ja kein Einzelfall! In Deutschland etwa hat es ein ähnliches Urteil gegeben. In Frankfurt wurde einer Frau sogar die Scheidung verweigert, weil – man höre! – die Frau damit rechnen musste, dass ihr Mann, der in einem islamisch geprägten Land aufgewachsen ist, sein verbrieftes Züchtigungsrecht auch ausübt. – Das sind die Worte einer deutschen Richterin.

 

Meine Damen und Herren! Das schaut sehr ähnlich wie unser Urteil aus! Wir sind schon so weit, dass deutsche Gerichte und österreichische Gerichte ihre Rechtsprechung mit dem Koran begründen. Das deutsche Gericht spricht wörtlich von Sure 4 Vers 34 des Koran.

 

Meine Damen und Herren! Schauen wir auch nach Frankreich, wo es immer wieder Unruhen in den Vorstädten, in den Banlieues, gibt. Die französischen Behörden nennen die Polygamie als Ursache, weil die Kinder, die aus polygamen Familien kommen und mit vier Müttern und 25 Geschwistern aufwachsen müssen, verhaltensauffällig, nicht vermittelbar und daher arbeitslos sind und dann natürlich gewalttätig werden und an Ausschreitungen teilnehmen.

 

In Deutschland ist die Entwicklung überhaupt noch weiter gediehen, sie ist wirklich besorgniserregend. Die Deutschen machen ja bekanntlich alles mit besonderer Gründlichkeit, und daher ist man in Deutschland schon so weit, dass dort bereits Zweit-, Dritt- und Viertfrauen in der Sozialversicherung beitragsfrei mitversichert sind. Und das deutsche Sozialministerium hat auch eine Weisung herausgegeben, wonach polygame Ehen anzuerkennen sind, wenn sie dem Heimatrecht des Gatten entsprechen.

 

Meine Damen und Herren! Es ist natürlich richtig, wenn die Regierung jetzt vorangeht und von Menschen, die zu uns kommen, die Beherrschung der deutschen Sprache verlangt. Aber all diese Beispiele zeigen, dass das noch viel zu wenig ist und dass wir von den Zuwanderern verlangen müssen, dass sie sich zu unserem Wertesystem, zu unseren Grundsätzen und zu unserer Gesellschaftsordnung bekennen.

 

Ich bringe heute einen Antrag ein, der besagt, dass wir wollen, dass jeder Einwanderer sich zu unseren Wertvorstellungen und Grundprinzipien und auch zum Vorrecht des staatlichen Rechts betreffend Gleichberechtigung von Mann und Frau bekennen muss. Wir wollen, dass jeder Einwanderer eine solche Bekenntnisurkunde unterschreiben muss. Dann folgt ein 15-jähriger Beobachtungszeitraum, und wer in diesen 15 Jahren dagegen verstößt, kann die Staatsbürgerschaft natürlich nicht erhalten. Nach unserer Auffassung soll die Staatsbürgerschaft nämlich erst am Ende eines langen und erfolgreichen Integrationsprozesses verliehen werden.

 

Meine Damen und Herren! Eine solche Bekenntnisurkunde ist verfassungskonform und auch EU-konform. Eine solche Urkunde ist daher in vielen Ländern bereits gültig und in Kraft, etwa in Baden-Württemberg.

 

Eine solche Bekenntnisurkunde ermöglicht aber noch etwas, nämlich die Aberkennung der Staatsbürgerschaft, und zwar genau dann, wenn der neue Staatsbürger gegen diese Grundsätze verstößt. Dann hat er nämlich gegen sein Bekenntnis verstoßen und hat die Behörde bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft schwer getäuscht, und diese Täuschung ist der juristische Ansatzpunkt für den Entzug der Staatsbürgerschaft. Dieses Modell wurde von Verfassungsrechtlern ausgearbeitet und wird von Verfassungsrechtlern empfohlen.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt heute überall in Europa diese besorgniserregende Entwicklung, dass Rechtselemente aus anderen, weit entfernten Kulturkreisen durch die Massenzuwanderung aus diesen Ländern langsam in unser Rechtssystem einfließen. Es handelt sich hiebei um Rechtselemente, die wir Gott sei Dank durch die Aufklärung und durch den Kommunismus in Europa längst überwunden haben beziehungsweise überwunden zu haben glaubten.

 

Meine Damen und Herren! Es sind dies Rechtselemente, die wir uns politisch wirklich nicht wünschen können, Rechtsbestände, die vielleicht im Mittelalter noch Gültigkeit hatten wie etwa die Schlechterstellung der Frauen. – Ich frage mich: Wünschen wir uns das wirklich? Wollen Sie wirklich, dass solche Rechtselemente langsam bei uns wieder Geltung erlangen? Ich bringe daher den Beschlussantrag ein:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzung für eine solche Bekenntnisurkunde zu schaffen.“

 

Meine Damen und Herren! Stimmen Sie doch diesem Antrag zu! Setzen wir ein politisches Signal, dass die Menschen, die zu uns kommen und bei uns bleiben wollen, sich auch an unsere Grundordnung und an unsere Werte halten müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Es gibt in der Rechtsprechung auch positive Beispiele. So hat etwa in Düsseldorf ein Richter die Pflicht zum gemeinsamen Schulschwimmen auferlegt. – Schauen wir nach Wien: In Wien sind wir längst nicht so weit! Wir gehen hier in die andere Richtung: Bei mir im 10. Bezirk gibt es im

 

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