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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.12.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 123

 

Gesundheitsförderungszentrums in der Hera oder auch bei der Frage von längeren Regenerationszeiten, einige in diesem Haus permanent gegen die Möglichkeiten auftreten und dagegenstimmen. Das ist scheinheilig! Hören Sie damit auf! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf aus dem Rechnungshofbericht zitieren:

 

„Das Pensionsrecht der Beamten der Gemeinde Wien wies in Übereinstimmung mit dem Bund ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, eine 40-jährige Durchrechnung und eine 45-jährige Gesamtdienstzeit aus. Die Methode der Ruhegenussberechnung war zweckmäßiger" – ich wiederhole: war zweckmäßiger – „als jene des Bundes." – Ich komme dann noch einmal darauf zurück.

 

Dann geht es weiter: „Auf Grund der längeren Übergangszeiträume" – auch darauf werde ich noch eingehen – „und des Verzichts auf eine Parallelrechnung mit einem Pensionskonto waren die Einsparungen geringer.“ – Zu dieser Parallelrechnung und dem, was im ASVG vor sich gegangen ist, ist festzuhalten, dass die Stadt Wien bei diesem Murks nicht mitgemacht hat. Wir haben bei diesem Murks nicht mitgemacht!

 

Im ASVG sind nämlich dank der Regelungen, die damals während Ihrer Regierungszeit geschaffen wurden, teilweise bis zu 16 Berechnungsmethoden notwendig, um zu einer Pension zu kommen, und daher ist es nur verständlich, dass die Stadt Wien und wir als SPÖ diese Art und Weise der Berechnung ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Viele andere Punkte gehen hingegen in der Diskussion immer wieder unter. Ich glaube daher, dass es immer wieder notwendig ist, darauf hinzuweisen, damit die Unterschiede verständlich werden. Es geht darum, dass alle Beamtinnen und Beamte höhere Beiträge zu leisten haben, sei es im Aktivleben oder aber auch während des Ruhestandes. Das sind Beiträge von teilweise bis zu und über 10 Prozent, die andere Systeme überhaupt nicht kennen. Das bleibt hier in der Diskussion unerwähnt.

 

Wir führen oft auch Diskussionen um die Lebensverdienstsumme, weil man das Einkommen eines Beamten und einer Beamtin nur in der Gesamtdimension, nämlich während der aktiven Zeit und während des Ruhestandes, vergleichen kann. Daher ist diese gemeinsame Betrachtung notwendig.

 

Es gibt auch immer wieder Diskussionen darüber, dass es für Beamtinnen und Beamten keine Abfertigung gibt, wenn man aus dem Dienst ausscheidet. Außerdem geht hier auch immer unter, dass das Pensionsantrittsalter im Vergleich zum Bundesbeamtenrecht, vor allem aber auch zum ASVG höher ist. Wir haben zum Beispiel 2013 bei den Frauen ein um 6,5 Jahre höheres Pensionsantrittsalter als im ASVG. Ich glaube, auch das muss berücksichtigt werden!

 

Weiters gibt es natürlich Nebengebühren, die in diesen Pensionsberechnungsmodellen, die Sie hier immer wieder anführen, auch nicht erwähnt werden. Es gibt bereits heute – und das hat auch für die Vergangenheit gegolten – eine lebenslange Durchrechnung der kompletten Nebengebühren der Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien, und das macht in einigen Bereichen oft ein Drittel aus. Im Hinblick darauf hätten wir doch erwartet, dass das irgendwann anerkennend erwähnt wird!

 

Der Rechnungshofbericht lässt aber auch noch mit einigen anderen Zahlen und mit einigen anderen Vergleichen aufhorchen, die sehr interessant sind.

 

Herr GR Ulm hat hier zum Thema Organisationsänderungen berichtet und gesagt, dass es in der Stadt sehr viele Organisationsänderungen gibt, die nicht notwendig seien. – Ich möchte hier noch einmal festhalten: Eine Organisationsänderung beziehungsweise Pensionierung oder Ruhestandsversetzung – wie es richtigerweise heißt – kann es nur dann geben, wenn der Dienstposten beziehungsweise die Funktion nicht mehr benötigt und aufgelassen wird.

 

Es gibt auch in anderen Bundesländern und auch im Bund nach wie vor Ruhestandsversetzungen aus sonstigen Gründen, und da sind die Organisationsänderungen ja mit enthalten. Sehen wir uns nur das Beispiel Tirol an: Tirol hat knapp über 1 000 Beamtinnen und Beamte und hat im Jahr 2007 16 davon aus sonstigen Gründen pensioniert. Im Vergleich dazu gibt es in der Stadt Wien in der engeren Verwaltung rund 6 000 Beamtinnen und Beamte, und es wurden nur 11 Pensionierungen aus Organisationsgründen oder sonstigen Gründen durchgeführt. (Zwischenruf von GR Dr Wolfgang Ulm.) Ich bin im Jahr 2007, denn dafür habe ich die Vergleichszahlen!

 

Wir haben im Jahr 2007 61 Pensionierungen aus sonstigen Gründen und Organisationsgründen hier durchgeführt, das aber bei 24 600 Beamtinnen und Beamten. Wenn wir mit dieser letzten Zahl einen direkten Vergleich anstellen, dann hätten wir 380 Pensionierungen aus sonstigen Gründen und Organisationsgründen durchführen müssen, das haben wir aber nicht getan. Es waren in Wien in diesem Vergleichszeitraum nur 61 und somit nicht so viele wie in Tirol. – Bleiben Sie also bitte auch in der Relation bei der Wahrheit, damit man sieht, wie Wien im Vergleich zu anderen Bundesländern tatsächlich vorgeht! Ich glaube, dass wir mit unseren 61 Pensionierungen aus sonstigen Gründen und Organisationsgründen im Jahr 2007 sehr gut gefahren und sehr sorgfältig mit der Sache umgegangen sind!

 

Wenn man den Rechnungshofbericht weiter liest, findet man noch etwas sehr Interessantes: Der Rechnungshof hat auch den Zuschuss pro Kopf ausgerechnet, und ich glaube, auch diesen sollte man nicht unerwähnt lassen. Auch das ist eine gute Kenngröße. – Wir haben hier einen Vergleich zwischen Tirol, Vorarlberg und Wien. In Wien beträgt der Zuschuss pro Kopf 20 465 EUR. In Tirol beträgt der gleiche Zuschuss bereits 34 177 EUR und – man höre und staune! – in Vorarlberg gibt es einen Zuschuss von 46 443 EUR pro Kopf! – Ich denke, das zeigt, dass Wien mit dem Pensionssystem und dem Pensionsrecht und auch mit den Mitteln sehr sorgfältig umgeht und wirklich darauf beacht ist, dass die Mittel entsprechend verwendet werden.

 

Wien hat im Gegensatz zur schwarz-blau-bunten Regierung ein Pensionssystem für die Beamtinnen und Beamten geschaffen, das nicht von sozialer Kälte

 

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