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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 25.05.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 88

 

bei der Ausschreibung dieses Architektenwettbewerbs Unstimmigkeiten gegeben. Von der beauftragten Gesellschaft wurden Mindestkriterien festgelegt, die als unzulässige Einschränkung des Wettbewerbes gedeutet wurden und eine neuerliche Ausschreibung notwendig machten. Auch bei der Vergabe der Generalmanagement-Leistungen wurden unzulässige Eignungskriterien vorgegeben und ein neuerliches Verfahren notwendig gemacht.

 

Das war die erste Zeitverzögerung, meine Damen und Herren. Das Gleiche gilt auch für die geforderte Vergabe der begleitenden Kontrolle. Dann kommt es zu einem ersten interessanten Schmankerl bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Rohbau. Hier lag das Mindestgebot 2 Millionen EUR über den vom Planer errechneten Kosten. Man muss dazu sagen, es gibt diese Planung, die auf 34,1 Millionen EUR geht, Kostenobergrenze Baugewerbe 25 Millionen EUR, zusätzliche Behördenauflagen, Baupreiserhöhungen, Projektmanagementhonorare, Vorprojektkosten, Reserve, das ergibt dann insgesamt diese 34,1 Millionen EUR.

 

Wie gesagt, bei diesen Rohbauarbeiten war der Bestbieter um 2 Millionen EUR über dem, was der Generalunternehmer dann als Preisindikator angegeben hat. Dann wollte man neu ausschreiben und die Leistungen reduzieren. Der Bestbieter hat sich an den Vergabekontrollsenat gewandt und es wurde ihm recht gegeben. So mussten die Baumeisterroharbeiten im Umfang von 7,38 Millionen EUR beauftragt werden. Eine Nachrechnung des Kontrollamtes ergab, dass die ursprünglich an zweiter, dritter, vierter Stelle gereihten Firmen, wären sie mit den gegenständlichen Leistungen beauftragt worden, um bis zu 672 000 EUR billiger gewesen wären. Dadurch, dass man jetzt so drüber war, musste man die Leistungen neu definieren. Bei den Arbeiten, die unter Funktionssanierung gelaufen sind, hat man die 660 Leistungsposten um 235 Posten reduziert. Das heißt, es wurde auch nur ein Teil dieser Leistungen erbracht. Dennoch wurden schlussendlich 7,37 Millionen EUR für die Rohbauarbeiten bezahlt. Eine Klärung in der Fragestellung, ob es hier bei den Zweit- und Drittgereihten eine Umreihung ergeben hätte, soll laut Vereinigte Bühnen herbeigeführt werden, ist allerdings bisher noch nicht erfolgt.

 

Die nächste interessante Geschichte ergab sich bei der technischen Gebäudeausrüstung. Hier schrieb die GmbH, die das alles vorgeschrieben hat, aus. Es waren drei Bewerbungen, eigentlich nur zwei Firmen, die sich beworben haben, und da gab es ein ganz lustiges Kuriosum. Eine Firma hat eine Amtsvariante abgegeben mit 2,89 Millionen EUR Anbot, und ein Alternativangebot mit einem Pauschalpreis um 2,35 Millionen EUR, und die zweite Firma, ausschreibungskonform, auf 2,90 Millionen EUR. Dann wurde der Pauschalpreis genommen, weil es das billigste war. Man hat allerdings übersehen, dass ein rechtliches Alternativangebot gar nicht zugelassen ist, und so musste man es dann dem Zweitbieter geben mit 2,90 Millionen EUR, der allerdings eine längere Mängelvermutungsfrist angeboten hat. Da hat der andere wieder einen Einspruch erhoben, das ist dann vom Vergabekontrollsenat abgelehnt worden. Geplant waren für diesen Bauschritt 1,42 Millionen EUR und nicht 2,90 Millionen EUR, was wiederum eine Reduktion des Anbots und eine Neuplanung nach sich gezogen hat. Dann gab es Anrainerbeschwerden, und wie das Kontrollamt feststellte, mangelhaft eingereichte Genehmigungsunterlagen bei der Baubehörde. Damit wurde der Baubeginn um weitere sechs Monate verzögert. Die Anrainerbeschwerden verursachten eine Kostensteigerung von 1,2 Millionen EUR.

 

Auch das Bundesdenkmalamt ging in seiner Expertise davon aus, dass die Auffindung von stadtarchäologisch zu untersuchenden Gebäudeteilen möglich sei - es geht drei Keller in die Tiefe, mitten im Zentrum von Wien –, und auch diesem Hinweis wurde von Seiten der Generalplaner und der Vereinigten Bühnen keine Bedeutung beigemessen, was weitere Verzögerungen durch Grabungs- und Sichtungsarbeiten nach sich zog und wiederum Mehrkosten dadurch entstanden, dass die graben mussten.

 

Wenn das Kontrollamt von einer Kostenüberschreitung von 700 000 EUR spricht, dann ist das aber nur so zu sehen, dass durch diese ständigen höheren Mindestgebote viele Leistungen, die in der ursprünglichen Funktionssanierung drinnen gewesen wären, überhaupt nicht mehr drinnen sind. Das heißt, wir reden auch nicht mehr von den Fenstern, denn da hat ja der Herr Stadtrat gesagt: „Die Fenster sind etwas anderes.“ Das ist aber nicht wahr, denn die Fenster waren beim Rohbau dabei mit zirka 400 000 EUR, das ist aber gestrichen worden. Die Mauertrockenlegung ist überhaupt hier nicht angegangen worden, ebenso auch andere Maßnahmen, die für eine Sanierung des Gebäudes notwendig gewesen wären. Es geht dann weiter bei den Kälte- und Sanitärinstallationsarbeiten für die Lüftungsanlagen. Da hat man einerseits 1,26 Millionen EUR und eine andere Firma 800 000 EUR für verschiedene Dinge als Bestbieter gehabt, was 50 Prozent über den Schätzungskosten war, und dann ist auch das noch überschritten worden mit 1,4 Millionen EUR. Also, es sind schon die Schätzungskosten für den ganzen Bau mehr als dilettantisch gewesen. Die sind auch vom Jahr 2003 und nicht valorisiert worden, als das Bauunternehmen begonnen wurde. Dann gab es noch mit diesem Controller, mit der begleitenden Kontrolle der Dame, ein Problem. Eine Rate von 166 000 EUR wurde zuviel eingenommen. Die haben dann gesagt, das ist eben irgendwie so gerutscht, es ist irgendwie zu Stande gekommen, und die wurde dann schlussendlich ein paar Monate später zurückerstattet. Aber auch hier gibt es Unstimmigkeiten. Jetzt rede ich aber nicht - es sind ja immerhin 250 Seiten Bericht, ich habe jetzt den einen, den wir eingebracht haben, hier, den anderen, den die ÖVP veranlasst hat, habe ich nicht - so sehr über die unglaublichen Gehälter, die 80 Prozent über denen der Wiener Holding liegen. Oder, der neue Geschäftsführer bekommt 50 Prozent mehr im Vergleich zu den Gehältern der Wiener Holding, ohne Prämien und Zuschläge. Ich rede auch nicht davon, dass hier

 

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