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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 94 von 106

 

Ausgliederung. Was mein Vorredner gesagt hat, ist einfach falsch: Das ist keine Ausgliederung! (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Es ist dies eine Vorbereitung dafür!). Das ist keine Vorbereitung, sondern das ist durchaus sinnvoll. Es ist dies eine Einschätzung, dass man, wenn man einen Betrieb zu einer Unternehmung macht, in gewissen Bereichen Vorteile hat, und zwar vor allem insofern, als das Vermögen in einer Unternehmung getrennt ist, was beim Betrieb nicht der Fall ist. – Das ist einmal das Wichtigste.

 

Insofern meine ich, dass es ein konsequenter Schritt ist, dass das städtische Vermögen in diesem Zusammenhang in Zukunft getrennt vom allgemeinen Vermögen der Stadt Wien behandelt wird. Das ermöglicht nicht nur die größtmögliche Transparenz und Flexibilität für erforderliche Marktanpassungen, sondern bietet auch exakte Abgrenzungen der im Rahmen der Budgetierung einzuhaltenden Konvergenzkriterien der EU. Das muss man auch noch dazu sagen.

 

Es ist einfach das Vernünftigere, das so zu machen und nicht anders. Deshalb wird diese Unternehmung nach § 71 Wiener Stadtverfassung weiterhin eine wirtschaftliche Einrichtung der Gemeinde Wien sein und keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Die Unternehmung verbleibt im Verbund des Magistrats. Das festzustellen, ist ganz wichtig.

 

Betreffend Kontrolle sind alle Gremien nach wie vor zuständig, nur mit anderen Schwellenwerten. Nach wie vor hat der Gemeinderat die Oberaufsicht. Das ist auch sinnvoll und richtig so! Der Gemeinderat hat die Oberaufsicht zum Beispiel bei der Festsetzung des Dienstpostenplans, bei der Prüfung und Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie bei der Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses. Der Stadtsenat führt diesbezüglich die Vorberatungen für den Gemeinderat, der Gemeinderatsausschuss führt die Vorberatungen für den Stadtsenat und den Gemeinderat, und es erfolgt natürlich eine Überprüfung durch das Kontrollamt und die Revision. – All das muss man dazu sagen, um diese von den Vorrednern geäußerten Halbwahrheiten und teilweise Unwahrheiten richtigzustellen.

 

Unwahrheit ist, dass es eine Ausgliederung ist. Und Halbwahrheit ist, dass das die unmittelbare Voraussetzung und Vorbereitung für die Ausgliederung wäre. Das ist ganz eindeutig.

 

Faktum ist jedenfalls, dass jetzt ein mehrjähriger Wirtschaftsplan statt einjähriger Budgetzyklen möglich ist. Es ist dies eine Änderung der Organisationsform, diese bedingt die Neubewertung der Anlagevermögen, dadurch sinkt der Kostendeckungsgrad. Es gibt große mehrjährige Kanalbauvorhaben, bei denen das einfach günstiger ist. Durch zeitgemäße Organisationsformen sind diese großen Infrastrukturprojekte leichter realisierbar.

 

Es ist ganz einfach eine zeitgemäße Notwendigkeit für einen großen Wirtschaftsbetrieb, dass man das so macht. Und ich bin mir absolut sicher – obwohl das in den nächsten Jahrzehnten nicht der Fall sein wird –, dass Sie, wenn Sie in der Stadtregierung wären und vernünftige Wirtschaftsberater hätten, die sich an die Fakten halten, es genau so machen würden. (GR Mag Wolfgang Jung: Meinen Sie solche Berater wie für den Prater?) Der Wahrheitsbeweis für diese Vermutung kann allerdings in den nächsten Jahrzehnten auf Grund der Wahlergebnisse nicht erbracht werden.

 

Ich glaube aber, dass es von Ihnen eine reine Spiegelfechterei ist, dass Sie gegen diese Organisationsform auftreten. Es hat sich auch in anderen Bereichen bewährt, dass man vom Betrieb zur Unternehmung übergeht. Und es hat sich übrigens auch bewährt, obwohl es damals auch ein Geschrei gegeben hat, auch wenn das damals auf Grund der EU sowieso unbedingt notwendig war, dass man die Stadtwerke in Gesellschaften öffentlichen Rechts umgewandelt hat. Damals hat man auch weiß Gott was alles prophezeit, aber es war eindeutig notwendig und auch richtig.

 

Auch jetzt sind kurze und rasche Entscheidungswege möglich. Die Abwasserentsorgung bleibt ein fixer Bestandteil der Stadtverwaltung, und die neue Organisationsform hat keinen Einfluss auf die Dezentralisierung. Das muss auch dazu gesagt werden.

 

Ich meine, dass diese Organisationsform gut durchdacht ist. Wir haben eine Stadtverfassung, bei der beide Möglichkeiten bestehen, und letztlich beschließt der Gemeinderat, für welche Organisationseinheit der Betrieb und für welche die Unternehmung besser ist. Und wie es aussieht, beschließen wir heute im Gemeinderat, dass die Unternehmung betreffend die MA 30 die bessere Organisationsform ist.

 

Darüber hinaus ist zu dem Akt, der hier vorliegt, noch zu sagen, dass bei der Geschäftseinteilungsänderung die Bezeichnung der Magistratsabteilung 56 – städtische Schulverwaltung in Magistratsabteilung 56 – Wiener Schulen geändert wird. Das ist moderner und zeitgemäßer.

 

Außerdem gibt es auch eine gewisse Neuerung in Form einer Konzentration aller mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Zusammenhang stehenden behördlichen Tätigkeiten. Das soll bei der Magistratsabeilung 59 – Marktamt erfolgen, Kontrollen in tierhaltenden Betrieben verbleiben bei der Magistratsabteilung 60 – Veterinäramt.

 

Das ist im Wesentlichen der Inhalt dieses Aktes.

 

Wien ist – und das ist international, glaube ich, unbestritten – eine wirtschaftlich außerordentlich erfolgreiche Stadt mit den eben von mir beschriebenen verschiedenen Möglichkeiten der Organisationsformen. Mit dieser Umstellung auf die Organisationsform Unternehmung im Sinne des § 71 der Wiener Stadtverfassung haben wir heute einen Beschluss vor uns, der die Effizienz steigert, was für die Sozialdemokraten durchaus ein positives Kriterium im Zusammenhang mit diesen wirtschaftlichen Aktivitäten ist. Im Hinblick darauf kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, dem zuzustimmen. Wir werden dem gerne zustimmen, weil das insgesamt für die Bürgerinnen und Bürger in Wien ein Vorteil ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster zu Wort

 

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