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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 91

 

unwesentliche Nachlässe in diesem Beteiligungsverfahren stattfinden mögen, weil man sonst, wie festgestellt wurde, im Gegensatz zum freien Wettbewerb mit Abschlägen von mindestens 30 Prozent und mehr rechnen müsste. Um das zu verhindern, werden diese Kreise, diese Kartelle sozusagen gegründet.

 

Das heißt also, allein aus diesen hochgerechneten bis zu 30 Prozent ergibt sich schon eine Schadenssumme von 60 Millionen EUR, nebst allen anderen Dingen, die noch passiert sind.

 

Es ist dann zur Angebotsöffnung am 25.5. unter den Umständen, wie sie der Herr GR Stefan genannt hat, gekommen mit dem Ergebnis, dass die Angebote keine wesentlichen Nachlässe enthielten, einzig der Informant ist zum Teil bis zu 44 Prozent unter den Preisen der ARGE gelegen. Es hat allerdings natürlich einen Ausschluss in dem Sinn gegeben. Auf den komme ich später noch zu sprechen.

 

Diese Geschichte mit dem neuen Leistungsverzeichnis 2007 ist schon eine bedenkliche Angelegenheit. Wenn im Jahr 2005 – wenn auch nur informell vielleicht, wie der Bürgermeister festgestellt hat – Preise festgesetzt wurden und die offensichtlich einer Kalkulation sehr wohl entsprochen haben, wie kommt man dann zu neuen Einheitspreisen, die eine massive Erhöhung, nicht nur von zwei Positionen, wie behauptet, enthalten haben? Damit ist ja – das hat ja auch schon zum Beispiel der „Kurier" geschrieben – im Zuge des Verfahrens und der hohen Einheitspreise ein überhöhtes Angebot leicht zu verstecken, und der Hochpreis fällt überhaupt nicht mehr auf.

 

Die Ergebnisse des Vergleiches, wenn man da etwas machen will, sind ja ganz interessant. Nämlich einerseits zwischen dem Leistungsverzeichnis 2007 und dem alten bestehenden Rahmenvertrag sind schon unglaubliche Preissteigerungen drinnen, die erklärungsbedürftig sind seitens dessen, der den Auftrag vergeben will, nämlich die Gemeinde Wien.

 

Ich darf zitieren: Die Herstellung einer Wohnungs-, Sanitär- und Heizungsinstallation, hat eine Kostensteigerung von 65,62 Prozent im Vergleich zum alten Rahmenvertrag beinhaltet. Das heißt, die Arbeiten zur Herstellung einer Wohnungs-, Sanitär- oder Heizungsinstallation in einer Standardwohnung kosten um 6 200 EUR mehr als im Bereich des alten Rahmenvertrages.

 

Die Herstellung einer Heizungsanlage mit sechs Heizkörpern kostet um 67,33 Prozent mehr. Das ist eine Verteuerung einer Standardwohnung für diese Installation um 3 598,58 EUR pro Wohnung; eine deutliche Verschlechterung.

 

Die Verbindung zum WC-Abflussstrang, also ungefähr zur Gainze, macht eine Erhöhung von 82,48 Prozent gegenüber dem alten Rahmenvertrag aus und kostet für eine Standardwohnung grundsätzlich im Schnitt mehr als 629,44 EUR.

 

Die Spültischanlage hat eine Kostensteigerung von 110 Prozent – man höre und staune! 110 Prozent für die gleiche Leistung – im Vergleich zum bestehenden alten Rahmenvertrag und kostet pro Wohnung um 597 EUR mehr.

 

Eine Abfallstrangverstopfung bedeutet nunmehr eine Kostensteigerung von 59,25 Prozent gegenüber dem alten Rahmenvertrag. Das heißt also, dass in einer Standardwohnung für die Behebung einer Abwasserrohrverstopfung künftig um 135 EUR mehr bezahlt werden müssen als bisher.

 

Kombitherme – etwas ganz, ganz Wichtiges für die Menschen, die das brauchen – bedeutet eine Verteuerung, eine Kostensteigerung um 43,97 Prozent gegenüber dem alten Rahmenvertrag, und die Herstellung einer solchen Wohnungsheizungsinstallation samt Kombitherme kostet dann pro Wohnung um 2 454,90 EUR mehr.

 

Ganz zum Schluss ein, zwei Sachen noch: Die Sanitärinstallationen steigern sich um 63,45 Prozent für, wie gesagt, die gleiche Leistung bisher. Arbeiten pro Herstellung solcher Installationen in einer Standardwohnung kosten demnach um 2 659 EUR mehr als bisher.

 

Und abschließend noch eine Zahl: Für Steigstrangventile findet sich in der Aufstellung eine Kostensteigerung von 101 Prozent für die gleiche Leistung, und der Austausch eines solchen Ventils kostet pro Wohnung demnach 226,74 EUR.

 

Das ist also eine ganz, ganz deutliche Kostenbelastung, die sich hier ergibt, und da gibt es sicher einen Erklärungsbedarf von Wiener Wohnen, wie man zu solchen massiven Steigerungen in relativ kurzer Zeit gekommen ist.

 

Darauf, dass in diesem neuen Leistungsverzeichnis gewisse wichtige Regiearbeiten gar nicht enthalten sind, mit der Folge, dass sie später sicher eingefordert werden und natürlich zusätzlich bezahlt werden müssen, muss auch noch hingewiesen werden. Auch hier ist ein mehrstelliger Millionenbetrag für die Gemeinde Wien anzusetzen.

 

Der Informant war, wie gesagt, Billigstbieter. Er wurde dann ausgeschieden auf Grund mangelnder Referenzen – unter Anführungszeichen – beziehungsweise mit der Behauptung mangelnder technischer Leistungsfähigkeit. Interessanterweise hat er das beim Vergabekontrollsenat bekämpft und hat gewonnen, also er hat das erfolgreich angefochten. Der Entscheid wurde nichtig erklärt, meine Damen und Herren. (Zwischenruf von GR Dr Herbert Madejski.) Ja, wir werden sehen, was stimmt. Unsere Information geht in diese Richtung.

 

Allerdings – und das ist ein interessanter Faktor – sieht sich nunmehr der Informant schikanösen und unsachlichen Behandlungen bei Referenzprojekten ausgesetzt, und die Frage stellt sich: Wie wird einer – das werden wir ganz genau beobachten –, der den Mut hat, in die Öffentlichkeit zu gehen, um Missstände aufzuzeigen, in Zukunft von der Gemeinde Wien behandelt? Wird er niedergemacht oder hat er weiterhin faire Chancen? (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es besteht der dringende Verdacht, dass recht viel auf Absprache beruht. Wir werden das Ganze naturgemäß den Gerichten überlassen, aber festgestellt muss noch einmal werden, dass die Gemeinde Wien und die

 

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