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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 91

 

Vergabeverfahren in angemessener Weise durchführen. Dazu gehört insbesondere auch eine möglichst zügige Auftragsvergabe. Verstößt ein Auftraggeber gegen diese Verpflichtungen, so setzt er sich den Schadenersatzansprüchen der anbietenden Unternehmer aus. Auch dies kann man vergleichen mit dem § 33 Abs 2 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes.

 

5. Werden Sie auf Grund der Ihnen in dieser Angelegenheit zukommenden Informationen eine interne Kontrolle durchführen lassen, ob Ähnliches bei anderen Ausschreibungen auch vorgekommen ist?

 

Wiener Wohnen wickelt jährlich rund 400 Ausschreibungen mit einem Gesamtwert von zirka 600 Millionen EUR ab. Es ist aus meiner Sicht heraus gesehen völlig überzogen, nur auf medialen Zuruf jeden einzelnen Vergabevorgang der letzten Jahre nachzuprüfen. Sollten freilich konkrete Verdachtsmomente auftauchen, wird der jeweilige Vergabevorgang durch die Interne Revision von Wiener Wohnen überprüft. Selbstverständlich ist auch das Kontrollamt, allfällig auch der Rechnungshof, prüfungsberechtigt für diese Fragen.

 

Zu 6.: Können Sie gewährleisten, dass, falls sich herausstellen sollte, dass die massiven Erhöhungen der ausgeschriebenen Arbeiten auf Grund gesetzeswidriger Ausschreibungen zu Stande gekommen sind, nicht die Mieter von Wiener Wohnen geschädigt werden?

 

Und 7. eine nahezu gleichlautende Frage:

 

Im gegenständigen Fall gibt es derzeit keinerlei Anhaltspunkte, welche die medial kolportierten Vorwürfe zweier anonymer Anzeigen erhärtet. Sollte sich freilich im Zuge allfälliger behördlicher Ermittlungen oder auch im Zuge des Strafverfahrens herausstellen, dass es tatsächlich zu rechtswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, wäre dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung der bereits abgeschlossenen Leistungsverträge. Ein Wiener Wohnen und allenfalls auch den Mietern von Wiener Wohnen erstandener Nachteil könnte im Schadenersatzweg eingeklagt werden.

 

Ich sage daher auch klipp und klar: Sollte sich der unwahrscheinliche und von uns auch in keiner Weise heute erkennbare Tatbestand ergeben, dass es zu gesetzeswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, werden wir dafür sorgen, dass die Mieter mit Sicherheit nicht geschädigt sind.

 

Zu 8: Werden Sie künftig vermehrtes Augenmerk auf mögliche Absprachen der Bieter legen?

 

Wiener Wohnen ist stets bemüht, für seine Mieter die bestmöglichen Preise zu erzielen. Aus diesem Grund wurde die Festlegung getroffen, Aufträge nur mehr im offenen Verfahren, das eine größtmögliche Transparenz sichert und einen EU-weiten Bieterkreis zulässt, und nur mehr nach dem Billigstbieterprinzip, wonach ausschließlich der niedrigste Preis ausschlaggebend ist, zu vergeben; eine Diskussion, die wir mit Sicherheit auch im Hinblick auf die Qualität des Bauens noch zu führen haben werden.

 

Hinweise auf Preisabsprachen würde Wiener Wohnen an die zuständigen Behörden – Staatsanwaltschaft oder Bundeswettbewerbsbehörde – weiterleiten und mit ihnen eng kooperieren.

 

Neben den soeben geschilderten Maßnahmen bedient sich Wiener Wohnen – und damit beantworte ich auch die Frage 9 – seit geraumer Zeit externer Sachverständiger, die das Vergabeverfahren in technisch-sachverständiger und juristischer Hinsicht begleiten. Diese Sachverständigen sind beauftragt, besonderes Augenmerk auf Hinweise auf Preisabsprachen zu legen.

 

Zu 10: Ist es üblich, die Veröffentlichungen der Angebotseröffnung im Amtsblatt der Stadt Wien einen Tag vor der Anbotseröffnung durchzuführen?

 

Üblich ist, die interessierten Bieter zeitgerecht über den Termin für die Angebotseröffnung zu informieren. Das ist auch in diesem Fall geschehen. Der Ersatztermin für die Anbotseröffnung, um den es hier geht und der auf Grund des Vergabekontrollverfahrens verschoben werden musste, wurde bereits fünf Tage vor der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wien im rechtlich allein maßgebenden Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die interessierten Bieter waren daher auch schon im Hinblick auf das erwähnte Vergabekontrollverfahren – auch schon im Hinblick auf das erwähnte Vergabekontrollverfahren! – informiert, dass es kurzfristig zur Anberaumung eines neuen Termins für die Angebotseröffnung kommen wird.

 

Sehr geehrter Herr Magister iuris! Ich bin vollkommen überzeugt davon, dass Sie uns heute konfrontiert haben mit Informationen, die aus Ihrer Sicht richtig sind. Wir werden selbstverständlich Wiener Wohnen auffordern, auch Ihre heutigen Informationen, die Sie in Ihrer Rede hier dargelegt haben, in den Sachverhaltsdarstellungen an den Staatsanwalt entsprechend zu übermitteln.

 

Dass ich mich hier nicht hinter einem laufenden Verfahren verstecke, sondern was ich ganz klar sage, ist: Sollte festgestellt werden, dass es zu rechtswidrigen Preisabsprachen gekommen ist, werden wir das selbstverständlich nicht dulden, aber sollten keine rechtsrelevanten Ergebnisse erzielt werden, sollte die Anzeige zurückgelegt werden, sollte hier ein Gericht oder auch die Staatsanwaltschaft bestätigen, dass es zu keinen Rechtsverletzungen gekommen ist, erwarte ich mir auch Ihre Konsequenz, Herr Gemeinderat. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Herr Bürgermeister, danke für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

 

Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Als Erster zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr StR Herzog zu Wort gemeldet. Die Redezeit ist 20 Minuten.

 

StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Vorsitzende! Herr Bürgermeister!

 

Wir haben heute hier ein sehr ernstes Thema, das vom Kollegen Stefan aufgeworfen wurde, und Bgm Häupl hat einige positive Elemente zum Tragen gebracht, unter anderem auch, dass er natürlich durchgreifen wird, wenn entsprechende Verurteilungen erfolgen, was er allerdings meint, welche Konsequenzen ein der Kontrolle verpflichteter Gemeinderat, der diese Dinge

 

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