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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 91

 

Erstveranstaltung am 28. Jänner 2008 in diesem Haus, im Rathaus, wo fast 1 000 Menschen dem Vortrag des Architekten Calatrava begeistert beigewohnt haben, gesehen, was auf dieser Welt möglich ist und dass Wien auch sehr viel in dieser Richtung bieten kann.

 

Wir haben uns daher entschlossen, gemeinsam mit der Österreichischen Volkspartei einen Beschluss- und Resolutionsantrag betreffend die Errichtung zweier Stiftungs-Gastprofessuren an der TU Wien sowie an der Akademie der bildenden Künste einzubringen. Der Inhalt müsste meiner Meinung nach allen Fraktionen zugegangen sein. Aber ich kann gerne, wenn Sie wollen, das dementsprechend noch vorlesen. Der Beschluss- und Resolutionsantrag lautet:

 

„Der zuständige Stadtrat für Stadtentwicklung und Verkehr wird ersucht, die Einrichtung von Stiftungsgastprofessuren an der TU Wien sowie Akademie der bildenden Kunst zu unterstützen.

 

In formeller Hinsicht wird um die sofortige Abstimmung ersucht."

 

Meine Damen und Herren! Zwei Plandokumente stehen zur Diskussion, gleichzeitig wieder als Schwerpunkt-Gegenstand. Kollege Lindenmayr hat sich mit der Kärntner Straße sehr ausgiebig beschäftigt.

 

Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir daher, den zweiten Teil hier einmal als Einführung zu machen. Es geht um das Plandokument 7819, Demuthgasse, 16. Bezirk. Es wird auch immer wieder fälschlich vom Flötzersteig gesprochen, der zwar dort im unmittelbaren Bereich ist, aber nicht jene von Ihnen aufgeworfenen Problemzonen auflöst.

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen – Kollegin Gretner sehe ich, und ich sehe auch Kollegen Mahdalik –, manchmal habe ich so das Gefühl, wenn wir hier über Plandokumente sprechen und es in die Detailarbeit geht, dass man es sich dann ganz einfach leicht macht: Man hat irgendwelche Zurufe, man hört irgendetwas, man interpretiert etwas, man glaubt, es zu verstehen, aber versteht es eben nicht ganz.

 

Und bei diesem Plandokument glaube ich auf Grund der beiden Anträge, dieses Gefühl auch unterstrichen bekommen zu haben. Wenn man von Gleichheit spricht, von Planungsgleichheit und Ausnützbargleichheit, dann hätte man es sich auch leichter machen können, indem man sich dieses Plandokument ganz genau anschaut oder, wenn Sie so wollen, bis ins Detail anschaut.

 

Welche Situation haben wir mit der heutigen Rechtslage? Ich habe mir alle Liegenschaften angeschaut, auch im Detail. Ich war dort und habe mir auch die Gegend dementsprechend angeschaut. Man soll ja wissen, wovon man spricht. Ich nehme an, Sie waren auch dort. Waren Sie (in Richtung GRin Dipl-Ing Sabine Gretner) auch mit dem Fahrrad dort? Das können wir ja ein anderes Mal diskutieren. Es ist übrigens auch eine schöne Gegend zum Radfahren, ein bisschen anstrengend, aber es geht.

 

Ich habe es mir angeschaut und habe mir die jetzige Rechtslage zu Gemüte geführt, was bedeutet: Wir haben dort Grundstücke, die eine Bebauung von etwa 120 bis 207 m² nach der jetzigen Rechtslage zulassen. Das heißt, ein Grundstück darf nur zu 14 Prozent bebaut werden, ein anderes Grundstück darf zu 32 Prozent bebaut werden, ganz unterschiedlich, keine Größenverhältnisse, keine einheitlichen Teile. Und ich glaube, auf das sollten wir auch Rücksicht nehmen! Wir sollten nicht immer nur den Weg gehen und sagen: Das muss alles so bleiben!, sondern wir sollten auch schauen, wie die Situation im Detail ausschaut.

 

Und wenn ich mir jetzt das Plandokument im Detail anschaue, das auch so in der Bezirksvertretung dementsprechend beschlossen wurde, komme ich drauf, mit der jetzigen Widmung hat sich die Situation insofern geändert, dass die Bebaubarkeit zwischen 24 und maximal 33 Prozent liegt. Ein Grundstück ist halt ein Problem, aber der Rest der Grundstücke hat eine gleich große Bebauungsmöglichkeit.

 

Was hier als Märchen erzählt wird, ist, dass zum Beispiel ein Schwarzbau, wo es einen dementsprechenden Abtragungsbescheid gibt, oder ein nicht genehmigter Bau, wo es eine dementsprechende gerichtliche Entscheidung gegeben hat ... Und in dieser Gegend hat es mehrere gerichtliche Entscheidungen gegeben. Frau Kollegin Gretner, ich nehme an, Sie haben sich alle angeschaut, haben es nachvollzogen! Sie sind ja eine Fachfrau. Ich bin ja nur ein Laie, der sich das ganz genau anschauen muss und ganz genau in die Tiefe geht. (GR Anton Mahdalik: Das merkt man deutlich!) – Kollege Mahdalik, manche Laien haben mehr Verständnis als Fachleute, wenn sie es sich genau anschauen und jeden Punkt und Beistrich anschauen! Ich kann Ihnen das empfehlen! Sie sollten das bei Gelegenheit auch einmal tun, alles genau anschauen. (GR Günter Kenesei: Manche Laien ...!) – Kollege Kenesei, Ihre Einwände kenne ich! Ich gehe nicht darauf ein, es richtet sich von selbst. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Das heißt, mit diesem Plandokument, auch mit dieser Änderung, die jetzt zur Vorlage liegt, gibt es keine Änderung dahin gehend, dass die Aufträge zur Entfernung rückgenommen werden. Da gibt es keine Sanktionierung, weil es ganz einfach falsch ist. Der neue Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nimmt eben wesentlich Rücksicht auf die Tatsache, dass eine Gleichbehandlung stattfindet. Und das sollte in einer Stadt sein!

 

Und daher sind auch die Vorwürfe, die Sie machen, Herr Kollege, von wegen SPÖ-Freundschaft nicht stichhaltig! Ich habe da nicht erzählt, dass das angeblich mit der SPÖ etwas zu tun hat. Ich habe mir nicht die Leute angeschaut, wer dort wohnt, sondern ich habe mir die technischen Unterlagen angeschaut. Ich habe mir den Bebauungsplan angeschaut. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das müssen Sie sich mit dem Kollegen ausmachen! Haben Sie es sich ausgemacht? Ich nehme an, Sie haben eine tatsächliche Besichtigung gemacht, dass es kein Freund von Ihnen ist. Sie haben es anscheinend nicht gemacht, sonst hätte ich es gesehen.

 

Ich habe mir nicht angeschaut, wer da Grundeigentümer ist. Ich habe mir nicht angeschaut, wen es trifft. Ich habe mir die technischen Voraussetzungen angeschaut.

 

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