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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 89

 

dieser negativen Entwicklung sind, um bereits vor Ausbruch von Aggression wirksam eingreifen zu können.

 

Die amtsführende Stadträtin möge sich dafür einsetzen, binnen eines Jahres eine umfassende Studie anzufertigen über die Ursachen von Gewalt, um daraufhin aufbauend mit einem Expertenteam ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Gewalt zu erstellen.“

 

Für Opfer, die bereits von Gewalt betroffen sind, die bereits Opfer von Gewalttaten geworden sind, bringe ich gemeinsam mit meinen Kollegen Dr Wolfgang Ulm und Mag Ekici einen weiteren Antrag betreffend einen weiteren Ausbau von Einrichtungen gegen Gewalt in der Familie ein.

 

Gerade in der Bundeshauptstadt ist Gewalt in der Familie, vor allem gegenüber Frauen, ein großes Problem, ein bekanntes Thema. Und um hier eine Bekämpfung dieser Tendenz und eine adäquate Betreuung der Opfer sicherzustellen, ergibt sich für uns alle die politische Verpflichtung, die Aktivitäten auf diesem Gebiet sowie die Einrichtungen zu unterstützen und für die Zukunft damit abzusichern. Anlässlich (GRin Martina Ludwig-Faymann schüttelt den Kopf.) - na Momenterl - der 30 Jahre Wiener Frauenhäuser haben wir die Bedeutung der Wiener Frauenhäuser wieder ganz deutlich gesehen. 11 000 Frauen haben in diesem Zeitraum diese Einrichtung besucht. Es ist aber notwendig, und das wissen wir auch von den Frauenhäusern direkt, dass es hier zu einem weiteren Ausbau kommt. Ein weiteres Frauenhaus wäre notwendig und die Übergangswohnungen, denen wir zustimmen, gehören ebenfalls dringend ausgeweitet:

 

„Die amtsführende Stadträtin wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass ein weiterer Ausbau der Einrichtungen gegen Gewalt in der Familie, insbesondere der Frauenhäuser, erfolgt.“

 

Jetzt noch ein paar Worte bezüglich Zwangsehe an die Kollegin Vassilakou. Sie können uns nicht auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass es den Straftatbestand der Zwangsehe schon gibt, denn dieser Nachweis ist nicht erbringbar. Aber es müsste für Sie ein Leichtes sein, uns zu sagen, um welchen Paragraphen es sich handelt und uns diesen Paragraphen nennen, in dem das Wort Zwangsehe explizit vorkommt. Den gibt es nicht und Sie können natürlich diesen Begriff Zwangsehe unter den allgemeinen Begriff der Nötigung subsumieren. Das ist uns aber zu unspezifisch. Der Straftatbestand der Zwangsehe ist so spezifisch, dass es hier einer eigenen Regelung bedarf. Wir haben uns ja auch in Arbeitskreisen damit auseinandergesetzt und eigentlich war in diesen Arbeitskreisen klar, dass das für jede einzelne Partei ein besonders wesentliches Thema ist, zumindest hat es den Eindruck gemacht und so ausgesehen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wieso es dann plötzlich eine Weigerung gibt, hier einen eigenen Straftatbestand aufzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es geht ja nicht nur darum, dass man jetzt einfach ein weiteres Gesetz schafft, sondern dass man spezifisch darauf hinweist, dass es sich hier um ein verpöntes Verhalten mit einem besonderen Unrechtsgehalt handelt. Das ist eine bewusstseinsbildende Maßnahme. Außerdem möchte ich hinzufügen, dass die GRÜNEN in Vorarlberg bei einem ähnlichen Antrag bei zwei Punkten – das ist punktweise abgestimmt worden – zugestimmt haben und die SPÖ bei drei der vorhandenen fünf Punkte.

 

Ich bringe daher folgenden Antrag gemeinsam mit Dr Ulm und Sirvan Ekici ein betreffend die Einführung eines eigenen Straftatbestandes „Zwangsehe“ und weitere rechtliche und faktische Unterstützung der Opfer von Zwangsehen.

 

Wir haben über das Ausmaß in Österreich hier kaum gesicherte Daten. Wir wissen, dass Zwangsehe eine Menschenrechtsverletzung darstellt und deutlich öffentlich geächtet gehört. Es ist weder aus patriarchalisch traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen akzeptabel, dass Zwangsverheiratung in Österreich stattfindet. Ziel muss es sein, die Zwangsehe wirksamer zu bekämpfen.

 

Die Wiener Stadtregierung wird daher ersucht, sich bei der Bundesregierung gemäß unserem Beschluss- und Resolutionsantrag dafür einzusetzen, dass es diesen eigenen Straftatbestand gibt, dass die aktuellen Verjährungsfristen verlängert werden, dass es jungen Frauen erleichtert wird, aus diesen Ehen auszubrechen, wozu auch eine Ausweitung von Betreuungsprojekten gehört, dass sowohl im Fremdenrecht als auch im Staatsbürgerschaftsrecht Anpassungen dementsprechend erfolgen, sodass das eine abschreckende Signalwirkung hat und dass im zivilrechtlichen Bereich die Rechte der Opfer gestärkt werden.

 

Und in formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es ist eine dringende und überfällige Notwendigkeit, Gewalt durch alle möglichen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen entgegenzuwirken und ich bitte hiermit um Zustimmung zu unseren Anträgen. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Zum Wort gemeldet ist nun Frau GRin Mag (FH) Tanja Wehsely.

 

GRin Mag (FH) Tanja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte mich zu Beginn bei meinem Kollegen Petr Baxant bedanken, der sehr richtige Worte in Richtung Jugend gefunden hat und auch in Richtung der anderen Fraktionen, mit diesem Thema Jugend, Jugendgewalt, Kriminalitätsanstieg, Sicherheitsgefühl, wie auch immer, vorsichtig und bedacht umzugehen. Ich kann mich dem nur voll und ganz anschließen.

 

Leider anschließen muss ich mich auch und dabei bin ich aber jetzt eigentlich bei der Postnummer 11, die wir hier besprechen, kurz nicht bei Jugend und Jugendgewalt, sondern bei dem Antrag, den Sie gerade eingebracht haben, Frau Kollegin, der Ausbauforderung der Frauenhäuser in Wien. Ich darf Ihnen mitteilen, aber vielleicht besprechen Sie es jetzt auch gerade im Privatissimum: Die Ausbauforderung für Frauenhäuser in Wien ist glücklicherweise zur Zeit - und so sollte es auch

 

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