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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 89

 

Prävention ist und was wir tun können, um vorzubeugen, damit es nie mehr zu Ereignissen wie in Amstetten kommt, dass es aber auch viel seltener zu Vorfällen wie den Abertausenden kleinen Tragödien des Alltages kommt, die sich in den benachbarten Wohnungen abspielen.

 

Darauf sollten wir den Schwerpunkt in der Debatte legen, und genau in solche Maßnahmen sollten wir investieren. Wenn nämlich drakonische Strafen beziehungsweise sozusagen Strafen biblischen Ausmaßes gefordert werden – ich denke jetzt etwa an die Vorstellungen des Herrn Westenthaler bezüglich chemischer Kastration –, dann fühle ich mich sozusagen zurückversetzt, ich sage jetzt einmal: Back to the future.

 

Solche Vorgangsweisen haben meiner Meinung nach erstens nicht viel mit Prävention zu tun, denn sie greifen bekanntlich im Nachhinein, und zweitens sind drakonische Strafrahmen auch im Sinne des Opferschutzes bedenklich. Auch wenn sie unter Umständen gut gemeint sein mögen, bedeuten sie nämlich, dass in vielen Fällen die Opfer von Vergewaltigungen umgebracht werden. Das wollte ich auch einmal gesagt haben.

 

Viele Expertinnen und Experten und auch die Richtervereinigung warnen vor solchen Maßnahmen. Viele Menschen, die sich diesbezüglich auskennen, haben sich zu Wort gemeldet und haben erklärt, dass drakonische Maßnahmen in diesem Zusammenhang nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Die Verschärfung des Strafrahmens für eine Vergewaltigung à la Rübe ab, ab ins Gefängnis, nie mehr das Tageslicht erblicken und ähnliche Maßnahmen sind aus dem simplen Grund kontraproduktiv, als solche Strafrahmen bedeuten, dass in der Regel die Anzahl der toten Frauen nach Vergewaltigungen steigt. Wenn nämlich der Täter sozusagen den Unterschied nicht sieht und sowieso mit Lebenslänglich rechnen muss, falls er erwischt wird, dann sorgt er in der Regel dafür, dass er keine Zeugen zurücklässt.

 

Eine ähnliche Debatte hatten wir anlässlich des tragischen Falles des kleinen Buben, der vor Kurzem zu Tode misshandelt wurde. Sie werden sich an den Fall Luca erinnern können. Anlässlich dieses Falls entzündete sich eine ähnliche Debatte, nämlich betreffend Anzeigepflicht für Hausärzte. Auch in diesem Zusammenhang hat man gesagt, dass es zwar gut gemeint sein kann, dass es aber dennoch dazu führen kann, dass noch weniger Kinder jemals in eine Arztpraxis gebracht werden.

 

Ich glaube, so erschüttert wir jetzt auch sowohl über den Tod des Herrn Natschläger als auch über die ganze Tragödie in Amstetten sind, dass Anlassgesetzgebung ganz schlecht ist! Das ist eine schlechte Idee! Die Empörung und die Erschütterung, die wir alle in den ersten Wochen empfinden, ist ganz bestimmt ein schlechter Ratgeber. Es kommt ja nicht von ungefähr und macht Sinn, dass unsere Rechtssysteme gewachsen sind. In diesem Zusammenhang sollten Expertinnen und Experten, die solche Dinge aus der Vogelperspektive mit sehr viel Wissen und nicht emotional betrachten, Vorschläge unterbreiten. Diesen Vorschlägen sollten wir uns anschließen, und wir sollten das Ganze nicht sozusagen zu einem Jahrmarkt verkommen lassen, auf dem nach dem Motto „Wer bietet mehr?" jeder noch mehr und noch strengere Strafen fordert. – Das ist zwar populär und einfach, aber ich fürchte, das löst nichts!

 

Lassen Sie mich noch zwei kurze Anmerkungen zu zwei weiteren Anträgen der ÖVP machen, bevor ich zum Schluss komme.

 

Es gibt da einerseits einen Antrag der ÖVP betreffend Einführung eines eigenen Straftatbestandes Zwangsehe und weitere rechtliche und praktische Unterstützungsmöglichkeiten der Opfer von Zwangsehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Ich verstehe den Antrag betreffend Einführung eines eigenen Straftatbestandes deshalb nicht, weil es diesen ohnedies schon seit Längerem gibt. Das heißt, Sie beantragen hier etwas, was es bereits gibt. Daher fällt es uns natürlich schwer zuzustimmen, denn da würden wir ja so tun, als ob es das noch nicht gäbe und erst gemacht werden müsste.

 

Im Hinblick darauf möchte ich Sie ersuchen: Beantragen Sie nicht gesetzliche Regelungen, die es ohnedies schon gibt, es sei denn, Sie können uns irgendwie nachweisen, dass es das noch nicht gibt. Es gibt diesen Straftatbestand. (Zwischenruf von GR Dr Wolfgang Ulm.) Es hat vor Kurzem ... (Zwischenruf von GRin Mag Barbara Feldmann.)

 

Ich kann Ihnen nur sagen: Schauen Sie sich das noch einmal an! Ich bin selbstverständlich dafür, dass so etwas geahndet wird und dass Täterinnen und Täter auch hinterher mit Konsequenzen zu rechnen haben.

 

Im Übrigen hat jemand gemäß dem österreichischen Rechtssystem, wenn er nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat und verurteilt wird, damit zu rechnen, dass er oder sie hinterher nicht eingebürgert werden kann. Das ist bereits jetzt rechtlich so geregelt. Außerdem muss man auch damit rechnen, dass ab einem gewissen Strafrahmen auch die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert wird oder manchmal unmittelbar nach Verbüßung der Strafe ein Aufenthaltsverbot verhängt wird.

 

Das heißt, es gibt das, was Sie fordern, bereits. All das gibt es, und daher können wir, wie gesagt, unsere Zustimmung hiezu nicht erteilen. Wir sehen nicht ein, warum wir Dinge beantragen sollen, die es bereits gibt, und warum wir diese noch einmal beschließen sollen.

 

Ich möchte hingegen noch einmal in Erinnerung rufen, dass es in dieser Stadt keine spezialisierte Unterbringungs- und Betreuungseinrichtung für Mädchen gibt, die von Zwangsehen betroffen sind, und an dieser Stelle einmal mehr die grüne Forderung bekräftigen. Es ist sehr gut, dass wir Frauenhäuser haben. Wir brauchen jedoch auch Häuser, die auf solche Fälle spezialisiert sind, also die Schaffung spezialisierter Unterbringungseinrichtung für Mädchen, die von Zwangsehen betroffen sind, wie immer Sie diese letztlich benennen möchten.

 

Außerdem gibt es noch einen Antrag betreffend Verschandelung von öffentlichen und privaten Gebäuden durch Schmieraktionen. Es ist dies ein Antrag auf

 

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