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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 117

 

Insbesondere der jüngst bekannt gewordene Fall eines achtjährigen Mädchens aus Wien Favoriten lässt Kritik an der Arbeit des Wiener Jugendamts aufkommen. Frau Stadträtin, Sie haben diesen Fall heute in der mündlichen Fragestunde schon geschildert. Das heißt, ich werde ihn nicht weiter ausführen. Wir wissen alle, das Mädchen ist in einer äußerst konfliktträchtigen Situation, hat mit einer alkoholkranken Mutter gelebt und die Situation war dem Jugendamt bereits mehrere Jahre bekannt. Nach den neuerlichen Misshandlungsvorkommnissen wurde der Mutter jetzt bei Gericht die Obsorge entzogen (VBgmin Grete Laska: Woher haben Sie die neuerlichen?), aber das Jugendamt wollte in diesem Fall die Situation mit der Mutter bereinigen, nachdem die offenkundigen Misshandlungen dem Jugendamt angezeigt wurden. (VBgmin Grete Laska: Das stimmt ja überhaupt nicht! Sie haben nicht zugehört!)

 

Bestürzend ist, dass das Jugendamt nicht die Polizei oder das Gericht verständigt hat, nachdem die Misshandlungsspuren dem Jugendamt offiziell angezeigt wurden. (VBgmin Grete Laska: Ihre Darstellung wird nicht wahrer, wenn Sie immer wieder die falsche wiederholen!) - Ich wiederhole es nicht, sondern ich sage in meiner Begründung jetzt ganz konkret, worum es uns geht. (VBgmin Grete Laska: Sie haben gesagt, Sie haben mir zugehört! Aber Sie erzählen wieder dasselbe, was in den Zeitungen falsch gestanden ist!) - Ich habe wiederholt, Frau Stadträtin, was Sie uns heute in der Fragestunde erzählt haben! (VBgmin Grete Laska: Es ist aber Tatsache, dass Sie eine falsche Darstellung wie ein wiederholtes Abspielen zum Besten geben! Wollen wir jetzt sachlich diskutieren oder nicht?)

 

Hier ging es nicht um eine normale Konfliktsituation, die natürlich zuerst innerhalb der Familie geregelt werden müsste, sondern es ging um eine Kindesmisshandlung! (VBgmin Grete Laska: Das ist der einzige Punkt, der stimmt!) Das ist ein Fall von vielen, aber es wird wahrscheinlich nicht der letzte sein! (VBgmin Grete Laska: Bedauern Sie das? Das ist ja unglaublich!) Befremdlich für uns ist, und das ist der Grund, warum wir diese Dringliche Anfrage stellen, dass es keine Reaktion der SPÖ-Stadtregierung in diesem Fall gab. (GR Franz Ekkamp: Ihre Behauptung ist unglaublich!) Es gab keine Reaktion von Ihnen! (VBgmin Grete Laska: Das ist das Einzige, worauf Sie sich beziehen und worüber sie sich empören!) - Das ist nicht das Einzige, aber das ist eine Möglichkeit, das heute einmal zur Sprache zu bringen! (VBgmin Grete Laska: Da tun mir alle Kinder leid, für die Sie vielleicht verantwortlich sind!)

 

Herr Bgm Häupl, die Wienerinnen und Wiener erwarten von Ihnen, Stellung zu beziehen, Schritte einzuleiten und die Sache zu klären! - Danke. (Beifall bei der ÖVP. - VBgmin Grete Laska: Das ist eigentlich unfassbar! Es gibt offensichtlich in der ÖVP keine höhere Qualität, um zu argumentieren! Unglaublich!)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zum Wort gemeldet. - Ich bitte darum.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Ich möchte, wiewohl das heute schon mehrmals der Fall war, noch einmal zum Anlassfall zurückkommen, denn die Begründung hat gerade bewiesen, dass, so hoffe ich jedenfalls, ständige Wiederholung den Unterrichtsertrag sichert.

 

Ich wiederhole daher: Ab Bekanntwerden der Misshandlung des Mädchens war das Jugendamt involviert. Schon am Wochenende, als die Bekannte, zu der sich das Mädchen flüchtete, die Polizei rief, wurde das Jugendamt, im konkreten Fall das zuständige Krisenzentrum, informiert. Da das Mädchen jedoch nicht ins Krisenzentrum wollte, wurde von der Polizei das Einverständnis der Mutter eingeholt und das Mädchen bei der Bekannten belassen. Am Montag erschien das Mädchen in Begleitung des Onkels, jener Bekannten, bei der es genächtigt hatte, und jenes Mannes, der sich später an die Medien wandte, in der Regionalstelle. Die SozialarbeiterInnen wollten das Mädchen im Krisenzentrum aufnehmen, doch das Mädchen und der Onkel lehnten das ab, weil der Onkel das Mädchen gleich nach Polen mitnehmen wollte. Dem konnte und durfte das Jugendamt aber nicht zustimmen, da der Onkel völlig unbekannt war, seine Lebensverhältnisse in Polen ebenso nicht bekannt sind und einer solchen Übernahme des Kindes die Obsorgeberechtigten beziehungsweise das Pflegschaftsgericht zustimmen müssten. In der Folge vereinbarte die Sozialarbeiterin für den Onkel einen Termin am zuständigen Pflegschaftsgericht, den dieser dann auch wahrnahm. Die Linie des Jugendamts war weiterhin, Aufnahme des Kindes ins Krisenzentrum und weitere Abklärung der nächsten Schritte. Auch im Hinblick darauf, dass das Mädchen österreichische Staatsbürgerin und schulpflichtig ist, erschien dem Jugendamt ein Verbleib des Mädchens in Wien sinnvoller. Die Richterin am Bezirksgericht entschied dann nach mehrmaliger telefonischer Rücksprache mit dem Jugendamt für die vorläufige Obsorgeübertragung an den Onkel. Bis hierher hatte das Jugendamt ganz unbestreitbar korrekt gehandelt.

 

Im Gegensatz zu manchen, vielleicht auch lancierten, öffentlichen Darstellungen, kam es in den Jahren der Betreuung der Familie durch das Jugendamt nie zu derartigen Übergriffen und Misshandlungen der Mutter gegenüber ihrer Tochter. Daher hatte das Jugendamt bis zu jenem Tag, den ich eben schilderte, keinerlei Grund, der Mutter das Kind wegzunehmen. Auf Grund der schwierigen familiären Verhältnisse, die eine Betreuung erforderlich machten, gab es zudem ein Controlsetting mit der Schule. Auch in der Schule fielen nie Misshandlungsspuren auf. Das Mädchen wurde von der Schule als gepflegtes, von der Mutter gut versorgtes Kind wahrgenommen. Die Mutter galt als kooperativ und bemüht. Auch die Absenzen in der Schule waren nicht gegeben.

 

Das Jugendamt ist grundsätzlich angehalten, stets die gelindesten zum Ziel führenden Maßnahmen anzuwenden. Eine sofortige Herausnahme des Kindes darf nur bei Gefahr in Verzug erfolgen und es muss innerhalb von acht Tagen ein entsprechender Antrag nach § 215 ABGB in Verbindung mit § 176 ABGB vom Jugendamt beim Pflegschaftsgericht eingebracht werden,

 

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