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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 21.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 58

 

stellen daher einen Beschlussantrag.

 

„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, allen in Wien gemeldeten Arbeitslosen, NotstandshilfebezieherInnen, PensionssozialhilfebezieherInnen, MindestpensionistInnen und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, welche ein Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz beziehen, einen Heizkostenzuschuss von mindestens 175 EUR auszubezahlen. (GR Christian Oxonitsch: Gibt es das in Niederösterreich auch?)

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mörk. Ich erteil es ihr.

 

GRin Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In diesem Geschäftsstück behandeln wir den Heizkostenzuschuss für die jetzige Periode 2007 und 2008 in der Höhe von 100 EUR. Die Stadt Wien unterstützt somit auch im kommenden Winter sozial Schwache und kommt sehr wohl ihrer sozialen Verantwortung nach.

 

Herr Mag Ebinger, Sie haben angeführt, die Heizperiode sollte nicht von November bis März gelten. Gestatten Sie mir da eine Anmerkung: GeldaushilfebezieherInnen erhalten monatlich einen Heizkostenzuschuss von 41 EUR. Das sind im Jahr 492 EUR. Diese Personen erhalten auch noch zusätzlich die 100 EUR, die wir heute hier beschließen werden.

 

Vor allem möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Stadt Wien vor allem im Jahr 2006 die Sozialhilferichtsätze überdimensional angehoben hat. Es kam zu durchschnittlichen Erhöhungen von 5,1 Prozent. Vor allem wurde auch die Form der Richtsatzverordnung geändert, dadurch konnten vermehrt kinderreiche Familien aber auch AlleinerzieherInnen mit mehreren Kinder überdimensional unterstützt werden.

 

Und ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass mit dieser Maßnahme damals 6,6 Millionen EUR für SozialhilfebezieherInnen zur Verfügung gestellt wurden.

 

Bezüglich ihrer Forderung einer automatischen Anweisung, Frau Praniess-Kastner: DauerleistungsbezieherInnen der Stadt Wien erhalten automatisch diese Heizbeihilfe angewiesen. Das gilt auch für GeldaushilfebezieherInnen und so genannte RichtsatzergänzungsbezieherInnen, das sind diejenigen, deren Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld zu gering ist. Leider gibt es vermehrt auch Personen, deren Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit geringer ist als die Sozialhilferichtsätze. Auch diese bekommen diese Heizbeihilfe automatisch bei ihrem nächsten Antrag bei ihrer Auszahlung angewiesen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche Sie, diesen Antrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteil es ihm.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Natürlich stimmen wir dem Heizkostenzuschuss zu. 100 EUR mehr ist besser als ein leeres Geldbörsel. Wir stimmen auch dem Antrag der ÖVP zu, denn 175 EUR mehr würde noch mehr Geld im Geldbörsel bedeuten. Allfällige Anträge der FPÖ würden noch mehr vorsehen. Auch denen würden wir zustimmen, denn noch mehr Geld für die Ärmsten der Armen wäre angebracht.

 

Das, was mich angesichts der Zahlen, nämlich des Gesamtvolumens dieses Heizkostenzuschusses fast deprimiert, ist: Man muss sich einmal vor Augen halten, wie viele Leute das sind, über die da heute beschlossen wird. 4 750 000 EUR Heizkostenzuschuss ist geplant. Das sind 47 500 Leute, die einen Heizkostenzuschuss bekommen. Jetzt muss man noch rechnen, dass es Leute gibt, die das nicht beantragen aus verschiedenen Gründen. Die Dunkelziffer kennen wir nicht. Sagen wir einmal, mindestens 50 000 Leute hätten nach dieser Berechnung einen Anspruch.

 

Jetzt muss man sich die Grenzen anschauen, ab wann man einen Heizkostenzuschuss bekommt oder wie lange man einen bekommt, wenn man von unten anfängt. Eine Person darf nicht mehr als 690,06 EUR im Monat netto zur Verfügung haben, um einen Heizkostenzuschuss zu bekommen. Zwei Personen dürften zusammen 1 037,12 EUR zur Verfügung haben, und wenn Kinder im Haushalt leben, sind es noch einmal pro Kind 72,34 EUR. Jetzt machen wir ein Beispiel mit einer Frau und zwei Kindern, einer Alleinerzieherin. Diese darf dann insgesamt 834,70 EUR zu dritt zur Verfügung haben, dann bekommt sie einen Heizkostenzuschuss. Hätte sie 835 EUR, würde sie keinen bekommen.

 

Das ist doch eine erschreckende Zahl, zu denken, dass unter diesen Zahlen – 690 EUR alleine, 1 037 EUR zu zweit, 72 EUR pro Kind – 47 500 Leute in der Stadt leben, die Anspruch auf das haben.

 

Ob jetzt soziale Wohltat oder nicht, 100 EUR oder 175 EUR, aber das ist die erschreckende Zahl, die wir nun quasi zur Kenntnis nehmen und weitermachen. Das ist pure Armut! Das sind noch nicht alle, die arm sind - denn jemand, der ein bisschen mehr als die vorhin angeführten Grenzen hat, ist auch arm -, das sind die allerärmsten! So arm musst du sein, dass du einen Heizkostenzuschuss bekommst; das heißt, dass du gerade noch 834 EUR zur Verfügung hast. Ich habe keine Ahnung, wie man mit 834 EUR Miete zahlt, Essen einkauft, die Kinder in die Schule schickt und, und, und. Ich sage ganz ehrlich, ich wüsste nicht, wie ich das organisiere. Hut ab vor den Leuten, die das irgendwie organisieren!

 

Wird diese Zahl noch verglichen mit der Armutsgefährdungsschwelle: eine Person 900 EUR, ohne Kinder, Single-Haushalt. Das ist die Armutsgefährdungsschwelle, die wir momentan in Österreich annehmen, und so viele Leute in der Stadt fallen darunter! Diese erschreckende Armut gilt es zu bekämpfen, nicht nur im Winter, wenn die Leute nicht heizen können.

 

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