«  1  »

 

Gemeinderat, 20. Sitzung vom 27.04.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 108

 

Gebärmutterhalskrebs. Diese Infektion kann nicht nur bei Frauen, sondern auch bei Männern auftreten. Auch diese können erkranken, etwa an Genitalwarzen, die durch diese Infektion ausgelöst werden. Besonders bei Frauen zwischen 30 und 50 gibt es allerdings eine sehr hohe Selbstheilungstendenz. Bei 80 Prozent der Frauen bleibt die Infektion überhaupt unauffällig, und von 60 infizierten Frauen haben 59 diese Infektion nach einem Jahr besiegt. Das besagt eine Untersuchung von Kaufmann, die 2006 durchgeführt wurde. Wie bei allen Erkrankungen haben natürlich auch hier Raucherinnen ein besonders hohes Risiko; sie sollten besser beginnen, mit dem Rauchen aufzuhören!

 

Nur langfristige Infektionen führen zu Veränderungen der Zellen des Gebärmutterhalses, und wenn im Krankheitsfall ein Belag entfernt wird, dann wird nach dieser Operation für beide Partner – denn es ist ja nicht nur ein Partner gefährdet – die Impfung von der Sozialversicherung bezahlt. Bei medizinischer Indikation muss man die Impfung also nicht selbst bezahlen.

 

Ganz wichtig ist, an dieser Stelle wieder zu erwähnen, dass für eine Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs nach wie vor die Pap-Abstriche die beste Methode sind. Auf Grund der Untersuchungen in den letzten 15 Jahren hat sich gezeigt, dass die Zahl der Neuerkrankungen um die Hälfte verringert werden konnte. Das haben nicht die Impfungen bewirkt, denn diese gab es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, sondern regelmäßige Untersuchungen durch den Gynäkologen oder die Gynäkologin.

 

Weiters ist dazu noch zu erwähnen, dass die europäische Arzneimittelbehörde von diesem Impfstoff nun nicht mehr sagt, dass man ihn nicht verwenden kann, wenn jemand bereits infiziert ist oder war und die Erkrankung nicht ausgeheilt ist. Untersuchungen zufolge ist bei 60 Prozent der Frauen fünf Jahre nach dem ersten Geschlechtsverkehr eine Infektion mit dem Virus möglich, der gleichzeitig aber nicht zu Krebs führen muss.

 

Die Zulassung des Impfstoffes erfolgte auf Grund von notwendigen Studien. Andererseits ist die Studiendauer noch viel zu kurz. Und das ist die zwingende Aussage, warum wir diesen Antrag heute ablehnen: Ich denke, es bedarf eines längeren Zeitraums, um die Wirkung dieser Impfung überwachen und deren Qualität festzustellen zu können.

 

Ganz wichtig ist, dass sowohl männliche als auch weibliche Jugendliche diese Immunitätsimpfung im Alter von 9 bis 15 Jahren, aber auf jeden Fall vor dem ersten Geschlechtsverkehr, erhalten sollten. Das ist die Hauptzielgruppe, nur dann sind die Jugendlichen wirklich vor weiteren Infektionen geschützt.

 

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat die Herstellerfirma auch beauftragt, eine Überprüfung auf Nebenwirkungen durchzuführen. Da der Impfstoff erst seit gut einem Jahr eingeführt ist, gibt es bisher keine systematisch erfassten Ergebnisse. Kontrolle und Dokumentation ist daher ganz wichtig. Das ist aber nicht ganz einfach, weil sich die geimpften Personen nicht für eine solche Langzeitstudie zur Verfügung stellen müssen.

 

Die Ermittlung der Langzeiteffekte, der Wirksamkeit und auch des individuellen Nutzens der Impfung ist wichtig. Bis es einen messbaren Erfolg gibt, kann es aber noch einige Jahre dauern. Eine genaue diesbezügliche Untersuchung kann nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Es liegt daher im medizinischen Interesse, dass die Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen im Interesse der PatientInnen diese Impfung nur dann bezahlen, wenn deren Nutzen nach Abschluss der Evaluierungsphase gesichert ist.

 

Andererseits müssen auch die Pharmafirmen zu einer Preisreduktion bewegt werden. Derzeit kostet der Impfstoff in Österreich für alle drei Teilimpfungen 465 EUR, in den USA kostet er, umgerechnet, nur 280 EUR. Man sieht also, wie groß die Preisspanne der Pharmafirmen und der Apotheker ist.

 

Ich bin der Meinung, dass in jedem Fall, in dem sinnvollerweise durch eine Impfung eine Linderung herbeigeführt werden kann, diese auch angewendet werden soll. Man darf aber, wie gesagt, nicht außer Acht lassen, dass diesfalls, wie immer bei der Neueinführung medizinischer Behandlungsformen, auch umfangreiche Studien und eine längere Evaluationszeit vonnöten sind, damit sichergestellt werden kann, dass die Qualität stimmt und es nicht zu anderen Langzeitschädigungen und -folgen kommen kann.

 

Zweitens möchte ich nochmals betonen, dass es nicht zu einer Fokussierung auf Mädchen kommen darf: Sowohl Mädchen wie Burschen müssen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren vor dem ersten Sexualverkehr geimpft werden. – Wir werden die Ergebnisse der Evaluierung abwarten und dann unsere Beschlüsse fassen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Zu Wort ist niemand gemeldet. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

Ein Gegen- oder Abänderungsantrag wurde nicht gestellt.

 

Daher komme ich zur Abstimmung der Postnummer 12.

 

Ich bitte jene, die der Postnummer 12 zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke für die Einstimmigkeit.

 

Es wurden mehrere Beschlussanträge eingebracht, und ich werde sie der Reihe nach abstimmen lassen.

 

Der erste Antrag wurde von der FPÖ eingebracht und befasst sich mit dem verbilligten Führerschein. Es wurde die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Der Antrag wird vom Antragsteller unterstützt und hat daher nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Der nächste Beschlussantrag, eingebracht von der FPÖ, befasst sich mit der Freifahrt für Lehrlinge. Auch hier wurde die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Der Antrag wird von FPÖ und GRÜNEN unterstützt und hat nicht die ausreichende Mehrheit.

 

Der nächste Antrag ist ebenfalls ein Beschlussantrag der FPÖ. Er betrifft die Gleichstellung der Lehrlinge und

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular