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Gemeinderat, 10. Sitzung vom 27.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 96

 

einem Lob, womit ich mir schwer tue, aber ich muss hie und da auch loben, sind die öffentlichen Verkehrsmittel. Die U-Bahnen in Wien sind relativ gut ausgebaut. Das heißt, ich bin gar nicht gezwungen, heute mit einem Fahrrad zum Arbeitsplatz zu fahren. Ich kann heute relativ bequem und gefahrlos, wenn das Wetter schlecht ist, mit der Straßenbahn, mit dem Autobus und mit der U-Bahn fahren, noch nicht überallhin, ich kann nicht nach Aspern fahren, ich kann nicht nach Rothneusiedl fahren, aber immerhin kann ich den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in kürzester Zeit erreichen. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich jeden Tag damit fahre.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation in Wien mit Radwegen, mit Tempolimits und mit Garagen ist eine verwirrende. Manche Bezirke glauben, sie können Stadtplanung übernehmen. Die bestimmen, wo Radfahrer gegen die Einbahnen fahren, wollen eigene Tempolimits haben und so weiter. Wenn alle Bezirke die Möglichkeiten, Herr Stadtrat, ausreizen, die man ihnen in dieser Sache gibt, indem man ihnen sagt, sie können das eh machen, wie dem 7. Bezirk, der ruhig das Tempo reduzieren soll und man das mit einem Augenzwickern schon machen wird, wenn dem so ist, Herr Stadtrat, können Sie sich eigentlich politisch verabschieden! Jetzt sage ich, politisch würde es gar nicht so auffallen, Herr Stadtrat, wenn Sie sich verabschieden, denn nach Rothneusiedl herrscht an sich eh schon der Herr Bürgermeister und sagt, wo es langgeht. Beim Tempo haben Sie die StRin Sima, die Ihnen sagt, wo es langgeht. Bei den Radwegen haben Sie die Bezirke, die Ihnen sagen, wo es langgeht. Aber persönlich, Herr Stadtrat, sage ich, es wäre mir lieber, wenn einige Selbstdarsteller der Innenpolitik in Wien, die als verkleidete Bezirksvorsteher herumrennen, ihr Amt zurücklegen und nicht Sie. Sie sind berechenbar und Sie sind lernfähig, wie man bei der Nord-Ost-Umfahrung von Wien gesehen hat. Das hat mir sehr gefallen, dass Sie da lernfähig waren.

 

Den Rechnungsabschluss werden wir natürlich ablehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Frau GRin Dipl Ing Gretner, bitte.

 

GRin Dipl Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nur zwei Bemerkungen zu meinem Vorrednern:

 

Herr Madejski, Sie glauben aber nicht, dass der Abrieb von Fahrradreifen auch für den Feinstaub in der Stadt verantwortlich ist, oder? (Beifall bei den GRÜNEN. - GR Dr Herbert Madejski: Bei 25 Stundenkilometern!)

 

Das Zweite: Wenn man eine Einbahn umdreht, dann ist das nicht Stadtplanung, sondern heißt Verkehrsplanung. So viel dazu! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte mich jetzt einem anderen Thema widmen, und zwar der Stadtplanung.

 

Zur Einleitung die Vorgeschichte: Etwa vor einem Jahr hat meine Fraktion einen Antrag eingebracht, dass sich auch die mehrheitlich im Besitz der Stadt Wien befindlichen Unternehmen an den Wettbewerbsleitfaden für Vergabeverfahren zu halten haben. Dieser Antrag ist zu unserem Erstaunen einstimmig durchgegangen, wir haben uns recht gefreut. Nachdem wir aber dann monatelang nichts von der Umsetzung dieses Antrags bemerkt haben, habe ich eine Anfrage gestellt, welche Schritte bisher unternommen wurden, um diesen Antrag den Unternehmen und ausgegliederten Unternehmen der Stadt Wien auch bekannt zu machen. Ich habe dann eine wirklich sehr enttäuschende Antwort bekommen. Ich zitiere aus der Antwort des Herrn Finanzstadtrats Rieder. Da wird geschrieben, dass Beschlüsse des Wiener Gemeinderats eigentlich mehr oder weniger konkrete Wünsche, Vorstellungen et cetera an die Vollziehung seien und dass es ein unüberwindbares Spannungsverhältnis zum Gesellschaftsrecht gibt, das dem Privatrecht zugeordnet wird und somit die Umsetzung dieses von uns allen beschlossenen Antrags verhindert. Also der Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 28. Juni 2005 stößt an Grenzen, die der Bundesgesetzgeber eindeutig gezogen hat.

 

Wie ich mir aber habe sagen lassen, gilt das nur für die ausgegliederten Unternehmen der Stadt Wien und nicht für die Unternehmen der Stadt Wien, wie zum Beispiel Wiener Wohnen und Krankenanstaltenverbund. Hiezu gibt es in dieser Anfragebeantwortung keine Stellungnahme. Ich denke, wir werden also Schritte unternehmen müssen, um Sie daran zu erinnern, dass das für diese Unternehmen der Stadt Wien nicht gilt und dass sie dort sehr wohl weiterhin das öffentliche Interesse wahrhaben müssen und nicht so wie bei den ausgegliederten sich zurückziehen und dieses öffentliche Interesse für die Stadt und für die Bevölkerung der Stadt nicht mehr sicherstellen können.

 

Damit bin ich schon beim nächsten Thema. Ich habe den Krankenanstaltenverbund angesprochen. Das ist momentan wirklich ein sehr geeignetes Beispiel, da sich der Krankenanstaltenverbund unter die Immobilienspekulanten der Stadt begeben hat und beginnt, das Familiensilber der Stadt zu verscherbeln. Eines der Beispiele ist Steinhof. Es gibt schon heftige Diskussionen über die geplante Umwidmung, die derzeit in der öffentlichen Auflage ist. Es gibt auch große Befürchtungen, nicht nur von uns GRÜNEN, sondern auch von Stadtbildschützern und Naturschutzverbänden, dass diese Filetstücke der Stadt, die vor 100 Jahren der Bevölkerung zur Gesundheit und Erholung zur Verfügung gestellt wurden, nun kurzfristig, leichtfertig, viel zu schnell und ohne gutes Management verscherbelt werden.

 

Die Vorgehensweise ist leider durch falsche Information gekennzeichnet. Weil da immer wieder der Vorwurf an die Oppositionsparteien kommt, man würde übertreiben und falsch informieren, möchte ich Sie nur daran erinnern, dass in diversen Pressekonferenzen von Bgm Häupl behauptet wurde, dass mehr Grünflächen geschaffen werden. Das ist unrichtig. Es ist nur dann richtig, wenn man sich auf die bestehende Widmung bezieht! Es wird immer verschwiegen, und zwar auf allen Ebenen, dass die bestehende Widmung eine Baulandwidmung war, aber mit dem Zusatz ÖZ, das heißt für öffentliche Zwecke. Diese öffentlichen Zwecke sollen

 

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