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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 28.02.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 82

 

einem für westliche Millionenstädte moderaten Niveau sind.

 

Ein Erfolgsgeheimnis für unsere ausgezeichnete Wohnsituation, die auch bei den Bürgerinnen und Bürgern zu 90 Prozent, also zum ganz überwiegenden Teil, als sehr gut oder gut eingeschätzt wird, ist auch die Tatsache, dass wir eine soziale Durchmischung im Wohnbau haben. Wir haben es durchaus geschafft, dass in Gemeindebauten zwar durchaus die sozial Schwächeren leben, das ist richtig und gut so, dass aber auch Durchschnittsverdiener im Gemeindebau vertreten sind. Deshalb haben wir diese soziale Durchmischung, die uns ganz wesentlich von anderen Sozialbauten in anderen Ländern unterscheidet, wo im Sozialbau wirklich eine Ghettoisierung stattfindet. Diese soziale Durchmischung ist ein ganz wichtiges Ziel.

 

Ein weiteres Ziel, seit 2000 durch die Notfallswohnungen konkretisiert, ist, durchaus eine sanfte Öffnung des Gemeindebaus zu betreiben. Hätten wir eine unumschränkte Öffnung des Gemeindebaus betrieben, wie sie die GRÜNEN und teilweise die ÖVP oft gefordert haben – wobei allerdings das mit den 5 Prozent, wie es Görg einmal gefordert hat, auch keine unumschränkte Öffnung gewesen wäre –, dann wäre das sicherlich nicht positiv gewesen, dann wäre diese sinnvolle soziale Durchmischung nicht aufrechterhalten geblieben und dann hätten wir nicht eine so gute Wohnsituation. Wir sind jedoch vernünftig im Rahmen der sanften Öffnung vorgegangen.

 

Jetzt zur Umsetzung der Drittstaaten-Richtlinie: Diese wird an dieser sanften Art der Öffnung nichts ändern. Sie ändert in der Praxis überhaupt sehr wenig, weder am Ziel der sozialen Durchmischung noch am Anteil von Bewohnern mit Migrationshintergrund in den Gemeindebauten. Das diesbezügliche Verhältnis entspricht übrigens dem Gesamtdurchschnitt der Wiener Bevölkerung.

 

Die Drittstaaten-Richtlinie ist, wie gesagt, von der Europäischen Union mit Zustimmung der österreichischen Vertreter beschlossen worden, und sie ist – das ist mehrfach von meinen Vorrednern gesagt worden – natürlich auch umzusetzen. Das ist geltendes Recht. Auf dieser Basis hat der Nationalrat das diesbezügliche Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beschlossen, und dann ist die Niederlassungs- und Aufenthaltsdurchführungs-Verordnung der Bundesregierung dazugekommen.

 

Etwas muss man schon sagen: Diese Verordnung ist natürlich nicht sehr geglückt, sie ist äußerst kompliziert und äußerst schwierig nachzuvollziehen. (GR Heinz-Christian Strache: Swoboda!) Die Bundesregierung hat damit eine Verordnung erlassen, deren Folgen man schwer abschätzen kann. Deshalb ist es auch vollkommen unmöglich, Zahlen zu nennen.

 

Ich möchte nicht fremde Leute interpretieren, ich habe aber die Pressekonferenz der Kollegin Korun miterlebt, in der sie ausdrücklich gesagt hat, dass man nicht abschätzen kann, wie viele davon im sozialen Bereich betroffen wären. Ich glaube, das stimmt. Wenn Sie also schon grüne Abgeordnete zitieren, dann sollten Sie sie richtig zitieren! Das soll Ihnen auch ins Stammbuch geschrieben sein! (GR Heinz-Christian Strache: Sie rechnet mit 100 000, das habe ich genau gehört!) Sie sollen überhaupt richtig zitieren, ganz wurscht, wen Sie zitieren! Richtig ist aber jedenfalls, dass der Bund bei dieser Verordnung nicht optimal gearbeitet hat und dass wir uns in Wien jetzt mit den Folgen auseinander setzen müssen!

 

Zur Belegung meiner These zum Wohnbereich: Was wird sich ändern? – Ich sage: Es ändert sich nicht sehr viel. Wir haben betreffend die Information der Bevölkerung beim Wohnservice Wien eine Durchwahl eingerichtet, wo man sich erkundigen kann. Weiters gibt es eine Telefonnummer, unter welcher man einen persönlichen Termin ausmachen kann, und es sind seit Beginn der telefonischen Beratung betreffend EU-Richtlinie für Drittstaatsangehörige zirka 2 000 Telefonanfragen erfolgt. Die persönlichen Beratungen bei Wiener Wohnen liegen bei zirka 1 000 und die Vormerkungen bei zirka 200 mit Stichtag 27. Februar 2006. Wenn man das mal sechs hochrechnet, dann liegen wir bei etwas mehr als 1 000, was wir bisher bei Notfallswohnungen, die frei geworden sind, teilweise auch hatten.

 

Hier also künstliche Unruhe zu erzeugen, ist vollkommen fehl am Platz! Die Entwicklungen sind so, wie wir sie erwartet haben, und wir setzen diese Richtlinie vollkommen korrekt und sinnvoll um, ohne dabei wie die FPÖ künstlich Aufregung zu erzeugen.

 

Bei jeder Unklarheit gibt es Rücksprachen mit der MA 20, denn unklar ist natürlich manches. Da gibt es sehr alte Titel, dann gibt es neue Titel, und insgesamt geht es darum, dass man einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat. Vieles, was in dieser Verordnung steht, ist aber für Nichtjuristen überhaupt nicht und für Juristen oft schwer nachzuvollziehen. Das hat uns die Bundesregierung eingebrockt und damit müssen wir leben!

 

Um nun noch ein bisschen zum Sozialbereich zu kommen: Faktum ist, dass diese Richtlinie umgesetzt wird, wobei man in diesem Zusammenhang auf ein äußerst komplexes Fremdenrecht und ein äußerst komplexes Sozialhilferecht stößt. Außerdem ist diese ganz komplizierte Verordnung zu beachten. Alle seriösen Experten sagen, dass man keine Zahlen nennen kann, wie viele wirklich von der Sozialhilfe zusätzlich betroffen sein werden. Sicher ist, dass wir eine gute Zusammenarbeit auch mit den Fremdenrechtsbehörden haben. Es liegen mehrsprachige Anträge auf, und man arbeitet mit den NGOs zusammen, um eine sinnvolle Beratung zu gewährleisten. Ich glaube, all das ist notwendig und geschieht auch.

 

Zur FPÖ ist auch noch zu sagen, dass Sie ja mit der Regierung nichts mehr zu tun haben, Herr Kollege Strache! Andererseits heißt es noch immer “Freiheitlicher Parlamentsklub“, und soviel ich weiß, sind durchaus noch eine Reihe von Abgeordneten im Bund – angeblich fünf oder mehr –, die sich zur FPÖ bekennen. Wie gesagt: Ich weiß das nicht genau, ich kann das nur der Zeitung entnehmen. Es wäre einmal interessant, dass Sie sagen, wie viele vom Freiheitlichen Parlamentsklub zur Freiheitlichen Partei gehören! Stützen Sie die

 

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