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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 28.02.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 82

 

Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

 

Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (’Gleichbehandlungsrichtlinie’).

 

Der Europäische Rat erklärte zu letztgenannter Richtlinie bei seiner Sondertagung in Tampere am 15. und 16. Oktober 1999, dass die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen an diejenige der Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten angenähert werden sollte. Familienangehörige sollten auch das Recht haben, sich mit dem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedsstaat niederzulassen, um die familiäre Lebensgemeinschaft zu wahren und den langfristig Aufenthaltsberechtigten nicht in der Ausübung seines Aufenthaltsrechts zu behindern.

 

Die ’Gleichbehandlungsrichtlinie’ hat besondere Auswirkungen auf den sozialen Wohnbau als auch auf andere soziale Leistungen der Stadt Wien.

 

Gemäß diesen EU-Beschlüssen müssen insbesondere Gemeindewohnungen ab 23. Jänner 2006 auch für Nicht-EU-Ausländer geöffnet werden. Man müsse davon ausgehen, dass 40 Prozent der 228 000 Drittstaatsangehörigen in Wien, somit bis zu 100 000 Ausländer, Zugang zum sozialen Wohnbau erhalten.

 

Dieses Recht steht ihnen auch dann zu, wenn sie arbeitslos sind oder Notstandshilfe beziehen. Im Dezember 2005 haben in Wien 25 678 Ausländer Arbeitslosengeld bezogen. Die SPÖ spricht von der ’sanften Öffnung der Gemeindebauten’.

 

Derzeit werden rund 9 000 Gemeindebauwohnungen jährlich vergeben. Bei den Notfallswohnungen wurden in den letzten Jahren Ausländer schon bisher über Gebühr begünstigt. Letztes Jahr waren es 300, in den Jahren zuvor jeweils 1 000 Wohnungen. Daher ist die Aussage des Wohnbaustadtrates im Hinblick auf die ’Gleichbehandlungsrichtlinie’, wonach von bis zu 1 000 zusätzlichen Ansuchen im Jahr für Wohnungen im sozialen Wohnbau auszugehen ist, weit untertrieben.

 

Die alteingesessenen Wiener, denen schon jetzt beim Ansuchen um eine Gemeindewohnung kinderreiche Eingebürgerte vorgereiht werden, verdanken der EU nun noch längere Wartezeiten.

 

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien an den Bürgermeister der Stadt Wien nachfolgenden Dringlichen Antrag:

 

In Bezug auf die Auswirkungen der in der Begründung angeführten EU-Richtlinien wird der Bürgermeister aufgefordert, umgehend alle notwendigen und rechtlich möglichen Maßnahmen in seinem Wirkungsbereich zu ergreifen, um den Zugang zum sozialen und geförderten Wohnbau in Wien als auch zu den dadurch zugänglich werdenden Sozialleistungen weiterhin vornehmlich der Wiener Bevölkerung als Staatsbürger zu erhalten.

 

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beantragt, dass der Antrag verlesen und mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet. - Wien, 28. Februar 2006"

 

Vorsitzender GR Dr Wolfgang Ulm: Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrags sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Zur Begründung des Verlangens erteile ich Herrn GR Strache das Wort. - Bitte schön.

 

GR Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben heute diese Dringliche Initiative eingebracht, weil wir uns auf der einen Seite mit den Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes und vor allen Dingen der Richtlinie, die uns von der Europäischen Union vorgegeben wird, im Allgemeinen auseinander setzen wollen, aber auf der anderen Seite natürlich auch mit der Untätigkeit der sozialistischen Alleinregierung in Wien in diesem Zusammenhang, weil man natürlich hier auch untätig dieser Entwicklung zugesehen hat und wir in dieser Frage auch vieles den vormaligen sozialistischen Bundeskanzlern zu verdanken haben. Darauf komme ich aber später noch zu sprechen. (GR Dr Kurt Stürzenbecher: Aber zugestimmt hat der Dr Böhmdorfer!) Ja, darauf komme ich dann später noch zu sprechen.

 

Ich glaube, es kann nicht sein, dass man frei nach dem Motto: "Wir sind Präsident!" dieses Euro-Spektakel und EU-Spektakel, das jetzt gerade über uns hereinbricht, einfach so unkommentiert und kritiklos zur Kenntnis nehmen soll, so wie das heute leider Gottes in dieser Republik – auch im Parlament, da gebe ich Ihnen Recht, von Seiten der Bundesregierung, aber mit felsenfester Unterstützung der Sozialdemokraten im Parlament, mit toller Unterstützung der GRÜNEN im Parlament - natürlich unterstützt wird. Die EU-Verfassung zum Beispiel ist im österreichischen Parlament beschlossen worden, ohne dass man eine Volksabstimmung vorgenommen hat. Da hat man also nicht das österreichische Verfassungsrecht, in dem steht, das Recht geht vom Volk aus, berücksichtigt, sondern da hat man sich gedacht: Wir stimmen einfach ab - die Österreicher, die brauchen wir nicht abstimmen zu lassen -, und das soll dann später, im November im nächsten Jahr – nämlich in diesem – in Kraft treten! - So war es geplant.

 

Dass die Franzosen und die Holländer dann da einen Strich durch die Rechnung gemacht haben, darüber können wir Österreicher uns heute freuen, dass das so gekommen ist. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre - die Sozialdemokratie hat ja mitgespielt! -, dann hätten wir heute eine Europäische Unions-Verfassung, die ohne Volksabstimmung in Kraft treten würde.

 

Und genau darum geht es: 100 Prozent Fremdbestimmung aus Brüssel. - Und das gilt es abzuwenden! Wir wollen auch souveräne Rechte behalten, wir wollen auch Rechtsmöglichkeiten behalten, um uns zu schützen, um österreichische Arbeitnehmer zu schützen, um Staatsbürgerschaftsinteressen zu schützen. - Dass Sie

 

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