«  1  »

 

Gemeinderat, 39. Sitzung vom 30.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 64

 

Ich habe mir gedacht, wenn die vier Klubobleute in der Präsidiale gemeinsam sagen, sie sind damit einverstanden, dann wird das jetzt so sein.

 

Ich darf nun zu den Veränderungen kommen.

 

Dr Johannes Hahn ist aus dem Vorstand der KFA ausgeschieden.

 

An seine Stelle hat die ÖVP die Frau GRin Ingrid Lakatha vorgeschlagen.

 

Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig so angenommen.

 

Ebenfalls aus dem Vorstand ist die Frau Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch ausgeschieden.

 

Die SPÖ hat dafür die Frau GRin Marianne Klicka vorgeschlagen.

 

Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls einstimmig. Ich danke schön.

 

Aus dem Überwachungsausschuss ist mit diesem Beschluss die Frau GRin Klicka ausgeschieden.

 

Die SPÖ hat für dieses Mandat im Überwachungsausschuss nun die Frau GRin Silvia Rubik vorgeschlagen.

 

Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke. Das ist ebenfalls einstimmig so angenommen.

 

Die Frau GRin Marianne Klicka hat auch ihre Funktion als Schriftführerin zurückgelegt.

 

Hier schlägt die SPÖ die Frau GRin Sonja Kato vor.

 

Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls einstimmig.

 

Ich wünsche viel Vergnügen bei dieser Tätigkeit.

 

Aber nicht nur die SPÖ hat einen Schriftführerwechsel, sondern auch die ÖVP.

 

Bei der ÖVP ist der Herr GR Parzer als Schriftführer ausgeschieden.

 

Hier wird die Frau GRin Barbara Feldmann vorgeschlagen.

 

Wer dafür ist, ein Zeichen mit der Hand – Das ist ebenfalls einstimmig so.

 

Frau Mag Feldmann, ich wünsche Ihnen ebenfalls viel Vergnügen. (Allgemeine Heiterkeit.)

 

Wir kommen zur Postnummer 44. Sie betrifft den Verkehrsdienstevertrag zwischen der ÖBB und der Stadt Wien.

 

Herr GR Stürzenbecher, bitte.

 

Berichterstatter GR Dr Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Akt.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke schön. Ich darf die Debatte eröffnen. Ich darf mitteilen, dass als erster Herr GR Dipl Ing Margulies zum Wort gemeldet ist. Die Redezeit beträgt 40 Minuten.

 

GR Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Der heute vorliegende Verkehrsdienstevertrag lässt schon beim ersten Durchlesen insofern Schwierigkeiten erkennen, weil es zunächst nicht einmal nachvollziehbar ist, worum es geht. Das, was wir auch alle wissen, ist, es geht um eine Finanzierung der ÖBB zwecks Leistungserbringung im Bereich der Schnellbahn. Aber handelt es sich um einen Zuschuss? Handelt es sich um eine Subvention? Handelt es sich um eine Ausgleichszahlung oder handelt es sich um die Bezahlung von Leistungen? Alle vier verschiedenen Begriffe kommen im vorliegenden Antrag vor, obwohl – und das müsste jedem in diesem Haus hier klar sein – ein grundlegender Unterschied zwischen der Bezahlung von Leistungen, die in Auftrag gegeben werden, zwischen einer Subvention, einer Ausgleichszahlung und einem Zuschuss besteht. All diese Begriffe haben auch sowohl in Bezug auf österreichisches Recht, als auch in Bezug auf EU-Recht unterschiedliche rechtliche Auswirkungen.

 

Jetzt möchte ich zunächst einmal auf die Diskussion im Finanzausschuss verweisen, wo mir schon klar ist, dass auch die Stadt Wien in der konkreten Situation, wenn es darum geht, Verkehrsdienstleistungen mitzufinanzieren, daran gebunden ist, welche Vorgaben diese Bundesregierung zum Teil macht. Ich möchte in meinem ersten Teil auf die Verantwortung der Bundesregierung, insbesondere des Finanzministers, eingehen, der sehr wohl eine Mitverantwortung trägt, dass Verkehrsdiensteverträge in Wien in ihrer Oberflächlichkeit so abgefasst sind wie es der Vertrag mit den WIENER LINIEN gezeigt hat und wie es jetzt der Vertrag mit der ÖBB zeigt, was aber grundsätzliche Probleme, wettbewerbsrechtliche Probleme im Rahmen der EU aufwerfen kann, die bislang bei weitem nicht ausjudiziert sind und wo immer noch keine Sicherheit besteht, dass diese Verkehrsdienstevereinbarungen auf der Ebene, wo sie momentan vergeben werden, seitens der Europäischen Union nicht aufgehoben werden.

 

Aber zunächst zur Verantwortung der Bundesregierung und zu dem meines Erachtens bösartigen Spiel des Karl-Heinz Grasser, welches dieser sowohl mit den Ländern und Gemeinden einerseits als auch andererseits mit den Verkehrsdiensterbringern permanent zeitigt.

 

Sie wissen alle, dass es im Rahmen des Finanzausgleichs § 20 Abs 2 bis 4 um die Finanzzuweisungen für die Länder und Gemeinden für Nahverkehrsförderungen geht. Jetzt könnte man rein theoretisch einmal davon ausgehen, wenn der Bund Finanzzuweisungen für Nahverkehrsförderung vergibt, dass das diejenigen Mittel sein sollten, die tatsächlich und in ihrer Gesamtheit den Ländern zur Verfügung stehen sollten und wo nicht der Bund und nicht der Finanzminister Interesse daran haben, zumindest 10 Prozent dieses Betrags gleich wieder zurückzuholen.

 

Was passiert aber gegenwärtig? Gegenwärtig lässt die Finanz die Verträge überprüfen, die Bestellung der Verkehrsdienstleistungen und sagt gleichzeitig, zumindest zwischen den Zeilen ist es zu lesen: Sind diese Verträge tatsächlich EU-rechtskonform vergeben? Handelt es sich um Leistungs- und Gegenleistungsverträge, wo es tatsächlich möglich ist, Finanzzuweisungen, Zuschusszahlungen zu machen, dann sind diese Verträge mehrwertsteuerpflichtig und so holen wir uns 10 Prozent der gesamten Summe, die Ländern und Gemeinden für Nahverkehrsförderung im Rahmen des Finanzausgleichs zugestanden wird, wieder zurück. Das kann doch nicht im Sinn der Sache sein! Das kann nicht im Sinne des

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular