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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 98

 

den Rost gefallen sind.

 

Das kann es nicht sein! Daher bin ich dem Rechnungshof dankbar, dass er das so aufgezeigt hat, denn ich hoffe, dass das in Zukunft anders wird. Herr StR Faymann, Sie unterhalten sich den ganzen Nachmittag wirklich sehr schön, aber ich sehe es ein, es ist Weihnachten und man muss sich von allen Kollegen verabschieden. Sie hören aber immer mit dem zweiten Ohr zu, wie ich weiß. (Amtsf StR Werner Faymann: Schauen Sie zu Ihren Kollegen, wie viele da sind?) Es geht nicht da ums Dasein, Herr Kollege Faymann, denn schlussendlich ist das Ihr Ressort, aber Sie kennen das wahrscheinlich eh auswendig und werden schon die Konsequenzen ziehen. Wir werden uns das dann auch anschauen, Herr Stadtrat.

 

Meine Damen und Herren! Der U-Bahn-Bau in Wien – das stellen wir bereits seit Jahren fest – ist der teuerste in Europa überhaupt, denn, Herr Stadtrat, Herr Bürgermeister und alle damit befassten Stadträte – den Herr Finanzstadtrat müsste das auch interessieren –, der U-Bahn-Kilometer kostet in Wien durchschnittlich – und das haben wir schon lange nachgewiesen – 93 Millionen EUR und in München zum Beispiel 52,25 Millionen EUR. Jetzt kommt immer das Argument, in Wien sind die Stationen dabei, ist der Wagenpark dabei, wir haben so viele Stationen und und und. Das stimmt in Wirklichkeit alles nicht, denn 27 Prozent unserer U-Bahnen und unserer Bauten basieren auf vorhandener Infrastruktur, die teilweise noch aus der Kaiserzeit stammt.

 

Meine Damen und Herren! Wieso man dann in Wien trotzdem 93 Millionen EUR pro Kilometer und in München 52 Millionen EUR ausgibt, ist mir ein Rätsel. Wenn ich allerdings den Rechnungshofbericht und viele Kontrollamtsberichte der letzten Jahre durchlese, ist mir das überhaupt kein Rätsel mehr. Sie gehen mit Steuergeldern vor allem beim U-Bahn-Bau recht sorglos um, und ich hoffe, Herr Stadtrat, das wird sich mit Ihnen jetzt ein wenig ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die Rednerliste ist erschöpft.

 

Der Herr Präsident des Rechnungshofes hat nun das Wort. – Bitte schön.

 

Rechnungshofpräsident Dr Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Mitglieder des Stadtsenates! Hoher Gemeinderat!

 

Ich möchte eingangs meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass mir die Möglichkeit geboten wurde, wieder einmal mit Ihnen gemeinsam Berichte des Rechnungshofes zu besprechen, und ich freue mich deshalb ganz besonders darüber, weil darin sinnfällig die Verbundenheit zwischen dem Wiener Gemeinderat und dem Rechnungshof, der Organ des Wiener Gemeinderates ist, zum Ausdruck gebracht wird.

 

Ich möchte auch meiner Genugtuung darüber Ausdruck verleihen, dass meine Vorredner sich für diese Berichte bedankt und dem Rechnungshof auch den Dank sehr deutlich ausgesprochen haben. Ich kann Ihnen versichern, ich werde diesen Dank an jene weiterleiten, die den Hauptanteil dazu beigetragen haben, dass diese Berichte zustande gekommen sind, nämlich an die Prüfer des Rechnungshofes. Sie werden sich sicherlich auch darüber freuen, dass der Wiener Gemeinderat ihre Berichte in diesem Sinne so positiv aufgenommen hat. (Allgemeiner Beifall.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stehen heute drei Berichte des Rechnungshofes zur Behandlung, und ich darf um Verständnis ersuchen, dass es nicht sinnvoll wäre und auch jeden zeitlichen Rahmen sprengen würde, wenn ich auf alle diese drei Berichte und noch auf die einzelnen Punkte dieser Berichte eingehen wollte. Lassen Sie mich daher ein Thema etwas ausführlicher behandeln, ein Thema, das stets aktuell ist und das auch von Bedeutung ist, nicht nur für Wien übrigens, sondern für alle Bundesländer und auch für den Bund. Es handelt sich dabei um die Besoldung der Landeslehrer, die im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 2002, der heute auch mit zur Behandlung steht, enthalten ist.

 

Ich möchte aber gleich vorausschicken: Ich werde nicht auf die konkrete Situation der Auseinandersetzungen zwischen Wien und dem Bund eingehen, und zwar aus mehreren Gründen nicht. Erstens einmal ist es meiner Ansicht nach eine rechtliche Frage, die hier vorrangig im Raum steht, und es ist nicht unbedingt Aufgabe des Rechnungshofes, sich mit ausschließlichen Rechtsfragen auseinander zu setzen, auf der anderen Seite – was vielleicht noch bedeutsamer ist – hat der Rechnungshof diesen Vorgang, der nunmehr zu dieser Kontroverse geführt hat, nicht geprüft, und was der Rechnungshof nicht geprüft hat, dazu nimmt er auch nicht Stellung und dazu gibt er schon gar keine Empfehlungen ab. Ich möchte mich daher auf Grundsätzliches beschränken, so wie dies auch im Tätigkeitsbericht über das Jahr 2002 zum Ausdruck kommt.

 

Das Grundproblem der Besoldung der Landeslehrer liegt darin, dass der Aufwand sowohl für die aktiven Landeslehrer als auch für die Pensionen vom Bund getragen wird, die Verfügungsgewalt und der Einsatz dieser Landeslehrer hingegen im Wesentlichen den Ländern zukommt. Um sich zu veranschaulichen, in welcher Größenordnung sich dies abspielt: Im Jahre 2002 hat der Bund dafür 3,5 Milliarden EUR aufgebracht. Wenn man nur den Aktivitätsaufwand für die Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen heranzieht, dann waren es im Jahre 2002 rund 2,6 Milliarden EUR. Zum Vergleich im Übrigen: Im Jahre 1981 war es lediglich eine Milliarde EUR. Das bedeutet einen realen Anstieg – ich betone, einen realen Anstieg, also unter Berücksichtigung der Inflationsrate – von rund 27 Prozent, was einigermaßen beachtlich ist.

 

Die Schülerzahlen der allgemein bildenden Pflichtschulen in Österreich haben in den rund letzten 20 Jahren eine differenzierte Entwicklung durchgemacht. Während im Zeitraum 1980 bis 1990 eine Senkung der Schülerzahlen zu verzeichnen war, und zwar von 831 000 auf 647 000 – immerhin beachtlich, rund 20 Prozent –, kam es im Zeitraum von 1990 bis 2000 wiederum zu einem Anstieg von 648 000 auf 690 000 Schüler, also

 

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