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Gemeinderat, 37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 98

 

sagen, dass man nicht tun soll, wird gemacht. Und da, liebe Sozialdemokraten, habt ihr ein Problem mit Verweisen auf Walter/Mayer, da seid ihr bei mir beim Falschen, ich lese das nämlich manchmal nach.

 

Ich liebe auch die Satzungen des Fonds Soziales Wien. Die haben, wie soll ich sagen, so etwas erfrischend Prickelndes. Da fühlt man sich in seiner Kompetenz als Gemeinderat nahezu herausgefordert, jeden Tag herzukommen und über diese Satzungen nachzudenken. Mein persönlicher Lieblingsparagraph ist der § 17 betreffend den Beirat. Der ist sensationell. Da müssen sich Leute wirklich lange etwas überlegt haben, damit sie auf so eine Idee kommen. Da steht Folgendes:

 

§ 17 Abs. 3: "Der Beirat besteht aus dem/der für die Dotation des Fonds Soziales Wien zuständigen amtsführenden Stadtrat oder Stadträtin" – wunderbar! – "und einer vom Gemeinderat zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, die jeweils mindestens zehn betragen muss." Na hallo! Das ist ja eine Bestimmung, wie sie normal in der Geschäftsordnung drinnen steht, in der Geschäftsordnung eines Gemeinderates oder einer gesetzgebenden Körperschaft. Warum steht das in den Satzungen des Fonds Soziales Wien? Warum erlaubt uns der Fonds Soziales Wien, dass wir mindestens zehn sein dürfen? Vielleicht wollen wir nur acht sein, vielleicht auch nur sieben. Was maßt sich der Fonds Soziales Wien an, in die geschäftsordnungsmäßigen Kompetenzen dieses Hauses einzugreifen? Das ist eine Bestimmung, meine Damen und Herren, die nicht in die Satzungen des Fonds Soziales Wien, sondern in die Geschäftsordnung hineingehört. Aber davon verstehen Sie nichts oder Sie wollen nichts verstehen oder Sie wollen uns draußen haben. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die nächste Bestimmung, die ist auch so schön, die gefällt mir auch gut: "Der Gemeinderat entsendet die Mitglieder des Beirates mit Mehrheitsbeschluss aus dem Kreis seiner aktiven Mitglieder für die Dauer eines Legislaturperiode." – Schön. Aber was maßt sich der Fonds Soziales Wien an, uns das zu sagen? Das ist eine Bestimmung, die in die Geschäftsordnung hineingehört, aber nicht in die Satzungen des Fonds Soziales Wien. Die hat hier nichts verloren! Und wenn Sie kein Rechtsverständnis haben, dann wundert es mich auch nicht, dass Sie so mit uns umgehen. Sie haben halt kein Rechtsverständnis. Das ist das Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Oder der Absatz 8. Also der ist ja in meiner Reihung der Lieblingsabsätze ziemlich weit vorne, denn der ist auch genial: "Die Mitglieder des Beirates haben das Recht, spätestens eine Woche vor der Sitzung des Beirates schriftliche Anfragen an den/die Geschäftsführer/in zu richten." Danke! Danke, dass ich dem Herrn Hacker einen Brief schreiben darf – ich mag ihn ja irgendwie, er ist ja lieb –, was ich nächste Woche gerne fragen möchte. Also die Bestimmung ist auch eine Sensation. Die ist in der nach oben offenen Skala der Unglaublichkeitsbestimmungen ganz, ganz weit oben. Da habt ihr euch echt übertroffen.

 

Oder der berühmte § 18 – der ist nahezu der Zenit, es kann fast nicht mehr schlimmer werden –: Kontrolle. Also im Zusammenhang mit dem Fonds Soziales Wien von Kontrolle zu sprechen, das ist einfach eine Verhöhnung. Das Gegenteil ist der Fall. Aber jetzt muss man sich die Bestimmung auf der Zunge zergehen lassen: "Der Fonds Soziales Wien unterliegt außer der durch Gesetze geregelten Kontrolle ..." Welche ist das? Wissen wir das? Driemer? Ein kleines Fragespiel: Wissen wir es? Nein, wir wissen es nicht. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Gut. Also wir wissen es nicht. Genau. Es geht Ihnen wie mir, ich weiß es auch nicht. Ich habe versucht, herauszufinden, was das ist. Der Rechnungshof ist es nicht: nicht gesetzlich geregelt; die Volksanwaltschaft ist es nicht: nicht gesetzlich geregelt; der Gemeinderat ist es nicht: nicht gesetzlich geregelt; der Ausschuss ist es nicht: nicht gesetzlich geregelt. Die Stadträtin? Darüber kann man diskutieren. Der Stadtsenat? Nein. Er ist keine Fondsbehörde mehr. Nichts da! Schluss mit lustig! Was bleibt da viel über? (GR Heinz-Christian Strache: Das Kontrollamt!) Danke, Heinz-Christian! Das Kontrollamt bleibt über, das ist durch Gesetz geregelt.

 

Aber jetzt der zweite Halbsatz: "... jener durch Organe der Stadt Wien und durch sie beauftragte Dritte." Welche Organe der Stadt Wien sind das, die die Kontrolle ausüben? Wo steht das? In welcher Bestimmung der Stadtverfassung, Kollege Driemer, die Sie mir zuerst vorlesen wollten, steht drinnen, welche Organe das sind, die das kontrollieren? Keine! Es gibt kein Organ der Stadt Wien in dieser Stadtverfassung, das die geschäftsordnungsmäßige oder verfassungsmäßige Kompetenz der Kontrolle hat. Es gibt keines, es tut mir Leid, außer dem, das wir zuerst genannt haben. Das ist der erste Halbsatz, der zweite Halbsatz ist daher eine Verhöhnung. Der schreit nahezu danach, ihn einfach herauszustreichen und zu sagen: Was soll der ganze Zinnober? Sie wollen ja gar nicht, dass wir kontrollieren. Sagen Sie es doch einfach. Sagen Sie: Wir wollen nicht, dass ihr kontrolliert. Wir wollen euch kein Geld geben. Wir wollen das alles in eigener Hand machen, und wir wollen uns politisch nicht mehr damit auseinander setzen. Das wäre wenigstens glaubwürdig, und das würde dem entsprechen, was Sie in den letzten zehn Monaten mit der Opposition und mit der Öffentlichkeit in dieser Stadt getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber es wird ja noch skurriler. Als ich mir das zu Hause vorbereitet habe, habe ich mir gedacht, jetzt musst aber aufpassen, denn jetzt bist du schon nahe am Kasperltheater. Aber es geht noch skurriler, man glaubt es ja gar nicht. Das Schönste ist der neueste Beschluss des Stadtsenates über den Fonds Soziales Wien. Der ist ja auch wieder herrlich. Man muss sich einmal genau durchlesen, was der Stadtsenat beschlossen hat, um es in seiner ganze Fülle zu verstehen. Den Fonds gibt es schon, die Fondssatzungen sind schon geändert. So steht es im Geschäftsstück drinnen, aber das stimmt gar nicht, die sind noch nicht geändert, die Behörde hat es noch gar nicht beschlossen. Halten wir das einmal fest: Die Fondssatzungen sind noch gar nicht geändert. Im

 

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