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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 99

 

beschließen, das sind genau die Anträge, die diese politische Entscheidung nachvollziehen.

 

Wien baut nicht ab. Wien ist eine soziale Stadt, ist eine sichere Stadt im Bereich des Sozialen, weil Wien in Verantwortung für die Menschen, die hier leben, tätig ist. Und das tun wir auch weiterhin. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dass es neben der "Wahrheit" – für das Protokoll: unter Anführungszeichen – "der GRÜNEN" – Anführungszeichen geschlossen –, ihren Vermutungen und ExpertInnenberatungen – wer immer die ExpertInnen sein mögen; ich habe erwartet, dass Sie heute zu Ihrer Beratung während dieser Dringlichen Anfrage auch anwesend sein werden; nachdem Sie immer von Damen und Herren der MA 12 sprechen, hätte es auch kein Problem gegeben, sie hier heute zu der Sitzung zuzuziehen, sie sind nicht da, wer immer die eben sein mögen –, dass es also neben dieser Ihrer "Wahrheit" auch noch eine Realität gibt, das werde ich Ihnen jetzt in der Beantwortung darstellen.

 

Zu Punkt 1: Vorweg möchte ich klarstellen – das ist vor allem für Sie wichtig, Herr GR Margulies, da Sie sich so eingehend mit dem grünen Buch und mit allem, was Budgetvollzug und Budgeterstellung betrifft, beschäftigen, halte ich das für wichtig, damit Sie keine Fehler begehen und die dann auch noch schriftlich in Dringlichen Anfragen dokumentieren –, dass im § 25 der Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien die Erstellung des jeweiligen Controllingberichtes – nicht, wie fälschlich angegeben, des Controllingreports (ironische Heiterkeit bei den Grünen), weil das nämlich etwas anderes ist – pro Ansatz geregelt ist und die diesbezüglichen Berichtszeiträume einheitlich festgelegt werden. Darüber hinaus ist es grundsätzlich Aufgabenstellung der Verwaltung, durch laufendes Controlling Entwicklungen zu beobachten, und es besteht die Möglichkeit für die anordnungsbefugten Dienststellen, monatliche Controllingreports gemeinsam mit der Buchhaltung zu erstellen.

 

Ein Controllingbericht hat weitaus mehr Angaben zu enthalten als der monatlich erstellte Controllingreport. Neben den Werten des Rechnungsabschlusses des Vorjahres und den Zahlungsrückständen ist unter anderem eine Prognose des Jahresergebnisses aus Sicht der Dienststelle zu erstellen, und diese wird der zuständigen Fachabteilung, der Magistratsabteilung 5, übermittelt.

 

Gerade deshalb möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass bereits im September dieses Jahres bei der Beantwortung einer Anfrage an den Herrn Bürgermeister der Unterschied zwischen den Aufgaben der Politik und der Verwaltung erläutert wurde. Es ist unter anderem Aufgabe der Verwaltung, Entwicklungen zu beobachten und Berechnungen anzustellen sowie in der Folge bei Bedarf die politischen Entscheidungen einzuholen.

 

Die Auswirkungen der anhaltenden Wirtschaft- und Arbeitsmarktpolitik des Bundes führten zu jenen politischen Entscheidungen, die zur Sicherung des sozialen Standards Wiens seitens der Wiener Stadtregierung nötig waren und auch so entschieden wurden.

 

Zu Punkt 2: Hier möchte ich anmerken, dass den AntragtragstellerInnen offensichtlich der Magistratsdirektionserlass vom 3.4.2003 betreffend die Haushaltsordnung und die damit verbundene Neufestsetzung der Berichtszeiträume entgangen ist. Festgehalten wird daher, dass im Sinne der geltenden Haushaltsordnung das zentrale Budgetcontrolling erstmals für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.2003 vorgesehen ist und die betroffenen Stellen der Verwaltung diesen wie auch alle weiteren vier Termine im Rahmen ihrer Aufgabenstellung wahrnehmen und ihr Prognosen abgeben.

 

Ausgelöst durch den ersten Controllingbericht dieses Jahres wurden im Zuge der Besprechungen zum Budgetvollzug 2003 und zur Voranschlagserstellung 2004 prognostizierte Mehrerfordernisse berichtet – selbstverständlich auch mir berichtet – und in die Verhandlungen aufgenommen.

 

Zu den Punkten 3 bis 5: Die Vorgangsweise dazu ist ausführlich unter Punkt 1 und 2 erläutert sowie klargestellt, dass zur richtigen Zeit die entsprechenden Veranlassungen getroffen wurden. Im Hinblick auf die Beobachtung der laufenden Entwicklungen des ersten Halbjahres 2003 und im Zusammenhang mit der Voranschlagserstellung für 2004 wurden im Sommer dieses Jahres nach Erstinformation des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates durch mich – aber der Finanzstadtrat kennt die Entwicklung schon vorab, weil seine Finanzabteilung die Controllingberichte als Erste bekommt – entsprechend über den voraussichtlichen Bedarf informiert und die notwendigen Grundsatzentscheidungen auf politischer Ebene getroffen und die Nachdotierung im Budgetjahr 2003 eingeplant.

 

Zu Punkt 6, 6a und 6b: Wie in Ihrer Anfrage bereits formuliert, handelt es sich um Schätzungen. Daher wurde dem zuständigen Gemeinderatsausschuss vorerst ein Überschreitungsantrag von 20 Millionen EUR zur Beschlussfassung vorgelegt. Es werden seitens der Verwaltung die weiteren Entwicklungen beobachtet und im Sinne deren Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Haushaltsordnung nach Vorliegen genauerer Berechnungen und Daten allenfalls weitere Zuschusskreditanträge von der MA 12 zu erstellen sein. Jedenfalls ist meinerseits nicht vorgesehen, im heurigen Jahr fällige Zahlungen ins Folgejahr zu ziehen.

 

Zu Punkt 7, 7a und 7b: Im Hinblick auf den voraussichtlichen Bedarf betreffend des Ansatzes 4130 hat die MA 12 entsprechende Anträge auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Unter anderem werden daher am kommenden Mittwoch dem zuständigen Gemeinderatsausschuss zwei Zuschusskreditanträge vorgelegt, einer über 8 Millionen EUR und einer über 1,476 Millionen EUR. Des Weiteren wird auf den Punkt 6 und die von der MA 12 zu berechnenden und auszuarbeitenden Anträge verwiesen.

 

Die Überschreitungsanträge werden teilweise – sinnvollerweise – erst im Zuge des Rechnungsabschlusses zur Beschlussfassung vorliegen, da sich zum Beispiel die Umsatzsteuer aus den tatsächlichen Ausgabebuchungen berechnet.

 

Zu Punkt 8, 8a und 8b: Durch politische Entscheidung erfolgte die Nachdotierung zur Sicherstellung aller

 

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